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von Carl Christian Müller

"DWD WarnWetter-App" darf nur für Wetterwarnungen kostenlos und werbefrei sein

Wetter App auf Smartphone
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Der Bundesgerichtshofs (BGH) hat entschieden, dass der Deutsche Wetterdienst (DWD) eine App mit zahlreichen über Wetterwarnungen hinausgehenden Informationen zum Wetter nicht kostenlos und werbefrei anbieten darf (Urteil vom 12. März 2020 - I ZR 126/18). Der I. Zivilsenat des BGH ist zuständig für das Wettbewerbsrecht.

von Carl Christian Müller

Corona und Schulschließungen - diese Rechte haben Sie als Arbeitnehmer

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Es ist kaum übertrieben, wenn man behauptet, dass der Corona Virus zwischenzeitlich wie kein anders historisches Ereignis seit dem Zweiten Weltkrieg in den Alltag der Allgemeinheit eingreift. Heute haben eine Vielzahl von Bundesländern, nämlich das Saarland, Bayern, Berlin und Nord-Rhein Westfalen beschlossen, ab nächste Woche die Schulen zu schließen. Viele Eltern haben nun ein Betreuungsproblem. Uns erreichen daher eine Vielzahl von Anfragen, in denen es darum geht, ob Eltern in dieser speziellen Situation das Recht haben, zu Hause zu bleiben, um ihre Kinder zu betreuen.  

von Carl Christian Müller

Corona Virus - Geld zurück bei Stornierungen und Absagen?

Deutschland steckt in der Corona-Krise. Das Virus nimmt zunehmend Einfluß auf unseren Alltag. Die Zahl der Infektionen mit Virus Covid-19 steigt weiter an. Um die Ausbreitung zu verlangsamen, werden Veranstaltungen, Konzert und Fußballspiele abgesagt, Flüge gestrichen, Einreisebeschränkungen oder Einreisestopps in andere Länder verhängt. Sie hatten Konzertickets? Sie haben bereits Ihren Urlaub in den USA gebucht? Wer ein Ticket erstattet bekommt, ein Recht auf Entschädigung hat oder leer ausgeht erfahren Sie hier.

von Carl Christian Müller

Oberlandesgericht Köln: Paypal-AGB nicht per se zu lang

Lupe vergrößert AGB
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Im Streit um die Rechtmäßigkeit der AGB von PayPal ist der Verbraucherzentrale Bundesverband auch in zweiter Instanz vor dem 6. Zivilsenat des Oberlandesgerichts (OLG) Köln unterlegen (Urteil 19.02.2020 - Az. 6 U 184/19). Allein der erhebliche Umfang allgemeiner Geschäftsbedingungen führe nicht zu deren Unwirksamkeit, erklärte das OLG.