Die Bundesregierung hat heute beschlossen, dass das Recht von Vermietern, den Mietvertrag wegen Zahlungsrückständen zu kündigen, eingeschränkt werden soll. Wegen Mietschulden aus dem Zeitraum zwischen dem 1. April 2020 und dem 30. Juni 2020 dürfen Vermieter das Mietverhältnis nicht kündigen, sofern die Mietschulden auf den Auswirkungen der COVID-19-Pandemie beruhen. Dies soll sowohl für Wohn- und Gewerberaummietverträge als auch Pachtverträge gelten. Das Gesetz muss noch den Bundestag passieren.
Bundeskanzlerin Angela Merkel hat sich mit den Ministerpräsidenten in einer Telefonkonferenz darauf verständigt, ein umfassendes Kontaktverbot für die nächsten zwei Wochen zu erlassen. Demnach sollen Ansammlungen von mehr als zwei Personen verboten werden. Ausgenommen sind Familien sowie in einem Haushalt lebende Personen.
Aufgrund steigender Zahlen von an Covid-19 Erkrankten verkündete Ministerpräsident Markus Söder (CSU), dass ab Freitagnacht 0 Uhr landesweit Ausgangsbeschränkungen gelten. Trotz der bislang geltenden Maßnahmen und der Ansprache von Bundeskanzlerin Angela Merkel komme es nach wie vor zu Gruppenbildungen, erklärte Söder das Vorgehen der bayerischen Landesregierung gegen die Corona-Pandemie.
Die Corona-Epidemie greift um sich. Bis vor wenigen Wochen unvorstellbare Meldungen über Grenz- und Flughafenschließungen werden nun im Minutentakt verkündet. Das gesellschaftliche wie wirtschaftliche Leben ist von einem Tag auf dem anderen auf den Kopf gestellt. Viele Betriebe stehen von einem Tag auf den anderen vor schweren, wenn nicht existenziellen Herausforderungen. Soeben meldet Volkswagen, dass ab Freitag die Produktion in den meisten Werken wegen der Corona Krise gestoppt werde. Mit Blick auf diese Herausforderungen hat der Bundestag u. a. ein erleichtertes Kurzarbeitergeld beschlossen. Was bedeutet dies für betroffene Arbeitnehmer?
Der Bundesgerichtshofs (BGH) hat entschieden, dass der Deutsche Wetterdienst (DWD) eine App mit zahlreichen über Wetterwarnungen hinausgehenden Informationen zum Wetter nicht kostenlos und werbefrei anbieten darf (Urteil vom 12. März 2020 - I ZR 126/18). Der I. Zivilsenat des BGH ist zuständig für das Wettbewerbsrecht.
Es ist kaum übertrieben, wenn man behauptet, dass der Corona Virus zwischenzeitlich wie kein anders historisches Ereignis seit dem Zweiten Weltkrieg in den Alltag der Allgemeinheit eingreift. Heute haben eine Vielzahl von Bundesländern, nämlich das Saarland, Bayern, Berlin und Nord-Rhein Westfalen beschlossen, ab nächste Woche die Schulen zu schließen. Viele Eltern haben nun ein Betreuungsproblem. Uns erreichen daher eine Vielzahl von Anfragen, in denen es darum geht, ob Eltern in dieser speziellen Situation das Recht haben, zu Hause zu bleiben, um ihre Kinder zu betreuen.
Deutschland steckt in der Corona-Krise. Das Virus nimmt zunehmend Einfluß auf unseren Alltag. Die Zahl der Infektionen mit Virus Covid-19 steigt weiter an. Um die Ausbreitung zu verlangsamen, werden Veranstaltungen, Konzert und Fußballspiele abgesagt, Flüge gestrichen, Einreisebeschränkungen oder Einreisestopps in andere Länder verhängt. Sie hatten Konzertickets? Sie haben bereits Ihren Urlaub in den USA gebucht? Wer ein Ticket erstattet bekommt, ein Recht auf Entschädigung hat oder leer ausgeht erfahren Sie hier.
Im Streit um die Rechtmäßigkeit der AGB von PayPal ist der Verbraucherzentrale Bundesverband auch in zweiter Instanz vor dem 6. Zivilsenat des Oberlandesgerichts (OLG) Köln unterlegen (Urteil 19.02.2020 - Az. 6 U 184/19). Allein der erhebliche Umfang allgemeiner Geschäftsbedingungen führe nicht zu deren Unwirksamkeit, erklärte das OLG.
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