Carl Christian Müller, LL.M.
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht

Bußgeldbescheid wegen Geschwindigkeitsverstoß?

Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen Geschwindigkeitsüberschreitungen sind den Betroffenen von besonders großer Bedeutung, weil es in diesen Verfahren häufig zu einem Fahrverbot, Bußgeld oder Punkten in Flensburg kommen kann. Mit welcher Strafe Sie rechnen müssen, hängt nicht alleine von Frage ab, wie viel Sie zu schnell unterwegs waren, vielmehr sind beim Strafmaß weitere Umstände von Bedeutung, die nachstehend erklärt werden sollen.

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Sie haben ein Bußgeld wegen zu hoher Geschwindigkeit erhalten?

Deutschland ist eines der wenigen Länder, in denen man ohne Geschwindigkeitsbegrenzungen über die Autobahn rasen kann. Allerdings riskiert man bei einem Geschwindigkeitsverstoß seinen Führerschein. Dazu kommen neben Punkte in Flensburg auch eine Geldbuße. Wir klären Sie im nachfolgenden Beitrag über alles, was Sie wissen sollten, auf.

Das wichtigste nach Erhalt eines Bußgeldbescheides ist es einen kühlen Kopf zu bewahren. Halten Sie die Konsequenzen gering. Lassen Sie sich professionell vertreten.

-Carl Christian Müller, LL.M.
Rechtsanwalt

 

Meine Empfehlung nach Erhalt eines Anhörungsbogens oder Bußgeldbescheides:

Tief durchatmen und Ruhe bewahren!

Nichts wird so heiß gegessen, wie es gekocht wird. Wir haben umfangreiche Erfahrungen in der Verteidigung von Bußgeldbescheiden wegen Geschwindigkeitsverstößen und stehen Ihnen gerne zur Seite.

Machen Sie keine Angaben gegenüber der Behörde.

Wahren Sie Ihre Chancen auf die bestmögliche Verteidigung. Sprechen Sie erst mit einem Anwalt, bevor Sie sich an die Behörde wenden. Unsere Erstberatung ist garantiert kostenfrei.

Fristen beachten!

Werden Sie rechtzeitig aktiv, um Ihre Chancen auf eine effektive Rechtsverteidigung zu wahren. Mit dem Erhalt des Bußgeldbescheides beginnen Fristen zu laufen, die unbedingt eingehalten werden müssen.

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Wo wurde der Geschwindigkeitsverstoß festgestellt?

Bei der Bemessung des Strafmaßes wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung wird danach unterschieden, ob der Verstoß innerhalb einer geschlossener Ortschaft oder außerhalb einer geschlossener Ortschaft festgestellt wurde.

Geschwindigkeitsverstoß außerorts

Außerhalb geschlossener Ortschaften droht ab einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 20 km/h ein sattes Bußgeld und 1 Punkt. Ab einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 41 km/h außerorts steigt das Bußgeld empfindlich, es fallen 2 Punkte und ein mehrmonatiges Fahrverbot an.

Gerade wenn Sie auf der Autobahn oder auf einer Landstraße, wo beispielsweise die Höchstgeschwindigkeit auf 70 km/h begrenzt ist, geblitzt worden sind, werden Geschwindigkeitsüberschreitungen in dieser Höhe sehr schnell erreicht und Ihnen droht ein vorübergehendes Fahrverbot.

Überschreitung

Bußgeld

Punkte

Monate Fahrverbot

bis 10 km/h

10 €

   

11 – 15 km/h

20 €

   

16 – 20 km/h

30 €

   

21 – 25 km/h

70 €

1

 

26 – 30 km/h

80 €

1

 

31 – 40 km/h

120 €

1

 

41 – 50 km/h

160 €

2

1

51 – 60 km/h

240 €

2

1

61-70 km/h

440 €

2

2

über 70 km/h

600 €

2

3

Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts

Innerhalb geschlossener Ortschaften droht ebenfalls ab einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 20 km/h ein erhöhtes Bußgeld und zusätzlich 1 Punkt in Flensburg. Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung ab 31 km/h droht ein hohes Bußgeld, bis zu 2 Punkte in Flensburg und, je nachdem wie hoch die Geschwindigkeitsüberschreitung war, ein bis zu 3 (!!!) Monaten andauerndes Fahrverbot.

Überschreitung

Bußgeld

Punkte

Monate Fahrverbot

bis 10 km/h

15 €

   

11 – 15 km/h

25 €

   

16 – 20 km/h

25 €

   

21 – 25 km/h

80 €

1

 

26 – 30 km/h

100 €

1

 

31-40 km/h

160 €

2

 

41 – 50 km/h

200 €

2

1

51 – 60 km/h

280 €

2

2

61 – 70 km/h

480 €

2

3

über 70 km/h

680 €

2

3

Geschwindigkeitsüberschreitung auf der Autobahn

Es gibt rechtlich gesehen keinen Unterschied zwischen der Geschwindigkeitsüberschreitung auf der Autobahn oder der Geschwindigkeitsüberschreitung außerorts. Wenn Sie also auf der Autobahn oder auf einer Landstraße, wo beispielsweise die Höchstgeschwindigkeit auf 70 km/h begrenzt ist, geblitzt worden sind, gelten die Bußgelder und/oder Strafen in der oben abgebildeten Tabelle zum Thema Geschwindigkeitsüberschreitung außerorts.

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Geschwindigkeitsüberschreitung Zone 30

Viele vermuten, dass eine Geschwindigkeitsüberschreitung in einer 30er Zone innerorts besonders schwerwiegende Folgen hat. Dies stimmt aber nicht. Hier gelten die gleichen Bedingungen wie bei jedem anderen Geschwindigkeitsverstoß innerorts.

Geschwindigkeitsüberschreitung während der Probezeit

Findet eine Geschwindigkeitsüberschreitung während der Probezeit statt, spielt es vor allem eine Rolle, ob es sich um einen sogenannten A-Verstoß oder B-Verstoß handelt. A- und B-Verstöße sind Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten, die mit einem Bußgeld ab 60 Euro und mindestens einem Punkt in Flensburg verknüpft sind.

Je nachdem wie der Verstoß eingestuft wird, fällt das Strafmaß drastischer aus und kann neben einem Bußgeld auch ein Fahrverbot umfassen. Werden Sie als Fahrer in der Probezeit mit mehr als 21 km/h über dem Tempolimit geblitzt, so gilt dies beispielsweise als A-Verstoß. In diesem Fall ist es weniger von Bedeutung, ob die Ordnungswidrigkeit innerorts oder außerorts stattgefunden hat. Die Höhe der Geschwindigkeit ist in diesem Fall maßgeblich.

Wird Ihnen während der Probezeit mit einem A-Verstoß wegen Geschwindigkeitsüberschreitung vorgeworfen, sollten Sie dringend einen Anwalt konsultieren und prüfen, ob sich ein Einspruch in diesem Fall anbietet. Andernfalls drohen Ihnen die Teilnahme an einem Aufbauseminar, sowie die Verlängerung der Probezeit um zwei Jahre. Ein Fahrverbot für mehrere Monate sowie ein Bußgeld sind ebenfalls möglich. Gleiches Strafmaß gilt auch bei Fahranfängern mit zwei B-Verstößen.

Vorsätzliche / fahrlässige Begehung

Bei Verstößen durch eine Geschwindigkeitsüberschreitung unterscheidet man zwischen einem vorsätzlichen oder einem fahrlässigen Vergehen. Dieser Punkt entscheidet über die Höhe des Bußgeldes. In der Praxis bedeutet dies jedoch, dass dem Betroffenen ein solcher Vorsatz nachgewiesen werden muss, insbesondere wenn er keinerlei Angaben zum Sachverhalt macht.

Für den Vorsatz bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung sind zwei Voraussetzungen entscheidend: Zum einen muss der Betroffene die Geschwindigkeitsbeschränkung gekannt haben und zum anderen muss er die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit überhaupt bemerkt haben.

Der Tatrichter kann für die Bestimmung des Vorsatzes Faktoren, wie die Ortskenntnis des Betroffenen, den Umstand, dass der Betroffene vor der Messstelle abgebremst hat oder das Maß der Geschwindigkeitsüberschreitung heran ziehen. Gerade auf den letzten Umstand stützt sich der Richter oft, um auf eine vorsätzliche Begehungsweise zu schließen. Sollte Ihre Geschwindigkeit das Tempolimit weit überschreiten, kann dies schnell zu einer Benachteiligung bei der Bewertung führen. Aufgabe des Verteidigers ist es daher zu verhindern, dass solche Rückschlüsse gezogen werden.

Wie sind die Erfolgsaussichten in Ihrem Fall?

Wir überprüfen Ihren Fall und such Fehler, die bei Geschwindigkeitsmessungen regelmäßig vorkommen. Insbesondere Verfahrensfehler, Verjährung, Versendung des Anhörungsbogens oder Zeugenfragebogens, schlechte Lichtbildaufnahmen des Betroffenen, falsch justierte bzw. fehlerhaft aufgestellte Geschwindigkeitsmessanlagen und Verstöße gegen innerdienstliche Richtlinien der Polizei zur Messung der Geschwindigkeit spielen hierbei die größte Rolle. Stellen wir einen solchen Fehler fest, raten wir zu einem Einspruch. Nicht selten werde die Verfahren dann eingestellt und ein drohendes Fahrverbot kann verhindert werden.

Verfahren wegen Geschwindigkeitsüberschreitung? Nehmen Sie unsere Hilfe in Anspruch! Garantiert Kostenfreie Ersteinschätzung!

Es gibt es zahlreiche Möglichkeiten, gegen den Vorwurf einer Geschwindigkeitsüberschreitung vorzugehen. Rufen Sie uns an und lassen Sie sich beraten. Unter der Rufnummer 030 206 436 810 (Beratung bundesweit) erhalten Sie eine garantiert kostenfreie Ersteinschätzung zu Ihrem Fall. Unsere auf das Verkehrsrecht spezialisierten Anwälte helfen Ihnen gerne, drohende Punkte, ein Fahrverbot oder Bußgeld zu umgehen.

Sofern Sie uns beauftragen wollen, informieren Sie vorher transparent über die hier entstehenden Kosten. Haben Sie eine Verkehrs-Rechtsschutzversicherung abgeschlossen? In diesen Fall werden die Kosten regelmäßig von dieser getragen.

Bußgeld-Gratis-Check: so einfach geht’s:
  • Schicken Sie und den Bußgeldbescheid unverbindlich zu.
  • Wir prüfen die Rechtslage und rufen Sie schnellstmöglich zurück.
  • Wir geben Ihnen eine telefonische kostenfreie Erstberatung über das Kostenrisiko und Erfolgsaussichten des Falls.
  • Termine vor Ort sind nicht erforderlich, sind aber auf Anfrage ebenfalls möglich.
  • Wir reagieren unmittelbar nach Mandatserteilung und bearbeiten Ihren Fall sofort und fristgerecht.