Der Kläger im vorliegenden Sachverhalt ist Fotograf und entdeckte auf der Website des Beklagten 180 seiner Fotografien, die dieser ohne Lizenz veröffentlicht und genutzt hatte. Nach einer Abmahnung wegen der unberechtigten Verwendung von Fotos, klagte der Fotograf vor dem Landgericht (LG) Frankenthal. Grundsätzlich hat der Urheber Anspruch auf die Abgabe einer Unterlassungserklärungsowie auf die Zahlung von Schadensersatz, werden seine Werke ohne sein Einverständnis verwendet. Zur Berechnung des Schadensersatzes gibt es unterschiedliche Methoden. Das LG Frankenthal hat nunmehr in seinem Urteil vom 20.07.2021 den Betrag nach "freier Beweiswürdigung" festgesetzt (Az. 6 O 202/19). Das erstaunliche: Bei Festlegung der Schadensersatz-Höhe berücksichtigte das Gericht einen "Mengenrabatt", wie er laut einem Sachverständigen bei rechtmäßiger Lizensierung von 180 Bildern angefallen wäre.
Der unter anderem für das Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) hat am 09.09.2021 in drei Verfahren über die Frage entschieden, ob Influencerinnen mit ihren Instagram-Beiträgen gegen die Pflicht zur Kennzeichnung von Werbung verstoßen haben (Az. I ZR 90/20, I ZR 125/20, I ZR 126/20). Zuvor hatten die beklagten Influencerinnen von dem Kläger eine Abmahnung wegen Schleichwerbungerhalten. wie der BGH nunmehr feststellte, sind die streitgegenständlichen Instagram-Beiträge nicht ausreichend als Werbung gekennzeichnet.
Die klagende Stiftung ist die Trägerin einer Schule in Niedersachsen. Anfang 2020 buchte eine an dieser Schule beschäftigte Lehrerin bei der beklagten Reiseveranstalterin eine Klassenfahrt nach Liverpool vom 15.03 bis zum 21.03.2020. Den in Rechnung gestellten Reisepreis von fast 10 000 EUR zahlte die klagende Stiftung. Am 12.03.2020 stornierte die Lehrkraft die Reise. Die Reiseveranstalterin erstattete allerdings nur einen Betrag von nicht ganz 1 000 EUR. Wie das Oberlandesgericht (OLG) Hamm mit am 13.09.2021 veröffentlichten Urteil entschied, muss der Reiseveranstalter den vollständigen Betrag zurückzahlen (Az. 22 U 33/21, OLG Hamm).
Kündigt ein Arbeitnehmer sein Arbeitsverhältnis und wird er am Tag der Kündigung arbeitsunfähig krankgeschrieben, kann dies den Beweiswert einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erschüttern, entschied das Bundesarbeitsgericht (BAG) mit Urteil vom 08.09.2021 (Az. 5 AZR 149/21). Dies gelte insbesondere dann, wenn die bescheinigte Arbeitsunfähigkeit passgenau die Dauer der Kündigungsfrist umfasse, erklärte das Gericht.
Die unter anderem auf das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb spezialisierte 37. Zivilkammer des Landgerichts München I hat am 09.06.2021 entschieden, dass die AGB-Klausel einer Tickethändlerin zur mangelnden Erstattungsfähigkeit von Vorverkaufsgebühren für abgesagte Veranstaltungen unwirksam ist (Az. 37 O 5667/20).
Das Landesarbeitsgericht (LAG) München hat mit Urteil vom 26.08.2021 entschieden, dass ein Arbeitgeber, der seinem Arbeitnehmer gestattet hatte, seine Tätigkeit als Grafiker von zuhause aus zu erbringen, grundsätzlich berechtigt ist, seine Weisung zu ändern, wenn sich später betriebliche Gründe herausstellen, die gegen eine Erledigung von Arbeiten im Homeoffice sprechen (Az. 3 SaGa 13/21).
Die Beschwerde der in Österreich ansässigen Cube Software- und Hotel Projektierungs GmbH gegen den Beschluss der Vergabekammer Schwerin – in dem diese die Bestellung der sogenannten Luca-App bei der Culture4life GmbH durch das Land Mecklenburg-Vorpommern (M/V) im Wege der Direktvergabe ohne öffentliche Ausschreibung als rechtsfehlerfrei bestätigt hatte – ist durch den Vergabesenat des Oberlandesgerichts (OLG) Rostock als unbegründet zurückgewiesen worden. Die rechtskräftige Entscheidung erging aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 11.08.2021 und wurde am 03.09.2021 verkündet (Az. 17 Verg 2/21).
Immer wieder erreichen uns Anfragen von Mandanten, die ein Schreiben der Rechtsanwälte Meissner & Meissner im Namen des Fotografens Tom Wagner erhalten haben. In diesen Fällen handelt es sich regelmäßig um eine Abmahnung wegen einer Urheberrechtsverletzungen.Grundlage dieser Abmahnungen ist die Nutzung und Veröffentlichung von Tom Wagner Fotografien ohne Lizenz. In vielen Fällen verfügen die Nutzer der Fotos über eine Lizenz, haben jedoch im Rahmen der Fotonutzung Tom Wagner nicht als Urheber des Fotos benannt. Von den Betroffenen wird in der Regel die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, die Zahlung von Schadensersatz sowie der entstandenen Rechtanwaltskostengefordert. Wir können Ihnen helfen sich gegen eine Abmahnung zu verteidigen!
Auch bei vorhandener Einwilligungsfähigkeit in eine Corona-Schutzimpfung bei einem fast 16-jährigen Kind bedarf es eines Co-Konsenses mit den sorgeberechtigten Eltern. Können diese sich in dieser Frage nicht einigen, ist die Entscheidung über die Durchführung der Corona-Impfung mit einem mRNA-Impfstoff bei einer vorhandenen Empfehlung der Impfung durch die STIKO und bei einem die Impfung befürwortenden Kindeswillen auf denjenigen Elternteil zu übertragen, der die Impfung befürwortet. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) wies mit am 24.08.2021 veröffentlichtem Beschluss die Beschwerde einer Mutter zurück (Az. 6 UF 120/21).
Die unter anderem auf Wettbewerbsrecht spezialisierte 33. Zivilkammer des Landgerichts München I hat mit Urteil vom 13.08.2021 (Az. 33 O 16380/18) einer Klage gegen den Veranstalter des staatlichen Glücksspiels „LOTTOBayern“ auf Unterlassung wegen unzulässiger Glücksspielwerbung stattgegeben.
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