Die Vorlage eines gefälschten Genesenennachweises anstelle eines erforderlichen tagesaktuellen Corona-Tests oder Impfnachweises kann eine außerordentliche Kündigung rechtfertigen. Das hat das Arbeitsgericht Berlin entschieden und eine Kündigungsschutzklage abgewiesen (Urteil vom 26.04.2022, Az. 58 Ca 12302/21).
Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main hat die Vertriebstochter des größten deutschen Eisenbahnkonzerns verpflichtet, es ab dem 01.01.2023 zu unterlassen, die klagende Person nicht-binärer Geschlechtszugehörigkeit dadurch zu diskriminieren, dass diese bei der Nutzung von Angeboten des Unternehmens zwingend eine Anrede als „Herr“ oder „Frau“ angeben muss. Bezüglich der Ausstellung von Fahrkarten, Schreiben des Kundenservice, Werbung und gespeicherter personenbezogener Daten gilt das Unterlassungsgebot ohne Umstellungsfrist sofort (Az. 9 U 92/20).
Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (HBDI) bestätigt: Zoom kann an Hessischen Hochschulen für Lehrveranstaltungen genutzt werden. Voraussetzung dafür ist, dass die Hochschulen ausschließen, dass US-Behörden auf die Inhalts- und Metadaten aus Videokonferenzen zugreifen können.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 13.06.2022 entschieden, dass ein Inkassodienstleister sich wirksam Schadensersatzforderungen abtreten lassen kann, deren sich Schweizer Erwerber von Kraftfahrzeugen gegen die beklagte Volkswagen AG berühmen (Az. VIa ZR 418/21). Die Sammelklage im Rahmen des sog. Dieselskandals ist demgemäß zulässig.
Das Oberlandesgericht (OLG) Schleswig-Holstein hält mit Urteil vom 03.06.2022 daran fest, dass dem Insolvenzschuldner regelmäßig ein Löschungsanspruch gegen die Schufa Holding AG zusteht, wenn diese Daten aus dem Insolvenzbekanntmachungsportal ohne gesetzliche Grundlage länger speichert und verarbeitet als in der Verordnung zu öffentlichen Bekanntmachungen in Insolvenzverfahren im Internet (InsoBekVO) vorgesehen (Az. 17 U 5/22). Auch bei der Berechnung eines Score-Wertes darf die Schufa die Daten zum Insolvenzverfahren danach nicht mehr berücksichtigen.
Fließen in das Gesamtbewertungsergebnis für Produkte, die auf eine Verkaufsplattform, wie Amazon angeboten werden, auch Rezensionen ein, für die an den Rezensenten ein - wenn auch geringes - Entgelt gezahlt wird, liegt unlautere getarnte Werbung vor, sofern die Berücksichtigung dieser bezahlten Rezensionen nicht kenntlich gemacht wird. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) hat mit am 09.06.2022 verkündeter Entscheidung die vom Landgericht Frankfurt am Main ausgeurteilte Unterlassungsverpflichtung bestätigt (Az. 6 U 232/21).
Die Betreiberin von Online-Glücksspielen ohne Konzession in Hessen ist zur Rückzahlung von Einsätzen eines hessischen Spielers verpflichtet. Der Vertrag zwischen dem Spieler und ihr ist wegen Gesetzesverstoßes nichtig. Das eigene gesetzeswidrige Verhalten des Spielers steht dem Anspruch jedenfalls dann nicht entgegen, wenn die Betreiberin nicht nachweisen kann, dass der Spieler Kenntnis von dem Gesetzesverstoß hatte. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) hat mit am 02.06.2022 veröffentlichtem Hinweisbeschluss die durch das Landgericht Gießen ausgesprochene Verurteilung zur Rückzahlung von gut 10.000 EUR bestätigt (Az. 23 U 55/21).
Der Verstoß des Arbeitgebers gegen Vorschriften, die Verfahrens- und/oder Förderpflichten zugunsten schwerbehinderter Menschen enthalten, kann die Vermutung begründen, dass die Benachteiligung wegen der Schwerbehinderung erfolgte. Zu diesen Verfahrenspflichten gehört auch die vorherige Zustimmung des Integrationsamts, bevor eine Kündigung gegenüber einem Schwerbehinderten ausgesprochen wird. Dies hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) mit Urteil vom 2.06.2022 entschieden (Az. 8 AZR 191/21)
Der Deutsche Konsumentenbund mahnt vermehrt Unternehmer ab, weil sie mit unzulässigen Produktangaben werben. Konkret geht es um die Verwendung von gesundheitsbezogenen Angaben, die gegen die sogenannte Health-Claims-Verordnung verstoßen. Die Verordnung soll den Gesundheitsschutz der Verbraucher gewährleisten, indem sie festlegt, an welche Vorgaben sich Unternehmer beim Bewerben von Lebensmitteln halten müssen.
Der Arbeitgeber kann zur Umsetzung der ihn treffenden arbeitsschutzrechtlichen Verpflichtungen berechtigt sein, auf Grundlage eines betrieblichen Schutz- und Hygienekonzepts Corona-Tests einseitig anzuordnen. Dies hat das Bundearbeitsgericht (BAG) mit Urteil vom 01.06.2022 entschieden (Az. 5 AZR 28/22).
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