Die Bundesregierung hat am 10.11.2021 ein neues Gesetz zum Datenschutz, das Telekommunikation-Telemedien-Datenschutzgesetz (TTDSG), beschlossen. Das Gesetz soll Rechtsklarheit schaffen, indem die Parallelität zwischen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), dem Telekommunikationsgesetz (TKG) und dem Telemedien-Gesetz (TMG) aufgehoben wird. Das TKG und das TMG werden in dem TTDSG zusammengeführt. In dem neuen Datenschutzgesetz sind u. a. die lang erwarteten Regelungen zur Cookie-Bannern und ähnlichen Anwendungen zum Tracken von Nutzerdaten enthalten. Was die Regelung bedeutet und was sich mit dem TTDSG für die Betreiber von Internetseiten ändert, erklären wir in diesem Beitrag.
Landessozial Gericht (LSG) Erfurt verpflichtet Jobcenter zur Beschaffung eines internetfähigen Computers zur Teilnahme an pandemiebedingtem Hausschulunterricht (Az. L 9 AS 862/20 B ER).
Gegenstand des personalvertretungsrechtlichen Verfahrens vor dem Verwaltungsgericht (VG) Wiesbaden war die Frage, ob es bei der Einführung eines Livestreamunterrichtes durch Videokonferenzsysteme neben der Einwilligung der Eltern für ihre Kinder oder der volljährigen Schüler, auch der Einwilligung der jeweiligen Lehrkraft bedarf oder die hier erfolgende Datenverarbeitung durch das Hessisches Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetz (HDSIG) gedeckt ist, sowie über die Frage, welche Rechte der Personalrat hierbei hat (Az.: 23 K 1360/20.WI). Das VG Wiesbaden hat die Fragen zur Klärung dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vorgelegt.
Sonntagsarbeit zur Abwendung eines unverhältnismäßigen Schadens darf gemäß § 13 Abs. 3 Nr. 2 Buchstabe b des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) nur wegen einer vorübergehenden Sondersituation bewilligt werden, die eine außerbetriebliche Ursache hat. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am 27.01.2021 entschieden (Az. 8 C 3.20).
Wie der Europäische Gerichtshof (EuGH) mit Urteil vom 26.01.2021 entschied, kann ein Mitgliedstaat des Euro-Währungsgebiets seine Verwaltung zur Annahme von Barzahlungen verpflichten, aber er kann diese Zahlungsmöglichkeit auch aus Gründen des öffentlichen Interesses beschränken (Az. C-422/19 und Az. C-423/19). Eine solche Beschränkung kann insbesondere gerechtfertigt sein, wenn die Barzahlung aufgrund der sehr großen Zahl der Zahlungspflichtigen zu unangemessenen Kosten für die Verwaltung führen kann.
Aktuell erhalten wir immer mehr Anfragen in Bezug auf Abmahnungen von der Zierhut IP. Die Münchner Kanzlei mahnt im Namen der Rowone UG die Verwendung der Marke "MVP" ab. In den uns bekannten Fällen wurden vor allem Angebote auf Amazon abgemahnt, aber auch Händler, die ihre Produkte über eBay oder Etsy anbieten, können betroffen sein. Die Zierhut IP macht für die Rowone UG eine vermeintliche Markenrechtsverletzunggeltend und fordert von den abgemahnten Personen die Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung, Auskunft über bisherige Umsätze und Erlöse, die Anerkennung einer Schadensersatzverpflichtung sowie den Ersatz der entstandenen Rechtsanwaltskosten.
Seit Ende 2020 erreichen uns vermehrt Anfragen von Mandanten, die eine Abmahnung der Münchner Kanzlei Zierhut IP im Namen der Zapf Creation AG wegen angeblicher Markenrechtsverletzung betreffend die Kinderpuppe "BABY born" erhalten haben. Abgemahnt werden insbesondere Angebote von Händlern auf eBay oder Etsy (früher Dawanda), die in ihren Onlineangeboten Puppenzubehör damit bewerben, dass dieses für "BABY born" geeignet sei. Gefordert wird die Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung, Auskunft über Verkaufserlöse sowie die Anerkennung von Schadensersatzverpflichtungen sowie Ersatz für die entstandenen Rechtsanwaltkosten.
Nach den mehrstündigen Verhandlungen von Bund und Ländern zur Eindämmung der anhaltenden Corona-Krise am 19.01.2021, haben die Bundesregierung sowie die Vertreter der Landesregierungen nun einen Beschluss in Sachen Homeoffice gefasst, der auch in einer entsprechenden Verordnung festgeschrieben werden soll. Demnach müssen Arbeitgeber ihren Mitarbeitern die Arbeit von zuhause genehmigen, soweit "es möglich ist" und "es die Tätigkeiten zulassen".
Mit Urteil vom 14.01.2021 hat das Landesarbeitsgericht (LAG) Düsseldorf entschieden, dass die fristlose Kündigung eines Arbeitnehmers - auch ohne vorherige Abmahnung - rechtmäßig ist (Az. 5 Sa 483/20). Der klagende Arbeitnehmer hatte 1 Liter Desinfektionsmittel im Wert von ca. 40,00 EUR entwendet.
Der Allgäuer Nahrungsmittelhersteller wird zukünftig sein Produkt "Grünländer Käse" nicht mehr mit den Begriffen "Freilaufkühe" und "Grüne Seele" vermarkten. Nachdem die Verbraucherorganisation Foodwatch vergeblich den Käsehersteller dazu aufgefordert hatte, Werbemaßnahmen mit diesen "Fantasiebegriffen" zu unterlassen, hat nun eine Abmahnung des Verbandes Sozialer Wettbewerb (VSW) dazu geführt, dass "Hochland" ihre Werbung überarbeitet.
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