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Das Arbeitsgericht Köln hat entschieden, dass Betriebsratsmitglieder bis zum 30.06.2021 regelmäßig berechtigt sind, an Betriebsratssitzungen per Videokonferenz in ihrer Privatwohnung teilzunehmen, wenn im Betrieb die Vorgaben der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung (Corona-ArbSchV) vom 21.01.2021 für Sitzungen des Betriebsrats nicht eingehalten werden können (Az. 18 BVGa 11/21). Es stelle eine unzulässige Behinderung der Betriebsratsarbeit dar, wenn ein Arbeitgeber gegenüber Betriebsratsmitgliedern unter diesen Umständen wegen der Teilnahme Abmahnungen erteilt oder Gehaltskürzungen vornimmt.

Frau im Supermarkt mit FFP2 Maske
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Mit Urteil vom 10.02.2021 hat die 4. Kammer für Handelssachen des Landgerichts (LG) Düsseldorf einer Apotheke untersagt, bei der Abgabe von FFP2-Masken nach der Coronavirus-Schutzmasken-Verordnung damit zu werben, dass sie, die Apotheke, die Eigenbeteiligung von zwei Euro für die Anspruchsberechtigten trägt (Az. 34 O 4/21) . Das Urteil hält den einstweiligen Verfügungsbeschluss aufrecht, mit dem das Gericht der Apotheke schon am 15.01.2021 die Werbung untersagt hatte.

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Das Amtsgericht (AG) München wies durch Urteil vom 29.09.2020 die Klage eines Legal-Tech-Unternehmers aus Bayreuth gegen einen Münchner Theater- und Gastronomieveranstalter auf Rückzahlung des Kaufpreises für zwei Tickets in Höhe von 205,80 EUR ab (Az. 154 C 6021/20). Alle Theaterveranstaltungen im März und April 2020 waren durch die Bayerische Staatsregierung aufgrund der beginnenden Corona-Krise abgesagt worden.

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Der Berliner Senat hat am 27.03.2021 in einer Sondersitzung Verschärfungen der Infektionsschutzmaßnahmenverordnung beschlossen. Unter anderem werden Arbeitgeber dazu verpflichtet ihren Mitarbeitern zwei Mal pro Woche kostenlos einen Antigen-Schnelltest zum Nachweis des Corona-Virus zur Verfügung zu stellen. Daneben hat der Senat zudem strengere Regelungen in Bezug auf das Homeoffice erlassen. So sollen nur noch maximal 50 Prozent der Arbeitsplätze besetzt sein dürfen.

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Während einer coronabedingten Schulschließung haben Schüler und Schülerinnen, die Arbeitslosengeld II beziehen, einen Anspruch auf die Anschaffungskosten für ein internetfähiges Endgerät. Der Anspruch besteht grundsätzlich für jedes in einem Haushalt lebende Kind, sofern es auf die Benutzung eines Computers für die Teilnahme am Schulunterricht angewiesen ist. Die Bewilligung eines Darlehens durch das Jobcenter, das dann in monatlichen Raten zurückzuzahlen wäre, ist nicht ausreichend. Allerdings ist der Bedarf gedeckt, wenn die Schule für die Zeit des Distanzlernens ein Leihgerät zur Verfügung stellt. So hat es das Schleswig-Holsteinische Landessozialgericht am 18.03.2021 im Rahmen eines Eilverfahrens entschieden(Az. L 3 AS 28/21 B ER).

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Bund und Länder beschließen harten Lockdown an Ostern. Der Gründonnerstag genauso wie der Karsamstag gelten als "Ruhetag". Was bedeutet dies nun für Arbeitnehmer? Sind Gründonnerstag und Karsamstag nun Feiertage oder ganz normale Arbeitstage? Wir klären auf.

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Mit der Corona-Impfverordnung hat das Bundesgesundheitsministerium die rechtliche Grundlage für einen Anspruch auf Impfung gegen das Corona-Virus geschaffen. Geimpft wird nach so genannten Priorisierungsgruppen. Die Impfungen gehen allerdings nur schleppend voran. Wie ist die Rechtslage, wenn eine Person an Krebs erkrankt ist, auf die Transplantation eines Organs wartet oder schwerstbehindert ist? Gibt es einen Anspruch auf sofortige Impfung oder zumindest auf höhere Priorisierung? Mit dieser Frage haben sich diverse Gerichte beschäftigt.

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Landessozial Gericht (LSG) Erfurt verpflichtet Jobcenter zur Beschaffung eines internetfähigen Computers zur Teilnahme an pandemiebedingtem Hausschulunterricht (Az. L 9 AS 862/20 B ER).

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Gegenstand des personalvertretungsrechtlichen Verfahrens vor dem Verwaltungsgericht (VG) Wiesbaden war die Frage, ob es bei der Einführung eines Livestreamunterrichtes durch Videokonferenzsysteme neben der Einwilligung der Eltern für ihre Kinder oder der volljährigen Schüler, auch der Einwilligung der jeweiligen Lehrkraft bedarf oder die hier erfolgende Datenverarbeitung durch das Hessisches Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetz (HDSIG) gedeckt ist, sowie über die Frage, welche Rechte der Personalrat hierbei hat (Az.: 23 K 1360/20.WI). Das VG Wiesbaden hat die Fragen zur Klärung dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vorgelegt.

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Nach den mehrstündigen Verhandlungen von Bund und Ländern zur Eindämmung der anhaltenden Corona-Krise am 19.01.2021, haben die Bundesregierung sowie die Vertreter der Landesregierungen nun einen Beschluss in Sachen Homeoffice gefasst, der auch in einer entsprechenden Verordnung festgeschrieben werden soll. Demnach müssen Arbeitgeber ihren Mitarbeitern die Arbeit von zuhause genehmigen, soweit "es möglich ist" und "es die Tätigkeiten zulassen".