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Abmahnung wegen Filesharing - EuGH-Generalanwalt hält Deckelung der Rechtsanwaltskosten für zulässig

junger Mann liegt auf einer Decke und schaut in den Laptop
Foto: Fabio/AdobeFotostock

Das deutsche Urheberrecht sieht eine Deckelung der gegnerischen Rechtsanwaltskosten vor, sofern eine Person mit einer Abmahnung konfrontiert ist, die das urheberrechtlich geschützte Werk weder für gewerbliche noch für eine selbstständige Tätigkeit genutzt hat. Mit der Frage, ob diese Regelung mit dem EU-Recht vereinbar ist, hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) zu entscheiden (Az. C-559/20). Generalanwalt Campos Sánchet-Bordona hat nunmehr am 11.11.2021 seine Schlussanträge zu dieser Frage gestellt.

Upload von Datei-Segmenten auf P2P-Plattformen ist Urheberrechtsverletzung

Frau mit Kopfhörern sitzt lächelnd mit Popcorn vor dem Bildschirm
Foto: Antonioguillem/AdobeFotostock

Die systematische Speicherung von IP-Adressen von Nutzern und die Übermittlung ihrer Namen und Anschriften an den Inhaber geistiger Rechte oder an einen Dritten, um die Erhebung einer Schadensersatzklage zu ermöglichen, ist unter bestimmten Voraussetzungen zulässig, erklärte der Europäische Gerichtshof (EuGH) mit seinem Urteil vom 17.06.2021 (Az. C-597/19). In diesem Rahmen stellte der Gerichtshof fest, dass bereits der Upload von Datei-Segmenten über Peer-To-Peer-Netze als Öffentliche Zugänglichmachung urheberrechtlich geschützter Werke zu bewerten ist.

von Carl Christian Müller

Waldorf Frommer wird zu Frommer Legal

Logo Frommer Legal
Foto: Screenshot

Die Kanzlei Waldorf Frommer, die insbesondere aufgrund von Massenabmahnungen im Bereich des Fliesharings, aber auch im Bereich von Fotoabmahnungen bekannt geworden ist, hat sich nun umbenannt. Sie tritt nun unter Frommer Legal auf. Uns liegen nunmehr Abmahnungen vor, die die Kanzlei Frommer Legal wegen des vermeintlichen illegalen Downloads von Filmwerken an Verbraucher versendet. Im Aufbau unterscheiden sie sich nicht von denjenigen Abmahnungen, die vormals unter dem Namen Waldorf Frommer versendet wurden.