Mit Urteil vom 14.01.2021 hat das Landesarbeitsgericht (LAG) Düsseldorf entschieden, dass die fristlose Kündigung eines Arbeitnehmers - auch ohne vorherige Abmahnung - rechtmäßig ist (Az. 5 Sa 483/20). Der klagende Arbeitnehmer hatte 1 Liter Desinfektionsmittel im Wert von ca. 40,00 EUR entwendet.
Der Allgäuer Nahrungsmittelhersteller wird zukünftig sein Produkt "Grünländer Käse" nicht mehr mit den Begriffen "Freilaufkühe" und "Grüne Seele" vermarkten. Nachdem die Verbraucherorganisation Foodwatch vergeblich den Käsehersteller dazu aufgefordert hatte, Werbemaßnahmen mit diesen "Fantasiebegriffen" zu unterlassen, hat nun eine Abmahnung des Verbandes Sozialer Wettbewerb (VSW) dazu geführt, dass "Hochland" ihre Werbung überarbeitet.
Auch zu Beginn des Jahres 2021 halten die Beschränkungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie an beziehungsweise wurden sogar verschärft. Mittlerweile gehört es zum Alltag dazu, dass in öffentlichen Verkehrsmitteln, an öffentlichen Plätzen oder im Supermarkt die Pflicht zum Tragen einer Maske besteht. Neben Herstellern für medizinischer Masken, bieten eine Vielzahl an Herstellern Masken aus Stoff in verschiedensten Farben und Mustern an. Das Oberlandesgericht (OLG) Hamm hat mit Beschluss vom 15.12.2020 nunmehr entschieden, dass solche "Alltagsmasken" in der Form einer "textilen Mund-Nasen-Bedeckung" nicht als Medizinprodukt zu bewerten sind und ohne einen entsprechenden Hinweis vertrieben werden dürfen (Az. I-4 W 116/20).
Die Genehmigung eines höheren Portos der Deutsche Post AG für Standard-, Kompakt-, Groß- und Maxibriefe (national) ist aller Voraussicht nach rechtswidrig. Das hat das Verwaltungsgericht (VG) Köln mit Beschluss vom 04.01.2021 festgestellt und die aufschiebende Wirkung einer hiergegen gerichteten Klage angeordnet (Az. 21 L 2082/20). Unmittelbare Folgen hat die Entscheidung allerdings nur für den Antragsteller, einen bundesweit tätigen Logistik-Verband.
Der unter anderem für Urheberrechtssachen zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) hat mit Urteil vom 10.12.2020 entschieden, dass Betreiber einer Videoplattform keine E-Mail-Adressen, Telefonnummern oder IP-Adressen ihrer Nutzer herausgeben müssen, die urheberrechtlich geschützte Inhalte widerrechtlich auf die Plattform hochgeladen haben (Az. I ZR 153/17).
Das Landgericht (LG) München I hat am 07.12.2020 einer Klage der FC Bayern München AG gegen einen Ticket-Anbieter überwiegend stattgegeben (Az. 39 O 11168/19). Der Beklagte wurde zur Unterlassung des Verkaufs von Tickets der Klägerin zu kommerziellen beziehungsweise gewerblichen Zwecken sowie zur Auskunft, Zahlung von Schadenersatz in Form des Verletzergewinns und zur Zahlung der vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten der Klägerin verurteilt.
Das Landgericht (LG) Frankfurt am Main hat in einem am 03.12.2020 verkündeten Urteil über die Klage einer Person nicht-binären Geschlechts wegen einer Diskriminierung ihrer geschlechtlichen Identität entschieden (Az. 2-13 O 131/20). In diesem Rahmen hat das Gericht festgestellt, dass ein Pflichtzuordnung als "Mann" oder "Frau" eine genderqueere Person in ihrem Allgemeinen Persönlichkeitsrecht verletzt.
Wie das Oberlandesgericht (OLG) Hamburg mit Urteil vom 26.08.2020 entschied, können Amazon Händler nicht für wettbewerbswidrige Werbung von Amazon Affiliate Partnern verantwortlich gemacht werden (Az. 15 U 137/19). Dies deshalb, weil zwischen Amazon Verkäufern und Amazon Affiliate Partnern weder ein vertragliches noch ein rein tatsächliches Verhältnis bestünde, so das OLG Hamburg.
Wie das Bundesarbeitsgericht (BAG) mit Urteil vom 01.12.2020 entschied, kann die tatsächliche Durchführung von Kleinstaufträgen („Mikrojobs“) durch Nutzer einer Online-Plattform („Crowdworker“) auf der Grundlage einer Rahmenvereinbarung mit deren Betreiber („Crowdsourcer“) als Arbeitsverhältnis zu qualifizieren sein (Az. 9 AZR 102/20). Unter so genannten Crowdworkern werden Personen verstanden, die über eine Online-Plattform Aufträge annehmen und pro ausgeführte Aufgabe entlohnt werden. Diese Aufträge umfassen zumeist kurzfristige und einfache Tätigkeiten, wie die Auslieferung von Essen oder die Testung von Apps oder Software.
Das Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs erlangt nach gestriger Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt heute, am 02.12.2020, Gesetzeskraft. Nach einem Vorstoß der CDU/CSU und SPD im Sommer verabschiedete der Bundestag das Gesetz im September. Das Gesetz soll schwerpunktmäßig ungerechtfertigte wettbewerbsrechtliche Abmahnungen verhindern. Zudem sollen sich Massenabmahnungen finanziell nicht mehr lohnen.
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