Gefälschte Anträge werden per E-Mail an die Unternehmen geschickt
Das Landeskriminalamt (LKA) Baden-Württemberg sowie das LKA Nordrhein-Westfalen berichten von gefälschten Soforthilfeanträgen und Informationen zum Kurzarbeitergeld, die per E-Mail an Unternehmen geschickt werden. Teilweise werden Unternehmen auch per Telefon kontaktiert. Inhalt dieser Nachrichten ist ein Verweis auf eine Website, die so gestaltet ist, dass sie fälschlicherweise den Eindruck einer offiziellen Stelle erweckt. Tatsächlich handelt es sich dabei aber um Fake-Seiten.
Betrüger wollen sensible Unternehmensdaten abgreifen
Ziel des Betrugs sind sensible Daten. Klicken Unternehmensangehörige auf den Link in der E-Mail, werden sie auf der Fake-Seite angekommen dazu aufgefordert, ihre Unternehmensdaten und andere sensible Informationen hochzuladen. Im Gegenzug werden hohe Summen sowie eine schnelle Auszahlung der Hilfsgelder versprochen.
LKA empfiehlt: Besuchen sie nur die Internetseiten offizieller Stellen
Das LKA Baden-Württemberg empfiehlt, nicht auf diese E-Mails sowie Telefonanrufe zu reagieren und nur die offiziellen Webseiten zu besuchen. Das Bundesfinanzamt bietet auf ihrer Internetseite eine Liste mit den offiziellen Stellen und deren Internetadressen an.