Mit Urteil vom 14.01.2021 hat das Landesarbeitsgericht (LAG) Düsseldorf entschieden, dass die fristlose Kündigung eines Arbeitnehmers - auch ohne vorherige Abmahnung - rechtmäßig ist (Az. 5 Sa 483/20). Der klagende Arbeitnehmer hatte 1 Liter Desinfektionsmittel im Wert von ca. 40,00 EUR entwendet.
Wie das Bundesarbeitsgericht (BAG) mit Urteil vom 01.12.2020 entschied, kann die tatsächliche Durchführung von Kleinstaufträgen („Mikrojobs“) durch Nutzer einer Online-Plattform („Crowdworker“) auf der Grundlage einer Rahmenvereinbarung mit deren Betreiber („Crowdsourcer“) als Arbeitsverhältnis zu qualifizieren sein (Az. 9 AZR 102/20). Unter so genannten Crowdworkern werden Personen verstanden, die über eine Online-Plattform Aufträge annehmen und pro ausgeführte Aufgabe entlohnt werden. Diese Aufträge umfassen zumeist kurzfristige und einfache Tätigkeiten, wie die Auslieferung von Essen oder die Testung von Apps oder Software.
Wie das Arbeitsgericht (ArbG) Augsburg mit Urteil vom 07.05.2020 entschied, hat ein Arbeitnehmer grundsätzlich keinen Anspruch darauf, seine Arbeit im Homeoffice zu verrichten (Az. 3 Ga 9/20). Die anhaltende Corona-Pandemie ändert nach der Auffassung des Gerichtes daran nichts.
Das LAG Köln entschied in zwei Beschlüssen vom 25.08.2020 (Az. 9 Ta 217/19, 9 Ta 98/20), dass Telefonsexdienstleisterinnen dann als angestellte Arbeitnehmerinnen gelten, wenn sie durch die einseitige Steuerung und Kontrolle der Betriebsabläufe in einer Weise ihrer Selbstständigkeit beraubt werden, die über die mögliche Einflussnahme bei einem freien Dienstvertrag hinausgeht.
Abhängig Beschäftigte sind sozialversicherungspflichtig. Dies gilt auch für Heimarbeiter, selbst wenn deren Tätigkeit eine höhere Qualifikation erfordert, wie etwa bei einem Programmierer, erklärte das Hessische Landessozialgericht (Az: L 8 BA 36/19).
Das Landesarbeitsgericht (LAG) Düsseldorf hat die Anträge eines Betriebsrates auf Einsicht in die elektronischen Personalakten zurückgewiesen und damit die Entscheidung des Arbeitsgerichts (AG) Düsseldorf bestätigt. Die Arbeitgeberin hatte zuvor dem Betriebsrat den Zugriff auf die Akten verweigert (Az: 3 TaBV 65/19).
Stellt die Post ein ersichtlich fristgebundenes Schreiben trotz vereinbarter Lieferfrist zu spät zu, kann sie für den aus der verspäteten Zustellung entstehenden Schaden ersatzpflichtig sein. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Köln mit Beschluss vom 16.04.2020 entschieden (Az: 3 U 225/19). Im vorliegenden Fall wurde der Klägerin 18 000 EUR Schadensersatz zugesprochen.
Mitarbeiter müssen nicht hinnehmen, dass ihr Arbeitgeber sie mittels Video-Aufnahmen auf die Einhaltung des Mindestabstandes, der zur Eindämmung der Corona-Pandemie empfohlen wird, kontrolliert. Das hat das Arbeitsgericht Wesel entschieden und einem Unterlassungsanspruch teilweise stattgegeben (AZ BVGa 4/20).
Die Bundesregierung hat heute das Sozialschutzpaket II beschlossen, mit dem die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise für Arbeitnehmer abgefedert werden sollen. Neben einer bereits angekündigten Anhebung des Kurzarbeitergeldes, sollen die Hinzuverdienst-Möglichkeiten bei Arbeitnehmern in Kurzarbeit erweitert werden. Für Bezieher von Arbeitslosengeld I, deren Anspruch zwischen Mai und Ende Dezember ausläuft, wird die Zahlung um drei Monate verlängert.
Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) will ein Recht auf Homeoffice für die Zeit nach der Corona-Krise gesetzlich festschreiben. Grundsätzlich soll nach Abklingen der Corona-Pandemie jeder von zuhause arbeiten können. Dieser Vorschlag wird sowohl unterstützt, als auch kritisiert. Angenommen es wird ein solches Gesetz verabschiedet, was muss rechtlich beachtet werden?
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