Ein Hundehalter hat keinen Anspruch darauf, dass die Ordnungsbehörde einer Kommune ihm die Namen mehrerer Personen mitteilt, die sich zuvor über seinen Hund beschwert hatten. Dies geht aus einem Urteil der 5. Kammer des Verwaltungsgerichts (VG) Neustadt vom 26.07.2021 hervor (Az. 5 K 1113/20.NW).
Der Widerruf einer einem privaten Unternehmen erteilten Erlaubnis zur gewerblichen Vermittlung von Lotterien in allen Bundesländern ist im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes nicht zu beanstanden. Das hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) durch Beschluss vom 05.08.2021 entschieden (Az. 4 B 1143/21) und damit den vorangegangenen Beschluss des Verwaltungsgerichts Münster vom 01.07.2021 bestätigt (Az. 9 L 433/21).
Mit Urteil vom 04.08.2021 hat die 5. Kammer des Verwaltungsgerichts (VG) Gießen die Klage eines im Jahr 1987 geborenen Polizeianwärters abgewiesen, mit der dieser begehrte, das Land Hessen zu verpflichten, ihn zum Beamten auf Probe im gehobenen Polizeivollzugsdienst zu ernennen (Az. 5 K 509/20.GI). Die Polizeiakademie Hessen hatte im Vorfeld den Kläger nicht zum Beamten auf Probe ernannt. Grund dafür seien durchgreifende Zweifel an der charakterlichen Eignung des Anwärters wegen der Beteiligung des Klägers an einer Chat-Gruppe von Polizeianwärtern, in der u.a. Bilder und Dateien mit rassistischem und menschenverachtendem Inhalt versendet worden seien.
Das Amtsgericht (AG) München wies durch Urteil vom 20.07.2021 die Klage eines Internetkäufers aus Gladbeck gegen den Münchner Verkäufer auf Rückerstattung des Kaufpreises von 318,00 Euro gegen Rückgabe des Armbands für eine Armbanduhr Audemars Piquet Royal Oak zurück (154 C 4539/21). Die Parteien stritten darum, ob das streitgegenständliche Armband blau oder wie bestellt schwarz sei.
Die Polizei in Köln muss die Videoüberwachung des Ebertplatzes vorerst nicht einstellen. Dies hat das Verwaltungsgericht (VG) Köln mit am 30.07.2021 den Beteiligten bekannt gegebenem Beschluss entschieden und den Eilantrag eines Bürgers im Wesentlichen abgelehnt (Az. 20 L 2343/20).
Der III. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) hat am 29.07.2021 entschieden, dass die Geschäftsbedingungen von Facebook vom 19.04.2018 zur Löschung von Nutzerbeiträgen und Kontensperrung bei Verstößen gegen die in den Bedingungen festgelegten Kommunikationsstandards unwirksam sind (Az. III ZR 179/20 und III ZR 192/20). Dies gilt jedenfalls, weil sich die beklagte Anbieterin nicht gleichzeitig dazu verpflichtet, den Nutzer über die Entfernung seines Beitrags zumindest nachträglich und über eine beabsichtigte Sperrung seines Nutzerkontos vorab zu informieren, ihm den Grund dafür mitzuteilen und eine Möglichkeit zur Gegenäußerung mit anschließender Neubescheidung einzuräumen. Wurde aufgrund der unwirksamen Geschäftsbedingungen der Beitrag eines Nutzers gelöscht und dessen Konto vorübergehend mit einer Teilsperrung belegt, hat der Nutzer einen Anspruch auf Freischaltung des gelöschten Beitrags und gegebenenfalls auch auf Unterlassung einer erneuten Kontosperrung und Löschung des Beitrags bei dessen erneuter Einstellung.
Einer Universität als Körperschaft des öffentlichen Rechts steht wegen querulatorischer Telefonanrufe kein zivilrechtlicher Unterlassungsanspruch wegen eines Eingriffs in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb zu. Vielmehr kann sie zum Schutz der Funktion ihrer Behörde von ihrem digitalen Hausrecht Gebrauch machen und es durch Verwaltungsakt durchsetzen. Dies hat der 7. Zivilsenat des Oberlandesgerichts (OLG) Hamm mit Urteil vom 09.07.2021 in einem Eilverfahren entschieden (Az. 7 U 14/21).
Sich auf eine Stellenanzeige bewerbende Menschen dürfen gemäß §§ 1, 7 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) nicht wegen ihres Geschlechts benachteiligt werden. Eine solche Diskriminierung soll eigentlich sprachlich durch die Verwendung des sogenannten Gendersternchens (*) vermieden werden. In einer Entscheidung über eine Entschädigungsklage musste sich das Landesarbeitsgericht (LAG) Schleswig-Holstein nun damit auseinandersetzen, ob eine solche Schreibweise Menschen mit nicht binärer Geschlechteridentität benachteiligt. Das Landesarbeitsgericht hat dies verneint (Urteil vom 22.06.2021, Az. 3 Sa 37 öD/21).
Ein Insolvenzschuldner hat einen Löschungsanspruch gegen die Schufa Holding AG, wenn sie diese Daten aus dem Insolvenzbekanntmachungsportal ohne gesetzliche Grundlage länger speichert und verarbeitet als in der Verordnung zu öffentlichen Bekanntmachungen in Insolvenzverfahren im Internet (InsoBekVO) vorgesehen. Das hat das Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts (OLG) mit Urteil vom 02.07.2021 entschieden (Az. 17 U 15/21).
Das Verwaltungsgericht Münster (VG) hat durch Beschluss vom 01.07.2021 den Eilantrag eines Unternehmens mit Sitz im Kreis Coesfeld abgelehnt, die sich gegen den sofortigen Widerruf der Erlaubnis zur gewerblichen Spielvermittlung gewehrt hat (Az. 9 L 433/21). Die Antragstellerin hat nach eigenen Angaben aufgrund einer ihr im Jahr 2018 erteilten Erlaubnis zur gewerblichen Spielvermittlung zurzeit mit etwa 11.000 Kunden Glücksspielverträge mit einer Laufzeit von durchschnittlich noch fünf Monaten und einem Umsatzvolumen von etwa 3,5 Millionen Euro geschlossen.
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