Das wichtigste nach Erhalt eines Bußgeldbescheides ist es einen kühlen Kopf zu bewahren. Halten Sie die Konsequenzen gering. Lassen Sie sich professionell vertreten.
Carl Christian Müller, LL.M
Rechtsanwalt
Die eigene Fahrtauglichkeit falsch eingeschätzt?
Die Selbsteischätzung der eigenen Fahrtauglichkeit ist unter dem Einfluss von Alkohol oftmals stark getrübt. Umso schwieriger ist es, der Versuchung zu wiederstehen nach einem feucht, fröhlichen Abend doch noch schnell mit dem Auto nach Hause zu fahren. Ob sich in Ihrem individuellen Fall ein Einspruch lohnt, können wir gemeinsam mit Ihnen bei einem kostenlosen Erstberatungsgespräch erörtern.
Das wichtigste nach Erhalt eines Bußgeldbescheides ist es einen kühlen Kopf zu bewahren. Halten Sie die Konsequenzen gering. Lassen Sie sich professionell vertreten.
Carl Christian Müller, LL.M
Rechtsanwalt
Bei einem Alkoholverstoß riskieren Sie Ihren Führerschein. Dazu kommen Punkte in Flensburg, eine Geldbuße und in Einzelfällen kann sogar eine Freiheitsstrafe drohen. Wir klären Sie im nachfolgenden Beitrag über alles, was Sie wissen sollten auf.
Nichts wird so heiß gegessen, wie es gekocht wird. Wir haben umfangreiche Erfahrungen in der Verteidigung von Bußgeldbescheiden wegen Geschwindigkeitsverstößen und stehen Ihnen gerne zur Seite.
Wahren Sie Ihre Chancen auf die bestmögliche Verteidigung. Sprechen Sie erst mit einem Anwalt, bevor Sie sich an die Behörde wenden. Unsere Erstberatung ist garantiert kostenfrei.
Werden Sie rechtzeitig aktiv, um Ihre Chancen auf eine effektive Rechtsverteidigung zu wahren. Mit dem Erhalt des Bußgeldbescheides beginnen Fristen zu laufen, die unbedingt eingehalten werden müssen.
Soforthilfe bundesweit unter 030 213 003 290
Wir beantworten sämtliche Ihrer Fragen zu Ihrem Bußgeldbescheid in einem garantiert kostenfreien Erstgespräch – das nimmt Ihnen die erste Nervosität. Dann schauen wir weiter.
Erstgespräch unverbindlich und garantiert kostenfrei.
Auch geringe Mengen Alkohol haben bereits einen negativen Effekt auf die Reaktionszeit des Fahrers. Deshalb wurde 2001 die Promillegrenze in Deutschland für Autofahrer von 0,8 auf 0,5 gesengt. Sind Sie bei der Polizei mit einem Alkoholverstoß im Straßenverkehr auffällig geworden, richtet sich die jetzt zu erwartende Strafe zum einen nach der gemessenen Alkoholkonzentration im Blut, zum anderen danach ob Sie bereits wiederholt einen Alkoholverstoß am Steuer begangen haben.
Sollte es gar zu einem Unfall unter Alkoholeinfluss gekommen sein, fallen die Strafen noch mal deutlich höher aus.
Tatbestand |
Bußgeld |
Punkte |
Fahrverbot |
Verstoß gegen die 0,5 Promillegrenze beim ersten Mal
|
500€ |
2 |
1 Monat |
Verstoß gegen die 0,5 Promillegrenze beim zweiten Mal
|
1000€ |
2 |
3 Monate |
Verstoß gegen die 0,5 Promillegrenze beim dritten Mal
|
1500€ |
2 |
3 Monate |
Straßenverkehrsgefährdung unter Alkoholeinfluss
|
|
3 |
Entziehung der Fahrerlaubnis, Freiheitsstrafe oder Geldstrafe |
Fahren mit einer Blutalkoholkonzentration von 1,1 Promille und mehr, wird als Straftat geahndet
|
Freiheits- oder Geldstrafe bis zu 3000 EUR |
3 |
Meist 6 Monate Führerscheinentzug |
Null-Promille-Regel bei Fahranfänger nicht eingehalten
|
250€ |
1 |
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Erstgespräch unverbindlich und garantiert kostenfrei.
Wer mit einer Alkoholkonzentration im Blut zwischen 0,5 und 1,09 Promille im Straßenverkehr auffällig geworden ist, muss mit einem Bußgeld in Höhe von 500,00€, 2 Punkten in Flensburg sowie einem Monat Fahrverbot rechnen. Hierbei spricht man von einer Ordnungswidrigkeit.
Sollten Sie bereits wiederholt mit einem Alkoholverstoß im Straßenverkehr auffällig geworden sein, erhöht sich das zu erwartende Bußgeld bei bereits einem vorherigen Verstoß auf 1000€ und bei bereits zwei vorherigen Verstößen auf 1500€. Hinzu kommen jeweils noch 2 Punkte in Flensburg sowie ein 3 monatiges Fahrverbot.
Eine Alkoholkonzentration von 1,1 Promille aufwärts gilt in Deutschland als „absolute Fahruntüchtigkeit“ und wird als eine Straftat geahndet. Das zu erwartende Fahrverbot variiert von Fall zu Fall, hinzu kommen 3 Punkte in Flensburg sowie eine Geldstrafe, in besonders schwerwiegenden Fällen sogar eine Freiheitsstrafe.
Ist es sogar zu einem Unfall unter Alkoholeinfluss gekommen, richten sich die Konsequenzen nach vielerlei Faktoren. Zunächst wird auch hier unterschieden, ob der Fahrer als Ersttäter oder Wiederholungstäter gilt. Ebenso wichtig für das Urteilsmaß ist die Höhe der Blutalkoholkonzentration sowie die Höhe des verursachten Schadens. Sollten gar Personen verletzt oder getötet worden sein, wird das zu erwartende Strafmaß noch mal deutlich höher ausfallen. Schlussendlich wird auch noch mit einbezogen ob der Fahrer vorsätzlich oder fahrlässig gehandelt hat.
In der Probezeit steht man unter besonders strenger Beobachtung. Es gilt die 0% Regel. Das bedeutet dass nicht mal ein kleines Bier für den Fahranfänger erlaubt ist.
Sollten Sie bei einer Alkoholkontrolle dennoch mit einem geringen Alkoholwert im Blut auffällig werden, droht Ihnen mindesten 1 Punkt in Flensburg sowie ein Bußgeld von mindestens 250€. Bei einem Höheren Promillewert muss sogar mit dem Entzug des Führerscheins gerechnet werden.
Radfahrer sind zu jeder Tages- und Nachtzeit ein festes Bild im Straßenverkehr geworden. Für Sie gilt beim Thema Alkoholverstoß eine Sonderregelung. Wer als Radfahrer unter Alkoholeinfluss auffällig wird oder in einen Unfall verwickelt ist, muss ab einer Blutalkoholkonzentration von 0,3 Promille mit einer Strafanzeige rechnen. Wer mit mehr als 1,6 Promille noch auf sein Fahrrad steigt, bekommt 3 Punkte in Flensburg, ein Bußgeld in Höhe eines Monatsgehalts sowie die Anordnung zu einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU).
Ihnen droht nach einer Alkoholfahrt ein Fahrverbot, ein Bußgeld oder Punkte?
Probieren Sie daher unsere kostenfreie Ersteinschätzung und loten Sie gemeinsam mit uns Ihre Chancen aus!