Corona: Gutscheine statt Rückerstattung für Konzerte und Kulturveranstalter

von Carl Christian Müller

Fallen wegen der Coronakrise Kultur-, Sport- oder Freizeitveranstaltungen aus, sollen Verbraucher mit Gutscheinen entschädigt werden. Das geht aus einem Papier des Justizministeriums hervor, das heute im Bundeskabinett beschlossen werden soll.

Viele Kultur-, Sport und Freizeitveranstalter wegen Corona von der Pleite bedroht

Nach derzeitiger Rechtslage haben Verbraucher einen Anspruch auf Erstattung, wenn ein Fußballspiel oder ein Konzert ausfällt oder aber der Fitnessclub wegen eines Wasserschadens schließt. Das soll sich nun ändern. Grund: Die anhaltende Corona-Krise. Künftig sollen Kultur- und Sportveranstalter Verbrauchern statt Geld Gutscheine aushändigen können, wenn Veranstaltungen ausfallen. So soll verhindert werden, dass Kultur-, Sport und Freizeitveranstalter wegen der Corona-Krise reihenweise in die Pleite rutschen. Für viele dieser Veranstalter sei eine die Existenz bedrohende Situation entstanden, so die Verfasser des Gesetzentwurfes, über das die Tagesschau zuerst berichtete.

 

Regelung gilt rückwirkend ab dem 8. März

Die Regelung soll für alle vor dem 8. März gekauften Tickets oder abgeschlossenen Abos gelten. Betroffen sind Eintrittskarten für Konzerte, Festivals, Kinos, für das Theater sowie Sportwettkämpfe. Da Abos ebenfalls unter die Regelung fallen, sind hiervon wohl auch Monats- oder Jahreskarten für das Museum, den Freizeitpark, das Schwimmbad oder das Fitnessstudio betroffen.

 

Gutschein muss bis zum 21. Dezember 2021 eingelöst werden - sonst gibt es doch Geld

Nach dem Gesetzesentwurf ist vorgesehen, dass der Gutschein bis zum 31. Dezember 2021 eingelöst werden muss. Anderenfalls ist der Veranstalter verpflichtet, dem Kunden den Wert des Gutscheins zu erstatten. Unklar ist bisher, ob der Verbraucher eine irgendwie geartete Verpflichtung hat, bis dahin bestimmte Ersatz-Angebote des Veranstalters anzunehmen. Zudem liegt ist mit der Regelung das Insolvenzrisiko des Veranstalters einseitig auf den Verbraucher verschoben, der quasi bis zum 21.12.2021 nun zum Darlehensgeber des Kulturveranstalters wird. Stimmt das Kabinett dem Gesetzentwurf zu, muss das Gesetz noch vom Bundestag gebilligt werden.

Vor wenigen Tagen hatte die Verbraucherzentrale NRW Eventim abgemahnt, weil sich der Tickethändler geweigert hatte, Verbrauchen die Ticketpreise von abgesagten Veranstaltungen zurückzuerstatten.