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Carl Christian Müller

Mitgliedschaft in rechten Facebook-Gruppen begründen Zweifel an Zuverlässigkeit

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Aus rechtsgerichteten und fremdenfeindlichen Aktivitäten bei Facebook kann auf eine luftverkehrsrechtliche Unzuverlässigkeit geschlossen werden. Mit dieser Begründung hat das Verwaltungsgericht (VG) Köln mit am 14.12.2021 bekanntgegebenem Beschluss den Eilantrag eines Luftsicherheitsassistenten abgelehnt (Az. 18 L 1967/21).

Carl Christian Müller

Corona-Pandemie: Kein Krankengeld ohne Einkommen

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Sofern hauptberuflich Selbständige vor Eintritt einer Arbeitsunfähigkeit keine positiven Einkünfte hatten, haben sie bei Arbeitsunfähigkeit auch keinen Anspruch auf Krankengeld. Dies gilt auch dann, wenn der Grund für den Einkommensausfall ein Auftragsrückgang aufgrund der Corona-Pandemie war. Der Bezug staatlicher Corona-Beihilfen ändert hieran nur dann etwas, wenn dadurch nach Abzug aller Betriebsausgaben ein Gewinn verbleibt. Dies hat das Sozialgericht (SG) Berlin mit Urteil vom 1.12.2021 entschieden (Az. S 56 KR 1969/20).

Carl Christian Müller

Kurzarbeit wegen Corona - Arbeitgeber darf Urlaub kürzen

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Fallen aufgrund von Kurzarbeit etwa wegen des Arbeitsausfalls im Zuge der Corona-Epidemie einzelne Arbeitstage vollständig aus, ist dies bei der Berechnung des Jahresurlaubs zu berücksichtigen. Dies hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) mit Urteil vom 30.11.2021 entschieden (Az. 9 AZR 225/21).

Carl Christian Müller

Kein Abbruch der Betriebsratswahl bei „Gorillas“

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Die bereits begonnene Betriebsratswahl bei dem Fahrradlieferdienst „Gorillas“ kann fortgesetzt werden. Dies hat das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg mit Beschluss vom 23.11.2021 entschieden (Az. 13 TaBVGa 1534/21). Der Fahrradlieferdienst hatte gefordert, die Wahlen auszusetzen.

Carl Christian Müller

„Gorillas“ erstrebt Abbruch der Betriebsratswahl

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Das Arbeitsgericht (ArbG) Berlin hat den Antrag des Fahrradlieferdienstes auf Abbruch der Betriebsratswahl mit Beschluss vom 17.11.2021 zurückgewiesen (Az. 3 BVGa 10332/21).

Carl Christian Müller

Fahrrad und Handy sind notwendige Arbeitsmittel für Fahrradkuriere

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Wie das Bundesarbeitsgericht (BAG) mit Urteil vom 10.11.2021 entschied, haben Fahrradlieferanten (sogenannte „Rider“), die Speisen und Getränke ausliefern und ihre Aufträge über eine Smartphone-App erhalten, Anspruch darauf, dass der Arbeitgeber ihnen die für die Ausübung ihrer Tätigkeit essentiellen Arbeitsmittel zur Verfügung stellt (Az. 5 AZR 334/21). Dazu gehören ein verkehrstüchtiges Fahrrad und ein geeignetes internetfähiges Mobiltelefon. Von diesem Grundsatz können vertraglich Abweichungen vereinbart werden. Geschieht dies in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Arbeitgebers, sind diese nur dann wirksam, wenn dem Arbeitnehmer für die Nutzung des eigenen Fahrrads und Mobiltelefons eine angemessene finanzielle Kompensationsleistung zusagt wird.

Carl Christian Müller

Elektronische Unterschrift zur Befristung eines Arbeitsvertrags ist nicht ausreichend

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Nach einer Entscheidung des Arbeitsgerichts (ArbG) Berlin vom 28.09.2021 genügt ein von beiden Seiten nur in elektronischer Form unterzeichneter befristeter Arbeitsvertrag den Formvorschriften für eine wirksame Vereinbarung einer Befristung nicht. Der Arbeitsvertrag gilt als auf unbestimmte Zeit geschlossen (Az. 36 Ca 15296/20).

Ablehnung der Maskenpflicht kann Kündigung eines Lehrers rechtfertigen

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Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat mit Urteil vom 07.10.2021 die außerordentliche Kündigung eines brandenburgischen Lehrers, der die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes ablehnte, für wirksam erachtet und die Kündigungsschutzklage unter Abänderung der arbeitsgerichtlichen Entscheidung abgewiesen (Az. 10 Sa 867/21).

Carl Christian Müller

Keine Entgeltfortzahlung für Arbeitnehmer während Corona-Lockdown

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Muss der Arbeitgeber seinen Betrieb aufgrund eines staatlich verfügten allgemeinen „Lockdowns“ zur Bekämpfung der Corona-Pandemie vorübergehend schließen, trägt er nicht das Risiko des Arbeitsausfalls und ist nicht verpflichtet, den Beschäftigten Vergütung unter dem Gesichtspunkt des Annahmeverzugs zu zahlen. Dies hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) mit Urteil vom 13.10.2021 entschieden (Az. 5 AZR 211/21).

Äußerungen über WhatsApp als Kündigungsgrund

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Das Landesarbeitsgericht (LAG) Berlin-Brandenburg hat die Kündigung des technischen Leiters eines gemeinnützigen Vereins, die der Verein wegen sehr herabwürdigender und verächtlicher Äußerungen über Geflüchtete und in der Flüchtlingshilfe tätige Menschen in einem Chat ausgesprochen hatte, für unwirksam erklärt (Az. 21 Sa 1291/20). Das LAG berlin-Brandenburghat aber das Arbeitsverhältnis gegen Zahlung einer Abfindung aufgelöst.