Die Maskenpflicht im Einzelhandel und in öffentlichen Verkehrsmitteln in Bayern bleibt in Kraft. Das hat der Bayerischer Verwaltungsgerichtshof heute bestätigt. Der Schutz des Lebens und der körperlichen Unversehrtheit habe größeres Gewicht als die zeitlich befristete und nur die Lebensbereiche des Einkaufens und des Personennahverkehrs betreffende Einschränkung der Freiheitsgrundrechte durch die Maskenpflicht (Beschl. v. 07.05.2020 - 20 NE 20.926).
Der hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) hat entschieden, dass Schüler der vierten Klasse im Vergleich zu den anderen Schülern nicht schon eine Woche früher zur Schule müssen (Beschl. v. 24.04.2020, Az. 8 B 1097/20.N). Eine Schülerin aus Frankfurt hatte sich gegen eine entsprechende Regelung in der Landesverordnung an das VGH gewandt.
Die Rückforderung von überhöht gezahlter Miete stellt keine eigenständige Inkassodienstleistung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes dar (RDG), wenn im entsprechenden Auftrag an die Legal-Tech-Plattform vereinbart wurde, die "Mietpreisbremse" durchzusetzen und die Miete zu senken. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden ( AZ 64 S 95/19).
Mitarbeiter müssen nicht hinnehmen, dass ihr Arbeitgeber sie mittels Video-Aufnahmen auf die Einhaltung des Mindestabstandes, der zur Eindämmung der Corona-Pandemie empfohlen wird, kontrolliert. Das hat das Arbeitsgericht Wesel entschieden und einem Unterlassungsanspruch teilweise stattgegeben (AZ BVGa 4/20).
Die Bundesregierung hat heute das Sozialschutzpaket II beschlossen, mit dem die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise für Arbeitnehmer abgefedert werden sollen. Neben einer bereits angekündigten Anhebung des Kurzarbeitergeldes, sollen die Hinzuverdienst-Möglichkeiten bei Arbeitnehmern in Kurzarbeit erweitert werden. Für Bezieher von Arbeitslosengeld I, deren Anspruch zwischen Mai und Ende Dezember ausläuft, wird die Zahlung um drei Monate verlängert.
Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) will ein Recht auf Homeoffice für die Zeit nach der Corona-Krise gesetzlich festschreiben. Grundsätzlich soll nach Abklingen der Corona-Pandemie jeder von zuhause arbeiten können. Dieser Vorschlag wird sowohl unterstützt, als auch kritisiert. Angenommen es wird ein solches Gesetz verabschiedet, was muss rechtlich beachtet werden?
Das Landgericht Köln (LG) hat mit seinem Urteil verboten, dass ein Internetvergleichsportal, das Versicherungsangebote, Finanzierungsangebote und sonstige Dienstleistungen miteinander vergleicht, mit markigen Aussagen für ihr Angebot wirbt. Zudem hat das Gericht der Klägerin Schadensersatz zugesprochen (Az 84 O 76/19).
Die versehentlich zu geringe Angabe des Kilometerstandes in einem Gebrauchtwagenangebot auf einer Internetplattform ist irreführend, wenn sie aufgrund des Algorithmus der Plattform zu einer blickfangmäßig hervorgehobenen Bewertung als „TOP-Angebot“ geführt wird. Auch wenn die Diskrepanz zwischen Kaufpreis und der angeblich geringen Laufleistung sofort erkennbar ist. Das hat das Oberlandesgerichts Köln entschieden (AZ 6 W 25/20).
Die Sonderregelung zur Krankschreibung über Telefon war letzte Woche nicht verlängert worden, was heftige Kritik von Ärzten und Gewerkschaften zur Folge hatte. Der Bundesausschuss hat jetzt entschieden, die Regelung zu verlängern.
Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) hat sich dafür ausgesprochen, dass Arbeitnehmer in Kurzarbeit ab Mai mehr Geld erhalten. In der Großen Koalition ist dieser Vorschlag jedoch wegen Zweifel an dessen Finanzierbarkeit umstritten.
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