Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen (LSG) hat am 25.01.2021 entschieden, dass ein Arbeitsloser sich nicht auf die Unkenntnis seiner Mitteilungspflicht berufen kann, wenn er den Empfang des Merkblatts „Rechte und Pflichten“ im Online-Antrag bestätigt hat (Az. L 11 AL 15/19). Nach persönlicher Arbeitslosmeldung und Online-Antrag auf Arbeitslosengeld (ALG) nahm ein Berufskraftfahrer eine einwöchige, unbezahlte Probezeit war. Das Arbeitsverhältnis kam nicht zustande. Da keine entsprechende Meldung an die Arbeitsagentur erfolgte, muss das empfangene ALG nun erstattet werden.
Tankgutscheine und Einnahmen aus der Vermietung von Werbeflächen auf privaten PKWs, die als neue Gehaltsanteile an Stelle des Bruttoarbeitslohns erzielt werden, sind sozialversicherungspflichtiges Arbeitsentgelt und unterliegen der Beitragspflicht. Dies hat der 12. Senat des Bundessozialgerichts (BSG) am 23.02.2021 entschieden und damit der Revision eines Rentenversicherungsträgers stattgegeben (Az.B 12 R 21/18 R).
Sonntagsarbeit zur Abwendung eines unverhältnismäßigen Schadens darf gemäß § 13 Abs. 3 Nr. 2 Buchstabe b des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) nur wegen einer vorübergehenden Sondersituation bewilligt werden, die eine außerbetriebliche Ursache hat. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am 27.01.2021 entschieden (Az. 8 C 3.20).
Nach den mehrstündigen Verhandlungen von Bund und Ländern zur Eindämmung der anhaltenden Corona-Krise am 19.01.2021, haben die Bundesregierung sowie die Vertreter der Landesregierungen nun einen Beschluss in Sachen Homeoffice gefasst, der auch in einer entsprechenden Verordnung festgeschrieben werden soll. Demnach müssen Arbeitgeber ihren Mitarbeitern die Arbeit von zuhause genehmigen, soweit "es möglich ist" und "es die Tätigkeiten zulassen".
Mit Urteil vom 14.01.2021 hat das Landesarbeitsgericht (LAG) Düsseldorf entschieden, dass die fristlose Kündigung eines Arbeitnehmers - auch ohne vorherige Abmahnung - rechtmäßig ist (Az. 5 Sa 483/20). Der klagende Arbeitnehmer hatte 1 Liter Desinfektionsmittel im Wert von ca. 40,00 EUR entwendet.
Wie das Bundesarbeitsgericht (BAG) mit Urteil vom 01.12.2020 entschied, kann die tatsächliche Durchführung von Kleinstaufträgen („Mikrojobs“) durch Nutzer einer Online-Plattform („Crowdworker“) auf der Grundlage einer Rahmenvereinbarung mit deren Betreiber („Crowdsourcer“) als Arbeitsverhältnis zu qualifizieren sein (Az. 9 AZR 102/20). Unter so genannten Crowdworkern werden Personen verstanden, die über eine Online-Plattform Aufträge annehmen und pro ausgeführte Aufgabe entlohnt werden. Diese Aufträge umfassen zumeist kurzfristige und einfache Tätigkeiten, wie die Auslieferung von Essen oder die Testung von Apps oder Software.
Wie das Arbeitsgericht (ArbG) Augsburg mit Urteil vom 07.05.2020 entschied, hat ein Arbeitnehmer grundsätzlich keinen Anspruch darauf, seine Arbeit im Homeoffice zu verrichten (Az. 3 Ga 9/20). Die anhaltende Corona-Pandemie ändert nach der Auffassung des Gerichtes daran nichts.
Das LAG Köln entschied in zwei Beschlüssen vom 25.08.2020 (Az. 9 Ta 217/19, 9 Ta 98/20), dass Telefonsexdienstleisterinnen dann als angestellte Arbeitnehmerinnen gelten, wenn sie durch die einseitige Steuerung und Kontrolle der Betriebsabläufe in einer Weise ihrer Selbstständigkeit beraubt werden, die über die mögliche Einflussnahme bei einem freien Dienstvertrag hinausgeht.
Abhängig Beschäftigte sind sozialversicherungspflichtig. Dies gilt auch für Heimarbeiter, selbst wenn deren Tätigkeit eine höhere Qualifikation erfordert, wie etwa bei einem Programmierer, erklärte das Hessische Landessozialgericht (Az: L 8 BA 36/19).
Das Landesarbeitsgericht (LAG) Düsseldorf hat die Anträge eines Betriebsrates auf Einsicht in die elektronischen Personalakten zurückgewiesen und damit die Entscheidung des Arbeitsgerichts (AG) Düsseldorf bestätigt. Die Arbeitgeberin hatte zuvor dem Betriebsrat den Zugriff auf die Akten verweigert (Az: 3 TaBV 65/19).
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