Carl Christian Müller, LL.M.
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht

Hilfe bei Handyverstößen

Das Handy ist mittlerweile unser ständiger Begleiter und aus unserm alltäglichen Leben nicht mehr wegzudenken. Dabei nutzen wir es nicht nur zum Telefonieren sondern auch für vielerlei andere Dinge. Hinter dem Steuer gilt striktes Handyverbot, da man ansonsten zu sehr vom Straßenverkehr abgelenkt sein könnte. Dies gilt auch wenn Sie mit dem Auto längere Zeit im Stau stehen. Mit einer Freisprechanlage im Auto ist das Telefonieren während der Fahrt gestattet, alle anderen müssen zum Telefonieren das Auto kurz parken und den Motor ausschalten

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Wird Ihnen ein Handyvertstoß zur Last gelegt?

Bei einem Handyverstoß riskieren Sie meist Punkte in Flensburg und eine teure Geldbuße. Allerdings steht Ihnen als Betroffener zu, prüfen zu lassen, ob der Vorwurf rechtmäßig ist. Denn jeder Ihnen vorgeworfener Verstoß muss gerichtsfest nachgewiesen werden können. Ob dies möglich ist, können wir einschätzen.

Das wichtigste nach Erhalt eines Bußgeldbescheides ist es einen kühlen Kopf zu bewahren. Halten Sie die Konsequenzen gering. Lassen Sie sich professionell vertreten.

-Carl Christian Müller, LL.M.
Rechtsanwalt

 

Meine Empfehlung nach Erhalt eines Anhörungsbogens oder Bußgeldbescheides:

Tief durchatmen und Ruhe bewahren!

Nichts wird so heiß gegessen, wie es gekocht wird. Wir haben umfangreiche Erfahrungen in der Verteidigung von Bußgeldbescheiden wegen Geschwindigkeitsverstößen und stehen Ihnen gerne zur Seite.

Machen Sie keine Angaben gegenüber der Behörde.

Wahren Sie Ihre Chancen auf die bestmögliche Verteidigung. Sprechen Sie erst mit einem Anwalt, bevor Sie sich an die Behörde wenden. Unsere Erstberatung ist garantiert kostenfrei.

Fristen beachten!

Werden Sie rechtzeitig aktiv, um Ihre Chancen auf eine effektive Rechtsverteidigung zu wahren. Mit dem Erhalt des Bußgeldbescheides beginnen Fristen zu laufen, die unbedingt eingehalten werden müssen.

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Soforthilfe bundesweit unter 030 213 003 290

Wir beantworten sämtliche Ihrer Fragen zu Ihrem Bußgeldbescheid in einem garantiert kostenfreien Erstgespräch – das nimmt Ihnen die erste Nervosität. Dann schauen wir weiter.

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Welche Bußgelder drohen bei einem Handyverstoß?

Handyverstöße im Straßenverkehr kommen zunehmend häufiger vor. Dabei umfasst das Verbot nicht nur das Telefonieren sondern auch jegliche andere Nutzung des Telefons. Dennoch gibt es auch hier eine Grauzone, in der es Möglichkeiten für einen Einspruch gibt. Beispielsweise gilt, dass bloße Festhalten des Telefons nicht als Verstoß, auch kann oft nicht eindeutig zwischen einem Handy und einem iPod oder einer Kamera unterschieden werden. Das zu erwartende Bußgelde umfasst 60 €, hinzu kommt ein Punkt in Flensburg. In der Regel zieht ein Handyverstoß kein Fahrverbot nach sich. Sollten Sie bereits zuvor schon mal wegen eines Handyverstoßes auffällig geworden sein, könnte Ihnen jedoch durch das Wiederholte Telefonieren am Steuer ein Fahrverbot drohen.

Beschreibung

 

Bußgeld

Punkte

Fahrverbot

 

Als Kraftfahrer das Handy am Steuer genutzt

 

 

60 €

 

1

 

 

Beim Fahrrad fahren das Handy genutzt

 

 

25 €

 

 

Sind Sie noch in der Probezeit?


Sollten Sie in der Probezeit mit dem Handy am Steuer erwischt worden sein, handelt es sich um einen sogenannten B-Verstoß. Ebenso wie alle anderen erwartet Sie dann ein Bußgeldbescheid in Höhe von 60 € sowie ein Punkt in Flensburg. Problematisch wird es allerding, wenn Sie bereits einen weiteren B-Verstoß haben. Dann droht Ihnen ein Fahrverbot sowie der Entzug des Führerscheins.


Wann lohnt sich ein Einspruch für Sie?


Sollten sich negative Auswirkungen durch den zu erwartenden Punkt in Flensburg für Ihre Fahrerlaubnis ergeben, da Sie bereits zuvor einige Punkte in Flensburg angesammelt haben, kann es sinnvoll sein Einspruch zu erheben. Dies gilt natürlich im Besonderen, wenn Sie auf Ihren Führerschein aus beruflichen Gründen angewiesen sind. Gerne erörtern wir mit Ihnen in einem kostenlosen Erstberatungsgespräch die für Sie in Frage kommenden Möglichkeiten.

Bußgeld-Gratis-Check: so einfach geht’s:
  • Schicken Sie und den Bußgeldbescheid unverbindlich zu.
  • Wir prüfen die Rechtslage und rufen Sie schnellstmöglich zurück.
  • Wir geben Ihnen eine telefonische kostenfreie Erstberatung über das Kostenrisiko und Erfolgsaussichten des Falls.
  • Termine vor Ort sind nicht erforderlich, sind aber auf Anfrage ebenfalls möglich.
  • Wir reagieren unmittelbar nach Mandatserteilung und bearbeiten Ihren Fall sofort und fristgerecht.