News

Geleakter EU-Entwurf droht zentrale DSGVO-Rechte auszuhöhlen – Alarm bei Datenschützern

Symbolbild ©stock.adobe.com/Chris

Ein geheimer Entwurf der EU-Kommission zur Reform der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) wirft Fragen auf: Große Ausnahmen für Unternehmen, Schlupflöcher bei Dokumentationspflichten und ein drastischer Abbau von Betroffenenrechten stehen im Raum. Datenschützer nennen den Plan einen Angriff auf die Privatsphäre.

DSGVO-Reform: Bundesregierung will Änderungen im Datenschutzrecht

Symbolbild ©stock.adobe.de/thodonal

Die Bundesregierung hat der Europäischen Kommission ein Papier mit Änderungsvorschlägen zur Datenschutz-Grundverordnung übermittelt. Ziel ist eine klarere und praxisnähere Anwendung der DSGVO. Die geplanten Anpassungen betreffen insbesondere Meldefristen, Rechtsgrundlagen und Begriffsdefinitionen. Geplante Änderungen haben potenziell weitreichenden Folgen für Unternehmen und Verbraucher.

Selbstständige Evangelisch-Lutherische Kirche (SELK) unterliegt der DSGVO

Das Verwaltungsgericht Hannover hat die auf die Feststellung gerichtete Klage, dass die Klägerin zum einen nicht der Datenschutzgrundverordnung unterfalle, sondern eigene Datenschutzvorschriften erlassen dürfe, und zum anderen nicht der Aufsicht durch die Landesdatenschutzbeauftragte in Niedersachsen unterliege, abgewiesen (Urteil vom 30.11.2022, Az. 10 A 1195/21).

Falschparker dürfen fotografiert werden

Polizist füllt Bescheid wegen Falschparken aus
Foto: benjaminnolte/AdobeStock

Das Verwaltungsgericht Ansbach hat mit am 02.11.2022 bekannt gegebenen Urteilen zwei Klagen gegen Verwarnungen des Landesamtes für Datenschutzaufsicht (LDA) stattgegeben, mit denen das LDA die Ablichtung von Falschparkern rügte (Az. AN 14 K 22.00468, AN 14 K 21.01431).

Schufa-Eintrag bei bestrittener Forderung unzulässig

Schufa Illustration
Foto: ©geschmacksRaum®/AdobeStock

Inkassounternehmen dürfen nicht einziehbare Forderungen nur begrenzt an die Schufa als „Zahlungsstörung“ weiterleiten. Dies hat das Landgericht (LG) Frankenthal in einem Eilverfahren entschieden (Beschluss vom 28.06.2022, Az. 8 O 163/22).

Anspruch gemäß der DSGVO ist Frage der Beweisbarkeit

Hände tippen auf Tastatur
Foto: Song_about_summer/AdobeStock

Der Kläger muss die Verletzung nachweisen, will er einen Anspruch auf Schmerzensgeld nach Art. 82 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) durchsetzen. Dies hat das Finanzgericht Baden-Württemberg mit Urteil vom 18.10.2021 entschieden (Az.10 K 759/21).

Video-Anbieter Zoom darf an hessischen Hochschulen verwendet werden

Laptop mit Video Konferenz
Foto: Vadim Pastuh/AdobeStock

Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (HBDI) bestätigt: Zoom kann an Hessischen Hochschulen für Lehrveranstaltungen genutzt werden. Voraussetzung dafür ist, dass die Hochschulen ausschließen, dass US-Behörden auf die Inhalts- und Metadaten aus Videokonferenzen zugreifen können.

DSGVO steht nicht entgegen: Schufa darf die Restschuldbefreiung speichern

Schufa Illustration
Foto: ©geschmacksRaum®/AdobeStock

Kreditunternehmen haben unter bestimmten Voraussetzungen ein berechtigtes Interesse daran, personenbezogene Daten von der Schufa zu erhalten, um die Kreditwürdigkeit von potentiellen Kreditnehmern einschätzen zu können. Das Landgericht (LG) Köln hatte über einen Fall zu entscheiden, in dem der Kläger von der Schufa die Löschung der Information über seine Restschuldbefreiung nach einem Insolvenzverfahren aus der Kartei verlangte (Az. 28 O 221/21).

Carl Christian Müller

"Cloud-Act"-Übermittlung eines Cookie-Dienstes verstößt gegen Datenschutzrecht

Foto: peshkov/AdobeFotostock

Die Hochschule RheinMain darf auf ihrer Webseite keinen Cookie-Dienst nutzen, der die vollständige IP-Adresse der Endnutzer auf Servern eines Unternehmens, dessen Unternehmenszentrale sich in den USA befinde, übermittelt. Dies hat das Verwaltungsgericht (VG) Wiesbaden mit Beschluss vom 01.12.2021 entschieden (Az. 6 L 738/21.WI).

Carl Christian Müller

Auch kostenfreie E-Mail-Dienste benötigen Einwilligung für Werbemails

Foto: Song_about_summer/AdobeFotostock

Die Einblendung von Werbenachrichten in der E-Mail-Inbox in einer Form, die der einer tatsächlichen E-Mail ähnlich ist, stellt eine Verwendung elektronischer Post für die Zwecke der Direktwerbung im Sinne der Europäischen Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation (2002/58) dar. Dies hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden (Az. C-102/20).