Regelung könnte bis zum 4. Mai verlängert werden
Leidet ein Arbeitnehmer an einer Erkältungskrankheit kann er sich weiterhin per Telefon von seinem Hausarzt krank schreiben lassen, erklärte Josef Hecken, Vorsitzender des Gemeinsamen Bundesausschusses im Gesundheitswesen (G-BA). Darüberhinaus ist eine Verlängerung dieser Regelung bis zum 4. Mai möglich. Der Ausschuss aus Ärzten, Kliniken und gesetzlichen Krankenkassen will sich diesbezüglich noch beraten. Am Freitag hatte der Ausschuss zunächst beschlossen, die seit einem Monat geltende Regelung außer Kraft zu setzen. Diese Entscheidung war von Medizinern und Krankenhäusern kritisiert worden. Arbeitgeber wiederum begrüßten die Außerkraftsetzung der Sonderregelung.
Vor der Corona-Krise war eine Krankschreibung per Telefon nicht möglich
Ärzte können nun im Telefongespräch eine Amnese durchführen und eine Arbeitsunfähigkeit feststellen. Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung per Telefon darf maximal für eine Woche ausgesprochen werden. Hält die Krankheit an, darf die Krankschreibung ein Mal telefonisch verlängert werden. Seit 20. März gilt diese Sonderregelung. Zuvor war es grundsätzlich nicht möglich ohne den Besuch einer Arztpraxis und Untersuchung eine Krankschreibung zu erhalten. Die Maßnahme dient der Entlastung von Arztpraxen und Kliniken.