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Wann ist Ihnen die schriftliche Kündigung zugegangen?

Als Zugangszeitpunkt gilt der Tag, an dem die schriftliche Kündigung bei Ihnen im Briefkasten eingeworfen oder Ihnen persönlich übergeben wurde. Schriftlich beideutet dabei, dass Sie von einem zur Kündigung des Arbeitsverhältnis Berechtigten im Original unterschrieben worden sein muss. Eine Kündigung gilt demnach nicht als zugegangen, wenn sie mündlich, per E-Mail oder Fax ausgesprochen wurde.