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Das Landgericht Köln (LG) hat mit seinem Urteil verboten, dass ein Internetvergleichsportal, das Versicherungsangebote, Finanzierungsangebote und sonstige Dienstleistungen miteinander vergleicht, mit markigen Aussagen für ihr Angebot wirbt. Zudem hat das Gericht der Klägerin Schadensersatz zugesprochen (Az 84 O 76/19).

Anzeige eines Kilometerstandes im Auto
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Die versehentlich zu geringe Angabe des Kilometerstandes in einem Gebrauchtwagenangebot auf einer Internetplattform ist irreführend, wenn sie aufgrund des Algorithmus der Plattform zu einer blickfangmäßig hervorgehobenen Bewertung als „TOP-Angebot“ geführt wird. Auch wenn die Diskrepanz zwischen Kaufpreis und der angeblich geringen Laufleistung sofort erkennbar ist. Das hat das Oberlandesgerichts Köln entschieden (AZ 6 W 25/20).

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Die Sonderregelung zur Krankschreibung über Telefon war letzte Woche nicht verlängert worden, was heftige Kritik von Ärzten und Gewerkschaften zur Folge hatte. Der Bundesausschuss hat jetzt entschieden, die Regelung zu verlängern.

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Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) hat sich dafür ausgesprochen, dass Arbeitnehmer in Kurzarbeit ab Mai mehr Geld erhalten. In der Großen Koalition ist dieser Vorschlag jedoch wegen Zweifel an dessen Finanzierbarkeit umstritten.

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Nach Sachsen und Mecklenburg-Vorpommern führt nun das insgesamt dritte Bundesland eine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung im Öffentlichen Raum ein. Luxemburg verpflichtet seine Bürgerinnen und Bürger ebenfalls zum Tragen einer Schutzmaske. Die Maßnahmen sind Reaktion auf die anhaltenden Corona-Krise.

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Kaufhausketten und andere größere Einkaufsmöglichkeiten müssen aufgrund der Corona-Krise geschlossen bleiben. Geschäfte unter 800 Quadratmetern dürfen dagegen demnächst wieder ihren Betrieb aufnehmen. Einen Anspruch auf Entschädigung haben die großen Geschäfte dennoch nicht.

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Der Anspruch von Beamten auf amtsangemessene Beschäftigung wird nicht durch die Anordnung verletzt, vorübergehend Dienst im Home-Office zu leisten. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin in einem Eilverfahren entschieden (Az VG 28 L 119/20). Wegen der Corona-Pandemie sollte die Berliner Beamtin von zuhause aus arbeiten.

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In Sachsen dürfen Geschäfte oder Nahverkehrsmittel nur noch betreten werden, wenn Mund und Nase bedeckt werden. Die Regelung gilt ab Montag. Sachsen ist das erste Bundesland mit einer entsprechenden Verpflichtung. Zur Abdeckung von Nase und Mund müsse keine Atemschutzmaske, wie etwa eine FFP2-Maske  verwendet werden. Ein einfaches Tuch oder ein Schal reiche aus, wie Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU) soeben nach einer Sitzung des Landeskabinetts mitteilte.

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Das LG Düsseldorf entschied mit Urteil vom 16.04.2020 dass das Werben mit einem Pauschalrabatt für ärztliche Dienstleistungen im Internet wettbewerbswidrig ist (Az.: 34 O 110/19). Die beklagte Ärztin warb auf Facebook mit einem "Summer Special-Rabatt" für Ihre Leistungen.

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Zur wirksamen Eindämmung des Corona-Virus bleibt der Betrieb von Fitnessstudios in Nordrhein-Westfalen auch weiterhin untersagt. Dies hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster entschieden, das einen entsprechenden Antrag eines Sportstudios am Mittwoch abschlägig beschied (OVG Münster, Beschluss vom 15.04.2020, Aktenzeichen 13 B 440/20.NE).