Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden, dass die vom Senat organisierte Ausbildung von sogenannten Quereinsteigern in den Lehrerberuf in Berlin keine hinreichende Rechtsgrundlage hat (Urteil vom 20.12.2022, Az. VG 5 K 126/20).
Die von der Stadt Köln festgesetzten Sondernutzungsgebühren für den Betrieb von gewerblichen Verleihsystemen für E-Scooter sind rechtmäßig. Das hat das Verwaltungsgericht Köln am 11.01.2023 entschieden und die Klagen von vier E-Scooter-Betreibern abgewiesen. Einen in diesem Zusammenhang gestellten Eilantrag hat das Gericht ebenfalls abgelehnt (Az. 21 K 4871/22, 21 K 4874/22, 21 K 4923/22, 21 K 5019/22, 21 L 1439/22).
Das Verbot der Überlassung von Pyrotechnik der Kategorie F2 an Verbraucher in den Jahren 2020 und 2021 war rechtmäßig. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin nunmehr auch im Klageverfahren entschieden (Urteil vom 16.12.2022, Az. VG 1 K 452/20).
Verursacht ein sich losreißender Hund den Sturz eines Fahrradfahrers, haftet der Halter des Hundes aus Gründen der sog. Tiergefahr für die erlittenen Schäden. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main bestätigte mit am 10.01.2023 veröffentlichtem Beschluss die Verurteilung zu einem Schmerzensgeld in Höhe von 7.000 EUR angesichts der erlittenen sachverständig bestätigten Beeinträchtigungen. Der Verlust an Lebensqualität durch die nicht mehr bestehende Möglichkeit, Motorrad- und sportlich Fahrrad zu fahren, ist damit angemessen ausgeglichen (Az. 11 U 89/21).
Zur Feststellung von gefährlichen Hunden nach dem Berliner Hundegesetz (HundeG) reicht es aus, dass wesentliche Merkmale des Hundes mit dem Rassestandard eines im Gesetz aufgeführten Hundes übereinstimmen. Abweichende Rassebezeichnungen hindern die Zuordnung nicht. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin entschieden (Urteil vom 10.11.2022, Az. VG 37 K 517/20).
Die 34. Zivilkammer des Landgerichts (LG) München I hat die Klage einer Importeurin von Masken gegen den Freistaat Bayern abgewiesen (Urteil vom 30.12.2022, Az. 34 O 4965/21). Die Importeurin hatte die Zahlung von Schadenersatz in Höhe von 1.583.664,64 EUR für die Nichtabnahme von Masken verlangt, die in der ersten Phase der Covid-19-Pandemie aus China importiert worden waren. Hilfsweise hatte sie auf Abnahme und Bezahlung der Masken geklagt.
Die Erbeinsetzung eines Vereins, der in dieselbe hierarchische katholische Organisation wie die Pflegeeinrichtung der Erblasserin ohne Begründung eines Über- und Unterordnungsverhältnis eingebunden ist, kann wirksam sein. Die Begünstigung des juristisch von der Pflegeeinrichtung unabhängigen Vereins beinhaltet weder unmittelbar noch mittelbar einen Verstoß gegen die Verbotsnormen des Hessischen Heim- und Pflegegesetzes. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) hat mit am 06.01.2023 veröffentlichtem Beschluss die Beschwerde des Sohnes der Erblasserin gegen die beabsichtigte Erbscheinserteilung an den Verein zurückgewiesen (Beschluss vom 08.12.2022, Az. 20 W 301/18).
Einem Hochschullehrer kann die Führung der Dienstgeschäfte und der Aufenthalt in den Diensträumen der Hochschule mit sofortiger Wirkung vorläufig untersagt werden, wenn er sich in massiver Weise respektlos und herablassend gegenüber Kollegen äußert und dadurch der Dienstbetrieb erheblich beeinträchtigt wird. Dies entschied das Verwaltungsgericht Mainz (Beschluss vom 20.12.2022, Az. 4 L 681/22).
Der gesetzliche Anspruch eines Arbeitnehmers auf bezahlten Jahresurlaub unterliegt der gesetzlichen Verjährung. Allerdings beginnt die dreijährige Verjährungsfrist erst am Ende des Kalenderjahres, in dem der Arbeitgeber den Arbeitnehmer über seinen konkreten Urlaubsanspruch und die Verfallfristen belehrt und der Arbeitnehmer den Urlaub dennoch aus freien Stücken nicht genommen hat. Dies hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) am 20.12.2022 entschieden (Az. 9 AZR 266/20).
Ein BWL-Student der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster hat keinen Anspruch auf Umrechnung und Anerkennung seiner während eines Auslandssemesters an einer polnischen Hochschule erreichten Prüfungsnoten. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Münster entschieden und damit die vorangegangene Entscheidung des Verwaltungsgerichts Münster bestätigt (Urteil vom 13.12.2022, Az. 14 A 741/21).
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