Spricht ein Arbeitnehmer eine Eigenkündigung mit längerer Kündigungsfrist aus, reicht der darin liegende Abkehrwille nicht ohne weiteres für eine arbeitgeberseitige Kündigung mit der kürzest möglichen Frist aus.
Die erste große Hitzewelle ist zwar erst mal vorbei – aber der Sommer ist ja noch lang. Unser Anwaltsbüro in Berlin Mitte ist nicht klimatisiert – daher haben wir in den vergangenen Wochen immer mal wieder das Thema „Hitzefrei“ diskutiert – auch weil „unsere Kinder“ ihre hitzefreie Zeit in den vergangenen Wochen bei uns im Büro verbracht haben – wohl nicht zuletzt, weil der nächste Eisladen nicht weit ist. In diesem Zusammenhang kam bei einer der vielen Eispausen dann die Frage auf: Haben Arbeitnehmer eigentlich auch Anspruch auf Hitzefrei?
Das Bundessozialgericht hat entschieden, dass die Arbeitsagentur beim Bezug von Arbeitslosengeld eine zweite und dritte Sperrzeit mit einer Dauer von sechs bzw. zwölf Wochen nur dann verhängen darf, wenn dem Arbeitslosen zuvor konkrete Rechtsfolgenbelehrungen erteilt worden sind und zudem bereits ein Bescheid über eine vorausgegangene Sperrzeit ergangen ist. Die derzeit von der Bundesagentur für Arbeit (BA) verwendete Rechtsfolgenbelehrung wird diesen Anforderungen nicht gerecht, so das BSG in seiner Urteilsbegründung. Betroffene können mit einem Überprüfungsantrag rückwirkend bis Anfang 2015 Arbeitslosengeld nachfordern. (BSG, Urt. v. 27.06.2019, Az.: B 11 AL 14/18 R und B 11 AL 17/18 R).
Der Schutz des Arbeitnehmers und die EU-Arbeitszeit-Richtlinie (2003/88/EG) verlangen von Unternehmen, ein System zur Erfassung der täglichen effektiv geleisteten Arbeitszeit zu schaffen. Das hat der EuGH mit Urteil vom 14.05.2019 - C 55/18 entschieden. Nun sind die nationalen Gesetzgeber in der Pflicht, entsprechende Regelungen zu treffen, um die Vorgaben der Richtlinie und den damit bezweckten Arbeitnehmerschutz umzusetzen.
Die 2. Fachkammer nach dem Landespersonalvertretungsgesetz des Verwaltungsgerichts Düsseldorf hat heute in öffentlicher Sitzung durch Beschluss entschieden, dass der Antrag des Bürgermeisters der Stadt Ratingen, festzustellen, dass das Zeigen eines Videoclips im Rahmen der Personalversammlung im Jahr 2017 gegen das personalvertretungsrechtliche Gebot zur vertrauensvollen Zusammenarbeit verstößt, unzulässig ist.
Die sachgrundlose Befristung eines Arbeitsvertrags ist nach § 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG nicht zulässig, wenn zwischen dem Arbeitnehmer und der Arbeitgeberin bereits acht Jahre zuvor ein Arbeitsverhältnis von etwa eineinhalbjähriger Dauer bestanden hat, das eine vergleichbare Arbeitsaufgabe zum Gegenstand hatte.
Der Kläger war vom 19. März 2004 bis zum 30. September 2005 als gewerblicher Mitarbeiter bei der Beklagten tätig. Mit Wirkung zum 19. August 2013 stellte die Beklagte den Kläger erneut sachgrundlos befristet für die Zeit bis zum 28. Februar 2014 als Facharbeiter ein. Die Parteien verlängerten die Vertragslaufzeit mehrfach, zuletzt bis zum 18. August 2015. Mit seiner Klage begehrt der Kläger die Feststellung, dass sein Arbeitsverhältnis zu diesem Zeitpunkt nicht geendet hat.
Bei einem nachvertraglichen Wettbewerbsverbot nach §§ 74 ff. HGB handelt es sich um einen gegenseitigen Vertrag iSd. §§ 320 ff. BGB. Die Karenzentschädigung ist Gegenleistung für die Unterlassung von Konkurrenztätigkeit.
Die Befristung von Arbeitsverträgen mit Lizenzspielern der Fußball-Bundesliga ist regelmäßig wegen der Eigenart der Arbeitsleistung des Lizenzspielers nach § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 TzBfG gerechtfertigt.
Die der Amazon Fulfillment Germany GmbH in Rheinberg erteilte Bewilligung, Arbeitnehmer an den Adventssonntagen des 13. und 20. Dezember 2015 ausnahmsweise zu beschäftigen, war rechtswidrig und verletzte die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di in ihrem Grundrecht auf Vereinigungs- und Koalitionsfreiheit. Das hat die 29. Kammer des Verwaltungsgerichts Düsseldorf mit heute in öffentlicher Sitzung verkündetem Urteil entschieden.
Einem Arbeitnehmer, der zu einem Personalgespräch eingeladen wird und dieses Gespräch heimlich mit seinem Smartphone aufnimmt, kann wirksam fristlos gekündigt werden.
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