Durch die staatlichen Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Krise sind Veranstalter gezwungen ihre Kultur-, Sport- und Freizeitveranstaltungen abzusagen oder zu verschieben. Wird ein Veranstaltungstermin verschoben, können Verbraucherinnen und Verbraucher grundsätzlich den Eintrittspreis vom Veranstalter zurückverlangen. Nach Angaben der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen verweigert die CTS Eventim AG & Co KGaA verweigert bislang die Rückerstattung des Eintrittsgeldes mit der Begründung, die Tickets hätten nach wie vor ihre Gültigkeit. Die Verbraucherzentrale NRW wertet dieses Vorgehen als Rechtsverstoß.
Hunde lieben es möglichst frei durch die Gegend zu streunen und ihre Umgebung zu erkunden. Was den Hund glücklich macht, macht bekanntlich auch das Herrchen oder Frauchen glücklich. Ganz anders kann das aber der Vermieter sehen. Hat ein Vermieter den Freilauf von Hunden auf Gemeinschaftsflächen per Hausordnung untersagt und lässt ein Mieter trotz mehrerer Abmahnungen seine Hunde ohne Leine auf diesen Flächen spazieren, so verletzt der Mieter seine mietvertraglichen Pflichten. Dies berechtigt den Vermieter zur fristlosen Kündigung, wie der Bundesgerichtshof entschied.
Sie wohnen in Berlin und haben kürzlich einen Brief von ihrem Vermieter erhalten, mit dem er Sie bittet weniger Miete zu zahlen? Sie halten das für einen verfrühten Aprilscherz? Tatsächlich erfüllt Ihr Vermieter hiermit nur seine Informationspflichten nach dem Berliner Mietendeckel. Ob Sie tatsächlich weniger Miete zahlen müssen, wird sich allerdings noch herausstellen.
Gesichtsmasken sind ein rares und teures Gut in diesen Zeiten. Aus Solidarität oder aus der finanziellen Not heraus, bringen nun immer mehr Privatpersonen und Firmen eigene selbst hergestellte Gesichtsmasken auf den Markt. Nun mehren sich Berichte, nach denen Abmahnanwälte hier angeblich ein Geschäft gewittert hätten und die fehlerhafte Bezeichnung von Atemmasken abmahnen würden. Tatsächlich dürfte hier aber nichts dran sein.
Das Landgericht Mainz (LG) hat die Klage eines Mobilfunkanbieters teilweise zurückgewiesen. Wenn ein Mobilfunkanbieter die technischen Schwierigkeiten eines Kunden nicht ausreichend untersucht, kann ein Anspruch auf Vergütung nicht erfolgreich geltend gemacht werden, begründete das Gericht (11 HK O 15/17).
Berufstätige Eltern, die in der Corona-Krise wegen Schul- und Kindergärtenschließungen ihre Kinder selbst betreuen müssen, sollen eine Entschädigung erhalten. Das hat am heutigen Tage der Bundestag beschlossen. Ein entsprechender Entschädigungsanspruch wurde nunmehr in § 56 Abs. 1a Infektionsschutzgesetz (IfSG) aufgenommen. Voraussetzung auf Auszahlung der Entschädigung ist der Nachweis, dass Eltern keine zumutbaren und möglichen Betreuungsalternativen haben.
Die Bundesregierung hat heute beschlossen, dass das Recht von Vermietern, den Mietvertrag wegen Zahlungsrückständen zu kündigen, eingeschränkt werden soll. Wegen Mietschulden aus dem Zeitraum zwischen dem 1. April 2020 und dem 30. Juni 2020 dürfen Vermieter das Mietverhältnis nicht kündigen, sofern die Mietschulden auf den Auswirkungen der COVID-19-Pandemie beruhen. Dies soll sowohl für Wohn- und Gewerberaummietverträge als auch Pachtverträge gelten. Das Gesetz muss noch den Bundestag passieren.
Bundeskanzlerin Angela Merkel hat sich mit den Ministerpräsidenten in einer Telefonkonferenz darauf verständigt, ein umfassendes Kontaktverbot für die nächsten zwei Wochen zu erlassen. Demnach sollen Ansammlungen von mehr als zwei Personen verboten werden. Ausgenommen sind Familien sowie in einem Haushalt lebende Personen.
Aufgrund steigender Zahlen von an Covid-19 Erkrankten verkündete Ministerpräsident Markus Söder (CSU), dass ab Freitagnacht 0 Uhr landesweit Ausgangsbeschränkungen gelten. Trotz der bislang geltenden Maßnahmen und der Ansprache von Bundeskanzlerin Angela Merkel komme es nach wie vor zu Gruppenbildungen, erklärte Söder das Vorgehen der bayerischen Landesregierung gegen die Corona-Pandemie.
Die Corona-Epidemie greift um sich. Bis vor wenigen Wochen unvorstellbare Meldungen über Grenz- und Flughafenschließungen werden nun im Minutentakt verkündet. Das gesellschaftliche wie wirtschaftliche Leben ist von einem Tag auf dem anderen auf den Kopf gestellt. Viele Betriebe stehen von einem Tag auf den anderen vor schweren, wenn nicht existenziellen Herausforderungen. Soeben meldet Volkswagen, dass ab Freitag die Produktion in den meisten Werken wegen der Corona Krise gestoppt werde. Mit Blick auf diese Herausforderungen hat der Bundestag u. a. ein erleichtertes Kurzarbeitergeld beschlossen. Was bedeutet dies für betroffene Arbeitnehmer?
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