Veröffentlicht ein Webseiten-Betreiber ein Foto unter kostenfreier Creative-Commons-Lizenz und nennt den Namen des Fotografen nicht, stellt dies eine Lizenzverletzung dar. Der Verwender muss dennoch keinen Schadensersatz zahlen. Wie das Amtsgericht (AG) Frankfurt am Main in seinem Urteil vom 05.01.2022 entschied, ist dem Fotografen kein bezifferbarer Schaden entstanden (Az. 30 C 4113/20 (47)).
Das Fehlen der sog. Soll-Angaben nach dem Kündigungsschutzgesetz führt für sich genommen nicht zur Unwirksamkeit einer Massenentlassungsanzeige des Arbeitgebers gegenüber der Agentur für Arbeit. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hob deshalb die Entscheidungen der Vorinstanzen auf und verwies die Kündigungsschutzklagen mit Urteil vom 19.05.2022 zurück an das Hessische Landesarbeitsgericht (Az. 2 AZR 467/21).
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, dass ein Unternehmer, der auf Websites wie Amazon eine nicht von ihm selbst hergestellte Ware anbietet, den Verbraucher über die Garantie des Herstellers zu informieren hat, wenn er sie zu einem zentralen oder entscheidenden Merkmal seines Angebots macht (Urteil vom 05.05.2022, Az. C-179/21 Victorinox).
Kreditunternehmen haben unter bestimmten Voraussetzungen ein berechtigtes Interesse daran, personenbezogene Daten von der Schufa zu erhalten, um die Kreditwürdigkeit von potentiellen Kreditnehmern einschätzen zu können. Das Landgericht (LG) Köln hatte über einen Fall zu entscheiden, in dem der Kläger von der Schufa die Löschung der Information über seine Restschuldbefreiung nach einem Insolvenzverfahren aus der Kartei verlangte (Az. 28 O 221/21).
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat mit Urteil vom 04.05.2022 entschieden, dass grundsätzlich der Arbeitnehmer verpflichtet ist zu beweisen, inwiefern er Überstunden geleistet hat und dass er hierzu auch berechtigt war (Az. 5 AZR 359/21). Wie das BAG weiter ausgeführt hat steht das EU-Recht dieser Beweis- und Darlegungslast nicht entgegen.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, dass es nicht dem Unionsrecht widerspricht, wenn Online-Vermittlungsplattformen wie Airbnb durch regionale Rechtsvorschriften dazu verpflichtet werden, der Steuerverwaltung bestimmte Angaben über Geschäfte zu übermitteln, die die Beherbergung von Touristen betreffen (Urteil vom 27.04.2022, Az. C-674/20).
Die Klage auf Freigabe einer Internet-Domain und auf Unterlassung der Veröffentlichung eines privaten Fotos hatte Erfolg. Eine Geldentschädigung steht der Klägerin dafür jedoch nicht zu. Dies hat das Landgericht (LG) Coburg mit Urteil vom 29.09.2021 entschieden (Az. 12 O 68/21).
Wie der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschied, können Verbraucherschutzverbände Klage erheben unabhängig von der konkreten Verletzung des Rechts einer betroffenen Person auf den Schutz ihrer personenbezogenen Daten und ohne entsprechenden Auftrag (Urteil vom 28.04.2022, Az. C-319/20). Geklagt hatte der Bundesverband deutscher Verbraucherzentralen gegen die Meta Platforms Ireland, vormals Facebook Ireland.
Laut Urteil des EuGH vom 28.04.2022 (Az. C-559/20) ist die Streitwertdeckelung im Urhebergesetz gemäß § 97a Abs. 3 S. 2 unionsrechtskonform. Wer wegen Urheberrechtsverletzungen anwaltlich abmahnen lässt, bleibt damit möglicherweise auf einem Teil der Anwaltskosten sitzen.
Löscht ein Arbeitgeber nicht die Daten ausgeschiedener Mitarbeiter von seiner Webseite, handelt es sich mit Urteil des Arbeitsgericht Neuruppin dabei um eine Datenschutzverletzung, die einen Schadensersatz i.H.v. 1.000,- EUR begründet (ArbG Neuruppin, Urteil vom 14.12.2021, Az. 2 Ca 554/21).
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