Agentur "Euro Lizenzen" mahnt Markenrechtsverletzungen ab

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Neuerdings erhalten wir diverse Anfragen aufgrund von Abmahnungen wegen einer Markenrechtsverletzung, ausgesprochen durch die Agentur "Euro Lizenzen". Abgemahnt wird im Namen von verschiedenen Brands, wie etwa "Der Kleine Prinz", Lucky Luke oder Radio Days. Diese Abmahnung erhalten die Betroffenen jedoch nicht wie üblicherweise per Post, sondern per Direktnachricht über Verkaufsplattformen, wie etsy, amazon oder ebay. Was dieses Schreiben bedeutet und wie Sie sich gegen eine Abmahnung verteidigen können, erklären wir Ihnen gerne in diesem Beitrag.

Foto: fovito/AdobeFotostock

Agentur vertritt Inhaber von "Der Kleine Prinz" und Lucky Luke

Die Agentur "Euro Lizenzen" mahnt online die unlizensierte Verwendung von markenrechtlich geschützten Brands ab. In den uns vorliegenden Fällen monierte die Agentur etwa die Benutzung der Marke "Der Kleine Prinz". Rechteinhaberin von den Zeichnungen und Erzählungen rund um den kleinen Prinzen ist das Unternehmen Pomase, welches wiederum durch die "Euro Lizenzen"-Agentur vertreten wird. Diese Agentur vertritt daneben aber noch viele weitere Rechteinhaber, wie etwa die Inhaber von Lucky Luke, "Weißt Du eigentlich, wie lieb ich Dich hab", Yakari und viele weitere. Die Agentur wird betrieben von der EL Lizenzvermittlungs GmbH & Co Betriebs KG mit Sitz in München. Unsere Mandanten erhielten die Abmahnung per Direktnachricht über eine Verkaufsplattform, wie etsy, amazon, ebay und dergleichen. In diesen Nachrichten behauptet die Agentur, dass durch das Angebot eines Produktes die Markenrechte ihrer Kunden verletzt worden wäre und setzt dann den Abgemahnten eine kurze Frist, innerhalb derer die Betroffenen Stellung bezüglich der Vorwürfe beziehen sollen. Konkrete Zahlungsforderungen äußert die Agentur nicht, jedoch soll die unliziensierte Verwendung in Rechnung gestellt werden.

 

Aber was ist eine Markenrechtsverletzung überhaupt?

Eine Markenrechtsverletzung liegt dann vor, wenn ein Dritter die Marke, d.h. den Namen und/oder das dazugehörige Kennzeichen einer Ware oder Dienstleistung, ohne Erlaubnis des Berechtigten dadurch beeinträchtigt, dass er dieselbe oder eine ähnliche Kennzeichnung für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen benutzt. Eine Markenrechtsverletzung liegt aber erst dann vor, wenn die Kennzeichnung "markenmäßig" genutzt worden ist. "Markenmäßig" bedeutet vor allem, dass die Marke geschäftlich vom Abgemahnten eingesetzt worden ist. Wann geschäftliches Handeln vorliegt, bedarf immer der Einzelfallbetrachtung. Jedoch lässt sich grob sagen, dass der wiederholte Verkauf von neuwertigen Produkten ein starkes Indiz für die geschäftliche Verwendung begründet. Wann die Gerichte jeweils ein Handeln im geschäftlichen Verkehr bejaht haben, können sie auf unserer Themenseite "Abmahnung wegen einer Markenrechtsverletzung" nachlesen.

 

Welche Ansprüche verfolgt der Abmahner?

Liegt eine Markenrechtsverletzung vor, hat der Rechteinhaber mehrere Ansprüche: Zum einen kann er die Abgabe einer Unterlassungserklärung fordern, den Ersatz der Rechtsverfolgungskosten verlangen und die Zahlung von Schadensersatz beanspruchen. Wie hoch die Kosten ausfallen, hängt von dem Gegenstandswert und dem Umfang der Verwendung ab. Um den entstandenen Schaden überhaupt berechnen zu können, hat der Verletzte demgemäß einen Anspruch auf Auskunft über die Nutzung der Marke. Der Auskunftsanspruch dient daneben auch dem Zweck, dass sich der Rechteinhaber informieren kann, woher die Produkte stammen, die seine Marke verletzt haben, und wie der Vertriebsweg im einzelnen verläuft. Was eine Abmahnung kosten darf, beantworten wir Ihnen im Detail auf unserer dazugehörigen Themenseite.

 

Was gilt es nun zu tun?

Unser erster Rat: Ruhe bewahren! Abmahnungen und die darin gesetzten Fristen, sollten Sie unbedingt ernst nehmen und fristgemäß reagieren. Bevor Sie jedoch voreilig mit übersendete Formulare unterschreiben oder mit der Gegenseite überhaupt in Kontakt treten, empfehlen wir Ihnen in jedem Fall zuerst anwaltlichen Rat zu suchen. Es bedarf immer der genauen Prüfung, ob tatsächlich eine Markenrechtsverletzung vorliegt und die Ansprüche dem Grunde nach überhaupt bestehen. Selbst wenn eine Markenrechtsverletzung vorliegt, muss geprüft werden, ob die Höhe der geltend gemachten Forderungen gerechtfertigt sind. Zudem besteht in der Regel die Möglichkeit mit der Gegenseite in Verhandlung über die Höhe der Ansprüche zu gehen.

Im Rahmen unserer kostenfreien und unverbindlichen Erstberatung haben Sie die Möglichkeit alle Ihre Fragen rund um eine Abmahnung der Agentur "Euro Lizenzen" zu stellen und sich fachlich kompetent durch einen Anwalt beraten zu lassen. Wir verteidigen Sie gegen die Abmahnung zu fairen Pauschalpreisen. Nach der Erstberatung erhalten Sie per E-Mail alle weiteren Informationen und können sich immer noch in Ruhe überlegen, ob wir für Sie tätig werden dürfen. Nutzen Sie daher gerne unseren Abmahnungs-Gratis-Check, schicken Sie uns Ihre Unterlagen und sprechen Sie noch heute mit einem Anwalt.

Sie haben Fragen zu diesem Beitrag? Sprechen Sie uns gerne hierauf an, am besten per E-Mail. Schicken Sie uns Ihre Fragen an . Wir melden uns umgehend bei Ihnen zurück.

Carl Christian Müller, LL.M.
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht

Sofern auch Sie mit einer Abmahnung konfrontiert sind, sollten Sie anwaltlichen Rat suchen. Gerne können Sie sich bei uns melden – wir verteidigen seit 15 Jahren Mandanten gegen Abmahnungen. Profitieren auch Sie von unseren Erfahrungswerten. Wir vertreten bundesweit.

Gratischeck: so einfach geht’s:
  • Schicken Sie uns die Abmahnung unverbindlich zu.
  • Wir prüfen die Rechtslage und rufen Sie schnellstmöglich zurück.
  • Wir geben Ihnen eine telefonische kostenfreie Erstberatung über das Kostenrisiko und Erfolgsaussichten des Falls.
  • Termine vor Ort sind nicht erforderlich, sind aber auf Anfrage ebenfalls möglich.
  • Wir reagieren unmittelbar nach Mandatserteilung und bearbeiten Ihren Fall sofort und fristgerecht.