Das Verwaltungsgericht (VG) Schwerin hat mit Urteil vom 26.11.2020 die Klage des Landesverbandes Mecklenburg-Vorpommern der Partei „Alternative für Deutschland“ (AfD) gegen eine Verfügung des Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit abgewiesen (Az. 1 A 1598/19 SN). Der AfD war teilweise untersagt worden ein Internetportal zu betreiben, das Schüler und Eltern dazu motivieren sollte, Lehrer zu melden, die sich kritisch gegenüber der Partei äußern.
Die Wiesbadener Auskunftsdatei Schufa entwickelte im vergangenen Jahr "CheckNow", um zukünftig eine Bonitätsbewertung anhand von Bankkonten erstellen zu können. Aktuell startet eine Testphase zu diesem Angebot in Kooperation mit dem Telekommunikationsanbieter "Telefonica/O2". Damit die Schufa Einsicht in Kontoauszüge nehmen kann, ist die Einwilligung des Kontoinhabers erforderlich. Ist eine solche Abfrage grundsätzlich unverhältnismäßig, der datenschutzrechtliche Eingriff zu weitgehend?
Das Amtsgericht (AG) Bremen sieht Tickethändler in der Pflicht. In einem Urteil vom 02.10.2020 entschied das AG Bremen, dass ein Ticketvermittler trotz der Gutschein-Regelung den Ticketpreis zurückzahlen muss (Az. 9 C 272/20). Das AG Frankfurt am Main hat einen ähnlich gelagerten Fall zu Rückzahlungsansprüchen für Konzertkarten zur weiteren Klärung an das Bundesverfassungsgericht verwiesen, da es Zweifel an der Vereinbarkeit der Regelung mit der Eigentumsfreiheit, Artikel 14 Abs. 1 Grundgesetz, und dem Vertrauensschutz aus Artikel 20 Abs. 3 GG hat (Az. 31 C 2036/20).
Justizministerin Christine Lambrecht (SPD) hat angekündigt, das Mietrecht für Gewerbemieter aufgrund der anhaltenden Corona-Pandemie anpassen zu wollen. Die staatlich angeordneten coronabedingten Schließungen von Einzelhandel und Restaurants sollen dann in der Regel eine Störung der Geschäftsgrundlage darstellen, so die SPD-Politikerin. Ziel des Vorhabens ist es, die Verhandlungsposition der Gewerberaum-Mieter gegenüber ihren Vermietern zu stärken.
Das Landgericht (LG) Frankfurt am Main hat mit Urteil vom 05.10.2020 entschieden, dass die staatlich verordnete Schließung eines Einzelhandelsgeschäfts im Zuge der Corona-Pandemie keinen Mangel darstellt und keine Mietminderung rechtfertigt. Eine Mieterin kann in dieser Situation auch nicht wegen einer Störung der Geschäftsgrundlage eine Vertragsanpassung und eine Reduzierung der Miete von der Vermieterin verlangen, solange sie nicht ausnahmsweise in ihrer Existenz bedroht ist (Az. 2-15 O 23/20).
Wie das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz am 02.10.2020 entschied, ist die Weitergabe von Personalausweis- oder Passfotos durch das Einwohnermeldeamt an die zuständige Bußgeldbehörde in Fällen von Verkehrsverstößen rechtmäßig (Az. 3 OWi 6 SsBs 258/20). Im zugrunde liegenden Sachverhalt hatte ein Autofahrer die örtliche Geschwindigkeitsbegrenzung um 31 km/h überschritten. Das OLG Koblenz bestätigte mit seiner Entscheidung das erstinstanzliche Urteil des Amtsgerichts (AG) Mainz (Az. 3200 Js 34083/19).
Die Verpflichtung, im Deutschen Bundestag eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen, ist nach einer Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts (VG) Berlin vom 19.11.2020 rechtmäßig (Az. VG 2 L 179/20). Mit Allgemeinverfügung vom 05.10.2020 ordnete der Präsident des Deutschen Bundestages, Wolfgang Schäuble (CDU), unter Anordnung sofortiger Vollziehung das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in den Gebäuden des Bundestages an. Hiergegen wandten sich neun Mitarbeiter der AfD-Fraktion.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in seinem Beschluss vom 28. 10.2020 (Az. 3 StR 254/20) ein Urteil des Landgerichts (LG) Osnabrück wegen sogenannter „Fake-Anrufe" bestätigt. Die 3. Große Strafkammer des LG Osnabrück hatte in ihrem Urteil vom 18.02.2020 drei 20, 24 und 27 Jahre alte Männer aus Mannheim, Münster und Osnabrück wegen banden- und gewerbsmäßigen Betruges bzw. der Beihilfe dazu zu teils erheblichen Haftstrafen verurteilt (Az. 3 KLs 16/19). Die drei Männer gaben sich am Telefon gegenüber Senioren als Polizeibeamte aus, um so die Angerufenen zur Übergabe von Bargeld und Wertgegenständen an die Täter zu veranlassen.
Der Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen (IDO) mahnt aktuell schwerpunktmäßig solche Unternehmer ab, die ihre Produkte über Google Shopping bewerben. Abgemahnt wird die fehlende Angabe von Grundpreisen bei Produkten, die nach Gewicht. Volumen oder Größe angeboten werden. Der Leverkusener Verein fordert die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie die Erstattung der entstandenen Abmahnkostenin Höhe von über 200 EUR.
Wie das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main mit Beschluss vom 25.09.2020 entschied, kann unter Abwägung der Umstände des Einzelfalls allein die Tatsache, dass eine Person massenhaft Abmahnungen verschickt, dieses Verhalten rechtsmissbräuchlich sein (Az. 6 U 57/20). Im zugrundliegenden Sachverhalt hatte eine Person über 240 Abmahnungen pro Jahr ausgesprochen.
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