Kaninchen dürfen auf Staatsoper-Bühne

von Carl Christian Müller

Der 5. Senat des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg hat die Beschwerde einer Tierschutzorganisation gegen einen Beschluss des Verwaltungsgerichts Berlin zurückgewiesen (Beschluss vom 28.10.2022, Az. OVG 5 S 52/22).

Kaninchen
Foto: Poring Studio/AdobeStock

Walküre in der Staatsoper

Danach dürfen bei den Aufführungen der Wagner-Opern Rheingold und Walküre an der Staatsoper Berlin lebendige Kaninchen eingesetzt werden. Die hierfür erforderlichen Erlaubnisse lägen vor. Auch habe die Amtstierärztin die konkreten Umstände des Einsatzes der Kaninchen in Augenschein genommen und nach einigen Veränderungen der Bedingungen auf der Bühne keine Bedenken geäußert. Die hiergegen erhobenen Einwände der Tierschutzorganisation könnten sich nicht durchsetzen. Der Stellungnahme der Amtstierärztin sei bei der Beurteilung der Frage, ob der Einsatz lebender Tieren auf der Bühne tierschutzwidrig sei, ein besonderes – und hier ausschlaggebendes – Gewicht beizumessen, denn die amtlichen Tierärztinnen und Tierärzte seien als nach dem Tierschutzgesetz vorgesehene Sachverständige eigens für Aufgaben wie die vorliegende bestellt, ihnen komme eine hervorgehobene Beurteilungskompetenz zu.

Der Beschluss ist unanfechtbar.

Quelle: Pressemitteilung des OVG Berlin-Brandenburg vom 28. Oktober 2022

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Carl Christian Müller, LL.M.
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht