Arbeitgeber hat Weisungsbefugnis hinsichtlich Arbeitsort und -zeit
Unter Verweis auf die Corona-Krise und der Vorlage eines entsprechenden ärztlichen Attests, wollte ein Arbeitnehmer gegen seinen Arbeitgeber durchsetzen, ein Einzelbüro zugewiesen zu bekommen oder ihm zu erlauben, die Arbeit im Homeoffice zu erledigen. Das Arbeitsgericht Augsburg wies die Forderungen des Arbeitnehmers ab. Nach den Ausführungen des Gerichts ist der Arbeitgeber gegenüber seinen Arbeitnehmern befugt Weisungen hinsichtlich Ort und Zeit der Arbeitsverrichtung zu erteilen. Bislang bestünde kein gesetzlicher Anspruch auf Homeoffice und ein solcher Anspruch ergäbe sich auch nicht aus dem zugrunde liegenden Arbeitsvertrag, erklärte das ArbG Augsburg. Zwar habe der Arbeitgeber eine Schutzpflicht bezüglich der Gesundheit seiner Arbeitnehmer bei der Arbeitsverrichtung, jedoch stünde es im Ermessen des Arbeitgebers, wie er dieser Pflicht nachkomme. Soweit entsprechende Schutzvorkehrungen getroffen würden, dürfte ein Büroraum auch während der Corona-Pandemie von mehreren Personen gleichzeitig genutzt werden, schloss das Arbeitsgericht Augsburg.
Bundesarbeitsminister plant gesetzlichen Anspruch auf Heimarbeit
Im April diesen Jahres erklärte Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD), einen Anspruch auf Homeoffice gesetzlich festschreiben zu wollen. Wie der Minister im Frühjahr erklärte sollen Arbeitnehmer auch nach Abklingen der Corona-Pandemie vollständig auf Heimarbeit umsteigen können, zumindest aber für zwei Tage pro Woche im Homeoffice arbeiten dürfen. In diesem Zusammenhang seien aber auch Vorschriften zum Schutz des Arbeitnehmers notwendig, da bei Heimarbeit die Grenze zwischen Arbeitszeit und Feierabend verschwimmen könne.
Arbeitsministerium legt "Mobile-Arbeit-Gesetz" vor
Anfang Oktober legte das Arbeitsministerium schließlich das "Mobile-Arbeit-Gesetz" vor, welches einen gesetzlichen Anspruch auf jährlich 24 Tage Homeoffice oder mobiles Arbeiten enthält. Dieser Anspruch soll nur abgelehnt werden können, soweit der Arbeitgeber zwingende betriebliche Erfordernisse geltend macht, nach denen eine Tätigkeit nur vor Ort möglich ist. "Ein Bäcker kann die Brötchen in der Regel nicht von zuhause aus backen. Aber wir haben sehr viele Berufe, in denen es möglich ist, von zuhause zeitweise zu arbeiten.", kommentierte Arbeitsminister Heil. Zudem soll eine betriebliche Regelung zwischen Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertretern zur Ausgestaltung des mobilen Arbeitens oder des Homeoffice möglich sein sowie eine digitale Zeiterfassung der Heimarbeit für alle Arbeitgeber verpflichtend sein. Dies soll dazu beitragen eine Entgrenzung der Arbeit in das Privatleben zu verhindern, erklärte der SPD-Politiker.
CDU hält Recht auf Homeoffice nicht für notwendig
Das Kanzleramt dagegen hält den Gesetzesentwurf des Bundesarbeitsministers für "ungeeignet", um in der Regierung diskutiert zu werden. Ralph Brinkhaus, Fraktionschef der CDU im Bundestag, erklärte dazu: "Wir sind aber der Meinung, dass es dafür keines Rechtsanspruches bedarf, keiner zusätzlichen Bürokratie bedarf." Arbeitsminister Heil will sich jedoch weiter für einen Anspruch auf Heimarbeit einsetzen und setzt auf "konstruktive Gespräche" innerhalb der Koalition.