Polizei hält Anwärter für dienstunfähig
Der Antragsteller ist Bundespolizist im mittleren Polizeivollzugsdienst. Seit September 2016 absolvierte er den Vorbereitungsdienst, zum Mai 2019 wurde er in das Beamtenverhältnis auf Probe berufen. Während des Vorbereitungsdienstes wurde bei ihm zufällig eine asymptomatische Hydronephrose entdeckt, aufgrund derer schließlich eine Niere entfernt wurde. Eine Hydronephrose ist eine krankhafte Erweiterung des Nierenbeckens. Die Antragsgegnerin hält den Antragsteller für (polizei-)dienstunfähig und hierfür gesundheitlich nicht geeignet, jedoch gesundheitlich geeignet für den allgemeinen Verwaltungsdienst. Der Antragsteller wurde daraufhin – sofort vollziehbar – wegen der Krankheit entlassen.