Kläger verlangt Ersatz für tierärztliche Betreuung des Hundes
Der Kläger ging Anfang März 2018 gegen 20 Uhr mit seinem Weimaraner Rüden in der Umgebung von Mainz spazieren. Er begegnete der Beklagten und ihrem Rottweiler. Ob der Rottweiler den Weimaraner biss, ist zwischen den Parteien streitig. Im Anschluss an die Begegnung wurde der klägerische Hund über einen Monat hinweg tierärztlich behandelt. Der Kläger verlangt nunmehr Ersatz der Tierarztkosten in Höhe von knapp 3.000 EUR, 1.000 EUR Schmerzensgeld sowie Verdienstausfall infolge der Betreuung des Hundes, insgesamt gut 5.000 EUR. Er behauptet, der Rottweiler habe sich losgerissen, ihn umgeworfen und seinen Hund durch Bisse in den Hals verletzt. Die Beklagte behauptet, die jeweils angeleinten Hunde hätten lediglich kurze Zeit „Schnauze an Schnauze“ gestanden.
Halter des Rottweilers haftet für Schäden
Das Landgericht Wiesbaden hat der Klage in Höhe von 3.017,17 EUR stattgegeben (Urteil vom 26.03.2021, Az. 4 O 83/19). Das OLG Frankfurt am Main maß der hiergegen von der Beklagten eingelegten Berufung keinen Erfolg zu. Das LG Wiesbaden habe auf Grundlage der Parteiangaben und des eingeholten Sachverständigengutachtens für das Berufungsverfahren bindend eine Haftung der Beklagten über die Grundsätze der Tierhalterhaftung angenommen. Der Rottweiler habe den Weimaraner angegriffen. Der Weimaraner habe keine aggressiven Handlungen ausgeführt; insbesondere habe er nicht vor der Attacke gebellt.