Bei einer vorübergehenden Arbeitnehmerüberlassung kann in einem Tarifvertrag der Tarifvertragsparteien der Einsatzbranche abweichend von der gesetzlich zulässigen Dauer von 18 Monaten eine andere Überlassungshöchstdauer vereinbart werden. Diese ist auch für den überlassenen Arbeitnehmer und dessen Arbeitgeber (Verleiher) unabhängig von deren Tarifgebundenheit maßgebend. Dies hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) mit Urteil vom 14.09.2022 entschieden (Az. 4 AZR 83/21).
Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat der Klage einer im Rahmen einer „24-Stunden-Pflege zu Hause“ eingesetzten Arbeitnehmerin auf Zahlung zusätzlicher Vergütung mit Urteil vom 05.09.20222 im Wesentlichen stattgegeben (Az. 21 Sa 1900/19).
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat ein Vorabentscheidungsersuchen an den Gerichtshof der Europäischen Union gerichtet, um die Frage klären zu lassen, ob aus dem Unionsrecht die Verpflichtung des Arbeitgebers abzuleiten ist, einem Arbeitnehmer bezahlten Erholungsurlaub nachzugewähren, der zwar während des Urlaubs selbst nicht erkrankt ist, in dieser Zeit aber eine behördlich angeordnete häusliche Quarantäne einzuhalten hatte (Beschluss vom 16.08.2022, Az. 9 AZR 76/22 (A)).
Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat die Kündigung einer Arbeitnehmerin während der Elternzeit als wirksam erachtet und damit eine Entscheidung des Arbeitsgerichts Potsdam bestätigt (Urteil vom 05.07.2022, Az. 16 Sa 1750/21).
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) ersucht den Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) um Auslegung des Unionsrechts zur Frage, ob ein der katholischen Kirche zugeordnetes Krankenhaus eine Arbeitnehmerin allein deshalb als ungeeignet für eine Tätigkeit ansehen darf, weil sie vor Beginn des Arbeitsverhältnisses aus der katholischen Kirche ausgetreten ist, auch wenn es von den bei ihm tätigen Arbeitnehmern im Übrigen nicht verlangt, dass sie der katholischen Kirche angehören.
Ein Polizist, dem eine Niere entfernt wurde, darf nicht ohne genaue Prüfung seines Gesundheitszustands und der daraus folgenden Einschränkungen aus dem Beamtenverhältnis auf Probe entlassen werden. Das hat das Verwaltungsgericht (VG) Berlin in einem Eilverfahren per Beschluss vom 27.06.2022 entschieden (Az. VG 36 L 220/22).
Eine Klinik veranstaltet ihr Sommerfest zur Eindämmung der Corona-Pandemie unter der 2G+-Auflage. Dagegen wehrte sich ein Arbeitnehmer gerichtlich, um ohne diese Zugangsbeschränkung das Fest besuchen zu können. Wie das Landesarbeitsgericht (LAG) Berlin bestätigte, sind die Beschränkungen aber zulässig (Az. 6 Ta 673/22).
Die Vorlage eines gefälschten Genesenennachweises anstelle eines erforderlichen tagesaktuellen Corona-Tests oder Impfnachweises kann eine außerordentliche Kündigung rechtfertigen. Das hat das Arbeitsgericht Berlin entschieden und eine Kündigungsschutzklage abgewiesen (Urteil vom 26.04.2022, Az. 58 Ca 12302/21).
Der Verstoß des Arbeitgebers gegen Vorschriften, die Verfahrens- und/oder Förderpflichten zugunsten schwerbehinderter Menschen enthalten, kann die Vermutung begründen, dass die Benachteiligung wegen der Schwerbehinderung erfolgte. Zu diesen Verfahrenspflichten gehört auch die vorherige Zustimmung des Integrationsamts, bevor eine Kündigung gegenüber einem Schwerbehinderten ausgesprochen wird. Dies hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) mit Urteil vom 2.06.2022 entschieden (Az. 8 AZR 191/21)
Der Arbeitgeber kann zur Umsetzung der ihn treffenden arbeitsschutzrechtlichen Verpflichtungen berechtigt sein, auf Grundlage eines betrieblichen Schutz- und Hygienekonzepts Corona-Tests einseitig anzuordnen. Dies hat das Bundearbeitsgericht (BAG) mit Urteil vom 01.06.2022 entschieden (Az. 5 AZR 28/22).
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