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Fotograf fotografiert mit Fotokamera
Foto: queen21/AdobeFotostock

Veröffentlicht ein Webseiten-Betreiber ein Foto unter kostenfreier Creative-Commons-Lizenz und nennt den Namen des Fotografen nicht, stellt dies eine Lizenzverletzung dar. Der Verwender muss dennoch keinen Schadensersatz zahlen. Wie das Amtsgericht (AG) Frankfurt am Main in seinem Urteil vom 05.01.2022 entschied, ist dem Fotografen kein bezifferbarer Schaden entstanden (Az. 30 C 4113/20 (47)).

Hand mit Brief mit Aufschrift Abmahnung
Foto: fovito/AdobeFotostock

Vermehrt erreichen uns Anfragen von Betroffenen, die Abmahnung wegen der unlizensierten Verwendung von Bildmaterial erhalten haben. Was dieses Schreiben bedeutet und wie Sie sich gegen eine Abmahnung verteidigen können, erklären wir Ihnen gerne mit diesem Beitrag.

Fotograf fotografiert mit Fotokamera
Foto: queen21/AdobeFotostock

Werden die Rechte eines professionellen Fotografen an seinen Werken durch eine gewerbliche Nutzung verletzt, darf der Streitwert zwischen 5 000 und 7 000 EUR liegen. Dies hat das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main in seinem Urteil vom 30.03.2020 erklärt (Az: 11 W 8/20).