Parkplätze in überfüllten Innenstäden sind inzwischen Mangelware. Daher stellen immer mehr Autofahrer ihre Autos im Halteverbot oder gar in der sogenannten "zweiten Reihe" ab. Die Folgen können teuer werden. Fahrern drohen Bußgelder und bei schwerwiegenden Verstößen sogar Punkte in Flensburg. Nachfolgend bekommen Sie erste Informationen zum Thema Parkverstoß im Straßenverkehr.
Ihnen wird ein Parkverstoß zur Last gelegt?
Das wichtigste nach Erhalt eines Bußgeldbescheides ist es einen kühlen Kopf zu bewahren. Halten Sie die Konsequenzen gering. Lassen Sie sich professionell vertreten.
-Carl Christian Müller, LL.M.
Rechtsanwalt
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Übersicht
Welche Bußgelder drohen bei Parkverstößen?
In der Straßenverkehrsordnung (StVO) wird zwischen eingeschränktem Halteverbot und absolutem Halteverbot unterschieden. Die Höhe des Bußgeldes richtet sich zudem noch danach, ob das unerlaubte Halten/Parken als verkehrsbehindernd oder verkehrsgefährdend eingestuft wird.
Tatbestand |
Bußgeld |
Punkte |
Fahrverbot |
Halten an engen oder unübersichtlichen Stellen, in scharfen Kurven, auf Beschleunigungs- oder Verzögerungsstreifen, im Bereich von Fußgängerüberwegen und Bahnübergängen und soweit es durch Markierungen, Lichtzeichen und Verkehrsschilder untersagt ist |
10 EUR |
||
mit Behinderung |
15 EUR |
||
Parken an engen oder unübersichtlichen Stellen, in scharfen Kurven, auf Beschleunigungs- oder Verzögerungsstreifen, im Bereich von Fußgängerüberwegen und Bahnübergängen und soweit es durch Markierungen, Lichtzeichen und Verkehrsschilder untersagt ist, mit Parken an genannten Stellen oder auf Rad- und Gehwegen |
15 EUR |
||
mit Behinderung |
25 EUR |
||
länger als eine Stunde |
25 EUR |
||
zusätzlich mit Behinderung |
35 EUR |
||
Parken an Engstellen und dadurch Behinderung von Rettungsfahrzeugen |
60 EUR |
1 |
|
Halten vor oder in Feuerwehrzufahrten |
10 EUR |
||
Parken vor oder in Feuerwehrzufahrten |
35 EUR |
||
mit Behinderung von Einsatzfahrzeugen |
65 EUR |
1 |
|
Halten in zweiter Reihe |
15 EUR |
||
mit Behinderung |
20 EUR |
||
Parken in zweiter Reihe |
20 EUR |
||
mit Behinderung |
25 EUR |
||
länger als 15 Minuten |
30 EUR |
||
zusätzlich mit Behinderung |
35 EUR |
||
Parken auf Sperrflächen |
25 EUR |
||
Unzulässiges Parken in verkehrsberuhigten Zonen |
10 EUR |
||
mit Behinderung |
15 EUR |
||
länger als 3 Stunden |
20 EUR |
||
zusätzlich mit Behinderung |
30 EUR |
||
Parken im 5-Meter-Bereich von Kreuzungen und Einmündungen, vor Grundstücksein- und -ausfahrten, im Bereich von Haltestellen und Taxiständen, vor und hinter Andreaskreuzen, über Schachtdeckeln und soweit es durch Verkehrszeichen verboten ist |
10 EUR |
||
mit Behinderung |
15 EUR |
||
länger als 3 Stunden |
20 EUR |
||
zusätzlich mit Behinderung |
30 EUR |
||
Parken an abgelaufener Parkuhr ohne Parkschein oder ohne Parkscheibe |
|||
bis zu 30 Minuten |
10 EUR |
||
bis zu 1 Stunde |
15 EUR |
||
bis zu 2 Stunden |
20 EUR |
||
bis zu 3 Stunden |
25 EUR |
||
über 3 Stunden |
30 EUR |
||
Parken auf Schwerbehinderten-Parkplatz |
35 EUR |
||
Nicht platzsparend gehalten oder geparkt |
10 EUR |
||
Parklücke einem Berechtigten weggenommen |
10 EUR |
||
Parken in Fußgängerbereichen |
30 EUR |
||
mit Behinderung |
35 EUR |
||
länger als 3 Stunden |
35 EUR |
||
Parken oder Abstellen eines Fahrzeuges mit Versperren d. Abfahrtsweges eines anderen |
20 EUR |
||
Beim Ein- oder Aussteigen andere Verkehrsteilnehmer gefährdet |
20 EUR |
||
mit Sachbeschädugung |
25 EUR |
||
Fahrzeug verlassen ohne Vorsichtsmaßnahmen zur Vermeidung von Unfällen oder Verkehrsstörungen |
15 EUR |
||
mit Sachbeschädigung |
25 EUR |
||
In einer Nothalte- oder Pannenbucht unberechtigt halten |
20 EUR |
||
In einer Nothalte- oder Pannenbucht unberechtigt parken |
25 EUR |
Eingeschränktes Halteverbot
Im eingeschränkten Halteverbot, beispielsweise vor Bordsteinabsenkungen, Grundstückseinfahrten oder auf Privatgrundstücken, darf kurz angehalten werden. Es handelt sich allerdings um eine Ordnungswidrigkeit, wenn das Auto länger als drei Minuten abgestellt wird, dann gilt es als geparkt. Hierfür muss man mit einem Bußgeld in Höhe von mindestens 10€ aufwärts rechnen.
Absolutes Halteverbot
Beim absoluten Halteverbot ist nicht mal ein kurzes Anhalten zum Be- oder Entladen erlaubt. Bereiche die ins absolute Halteverbot fallen sind beispielsweise scharfer Kurven, Feuerwehzufahrten sowie enge und unübersichtliche Straßenstellen. Auch das Halten in zweiter Reihe ist unzulässig. Hier gilt das Anhalten als Verkehrsbehinderung, wenn nicht sogar als Verkehrsgefährdung und man kann mit einem Bußgeld von mindesten 15€ aufwärts rechnen.
Sind Sie noch in der Probezeit?
In der Regel wird falsches Halten und Parken in der Probezeit lediglich mit einem Bußgeldbescheid geahndet. Ausnahme sind Parkverstöße die als Verstöße der Kategorie B gelten, dazu zählt beispielsweise das Parken in zweiter Reihe oder auf Kraftfahrstraße und Autobahnen. Bei zwei Verstößen der Kategorie B kommt es zu einer Verlängerung der Probezeit sowie zu der Anordnung zu einem Aufbauseminar.
Bußgeld-Gratis-Check: so einfach geht’s:
- Schicken Sie und den Bußgeldbescheid unverbindlich zu.
- Wir prüfen die Rechtslage und rufen Sie schnellstmöglich zurück.
- Wir geben Ihnen eine telefonische kostenfreie Erstberatung über das Kostenrisiko und Erfolgsaussichten des Falls.
- Termine vor Ort sind nicht erforderlich, sind aber auf Anfrage ebenfalls möglich.
- Wir reagieren unmittelbar nach Mandatserteilung und bearbeiten Ihren Fall sofort und fristgerecht.