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Fuß am Fußball im Stadion
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Das Landgericht (LG) München I hat am 07.12.2020 einer Klage der FC Bayern München AG gegen einen Ticket-Anbieter überwiegend stattgegeben (Az. 39 O 11168/19). Der Beklagte wurde zur Unterlassung des Verkaufs von Tickets der Klägerin zu kommerziellen beziehungsweise gewerblichen Zwecken sowie zur Auskunft, Zahlung von Schadenersatz in Form des Verletzergewinns und zur Zahlung der vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten der Klägerin verurteilt.

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Das Landgericht (LG) Frankfurt am Main hat in einem am 03.12.2020 verkündeten Urteil über die Klage einer Person nicht-binären Geschlechts wegen einer Diskriminierung ihrer geschlechtlichen Identität entschieden (Az. 2-13 O 131/20). In diesem Rahmen hat das Gericht festgestellt, dass ein Pflichtzuordnung als "Mann" oder "Frau" eine genderqueere Person in ihrem Allgemeinen Persönlichkeitsrecht verletzt.

Amazon in Neon Buchstaben
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Wie das Oberlandesgericht (OLG) Hamburg mit Urteil vom 26.08.2020 entschied, können Amazon Händler nicht für wettbewerbswidrige Werbung von Amazon Affiliate Partnern verantwortlich gemacht werden (Az. 15 U 137/19). Dies deshalb, weil zwischen Amazon Verkäufern und Amazon Affiliate Partnern weder ein vertragliches noch ein rein tatsächliches Verhältnis bestünde, so das OLG Hamburg.

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Wie das Bundesarbeitsgericht (BAG) mit Urteil vom 01.12.2020 entschied, kann die tatsächliche Durchführung von Kleinstaufträgen („Mikrojobs“) durch Nutzer einer Online-Plattform („Crowdworker“) auf der Grundlage einer Rahmenvereinbarung mit deren Betreiber („Crowdsourcer“) als Arbeitsverhältnis zu qualifizieren sein (Az. 9 AZR 102/20). Unter so genannten Crowdworkern werden Personen verstanden, die über eine Online-Plattform Aufträge annehmen und pro ausgeführte Aufgabe entlohnt werden. Diese Aufträge umfassen zumeist kurzfristige und einfache Tätigkeiten, wie die Auslieferung von Essen oder die Testung von Apps oder Software.

Stempel mit Abmahnung Aufschrift
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Das Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs erlangt nach gestriger Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt heute, am 02.12.2020, Gesetzeskraft. Nach einem Vorstoß der CDU/CSU und SPD im Sommer verabschiedete der Bundestag das Gesetz im September. Das Gesetz soll schwerpunktmäßig ungerechtfertigte wettbewerbsrechtliche Abmahnungen verhindern. Zudem sollen sich Massenabmahnungen finanziell nicht mehr lohnen.

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Das Verwaltungsgericht (VG) Schwerin hat mit Urteil vom 26.11.2020 die Klage des Landesverbandes Mecklenburg-Vorpommern der Partei „Alternative für Deutschland“ (AfD) gegen eine Verfügung des Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit abgewiesen (Az. 1 A 1598/19 SN). Der AfD war teilweise untersagt worden ein Internetportal zu betreiben, das Schüler und Eltern dazu motivieren sollte, Lehrer zu melden, die sich kritisch gegenüber der Partei äußern.

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Die Wiesbadener Auskunftsdatei Schufa entwickelte im vergangenen Jahr "CheckNow", um zukünftig eine Bonitätsbewertung anhand von Bankkonten erstellen zu können. Aktuell startet eine Testphase zu diesem Angebot in Kooperation mit dem Telekommunikationsanbieter "Telefonica/O2". Damit die Schufa Einsicht in Kontoauszüge nehmen kann, ist die Einwilligung des Kontoinhabers erforderlich. Ist eine solche Abfrage grundsätzlich unverhältnismäßig, der datenschutzrechtliche Eingriff zu weitgehend?

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Das Amtsgericht (AG) Bremen sieht Tickethändler in der Pflicht. In einem Urteil vom 02.10.2020 entschied das AG Bremen, dass ein Ticketvermittler trotz der Gutschein-Regelung den Ticketpreis zurückzahlen muss (Az. 9 C 272/20). Das AG Frankfurt am Main hat einen ähnlich gelagerten Fall zu Rückzahlungsansprüchen für Konzertkarten zur weiteren Klärung an das Bundesverfassungsgericht verwiesen, da es Zweifel an der Vereinbarkeit der Regelung mit der Eigentumsfreiheit, Artikel 14 Abs. 1 Grundgesetz, und dem Vertrauensschutz aus Artikel 20 Abs. 3 GG hat (Az. 31 C 2036/20).

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Justizministerin Christine Lambrecht (SPD) hat angekündigt, das Mietrecht für Gewerbemieter aufgrund der anhaltenden Corona-Pandemie anpassen zu wollen. Die staatlich angeordneten coronabedingten Schließungen von Einzelhandel und Restaurants sollen dann in der Regel eine Störung der Geschäftsgrundlage darstellen, so die SPD-Politikerin. Ziel des Vorhabens ist es, die Verhandlungsposition der Gewerberaum-Mieter gegenüber ihren Vermietern zu stärken.

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Das Landgericht (LG) Frankfurt am Main hat mit Urteil vom 05.10.2020 entschieden, dass die staatlich verordnete Schließung eines Einzelhandelsgeschäfts im Zuge der Corona-Pandemie keinen Mangel darstellt und keine Mietminderung rechtfertigt. Eine Mieterin kann in dieser Situation auch nicht wegen einer Störung der Geschäftsgrundlage eine Vertragsanpassung und eine Reduzierung der Miete von der Vermieterin verlangen, solange sie nicht ausnahmsweise in ihrer Existenz bedroht ist (Az. 2-15 O 23/20).