Die Bundesregierung hat am 10.11.2021 ein neues Gesetz zum Datenschutz, das Telekommunikation-Telemedien-Datenschutzgesetz (TTDSG), beschlossen. Das Gesetz soll Rechtsklarheit schaffen, indem die Parallelität zwischen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), dem Telekommunikationsgesetz (TKG) und dem Telemedien-Gesetz (TMG) aufgehoben wird. Das TKG und das TMG werden in dem TTDSG zusammengeführt. In dem neuen Datenschutzgesetz sind u. a. die lang erwarteten Regelungen zur Cookie-Bannern und ähnlichen Anwendungen zum Tracken von Nutzerdaten enthalten. Was die Regelung bedeutet und was sich mit dem TTDSG für die Betreiber von Internetseiten ändert, erklären wir in diesem Beitrag.
Gegenstand des personalvertretungsrechtlichen Verfahrens vor dem Verwaltungsgericht (VG) Wiesbaden war die Frage, ob es bei der Einführung eines Livestreamunterrichtes durch Videokonferenzsysteme neben der Einwilligung der Eltern für ihre Kinder oder der volljährigen Schüler, auch der Einwilligung der jeweiligen Lehrkraft bedarf oder die hier erfolgende Datenverarbeitung durch das Hessisches Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetz (HDSIG) gedeckt ist, sowie über die Frage, welche Rechte der Personalrat hierbei hat (Az.: 23 K 1360/20.WI). Das VG Wiesbaden hat die Fragen zur Klärung dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vorgelegt.
Die Wiesbadener Auskunftsdatei Schufa entwickelte im vergangenen Jahr "CheckNow", um zukünftig eine Bonitätsbewertung anhand von Bankkonten erstellen zu können. Aktuell startet eine Testphase zu diesem Angebot in Kooperation mit dem Telekommunikationsanbieter "Telefonica/O2". Damit die Schufa Einsicht in Kontoauszüge nehmen kann, ist die Einwilligung des Kontoinhabers erforderlich. Ist eine solche Abfrage grundsätzlich unverhältnismäßig, der datenschutzrechtliche Eingriff zu weitgehend?
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat den Vertrag zum Datenschutz "Privacy Shield" zwischen der EU und den USA für ungültig erklärt (Az: C-311/18). Auf Grundlage des "Privacy Shields" wurde es Internet-Unternehmen, wie Facebook, Google, Instagram oder Twitter, ermöglicht die Daten ihrer Nutzer in die USA zu übermitteln.
Die Berliner Datenschutzbeauftragte warnte in einem behördlichen Leitfaden vor den Microsoft-Videokonferenz-Angeboten, Teams und Skype. Nach Ansicht der Behörde weisen die Angebote datenschutzrechtliche Risiken auf. Das Technologieunternehmen regierte mit einer Pressemitteilung und einer Abmahnung der Behörde.
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