Schufa will zukünftig in Konten einsehen können - Datenschutzrechtliche Probleme?

von Carl Christian Müller

Die Wiesbadener Auskunftsdatei Schufa entwickelte im vergangenen Jahr "CheckNow", um zukünftig eine Bonitätsbewertung anhand von Bankkonten erstellen zu können. Aktuell startet eine Testphase zu diesem Angebot in Kooperation mit dem Telekommunikationsanbieter "Telefonica/O2". Damit die Schufa Einsicht in Kontoauszüge nehmen kann, ist die Einwilligung des Kontoinhabers erforderlich. Ist eine solche Abfrage grundsätzlich unverhältnismäßig, der datenschutzrechtliche Eingriff zu weitgehend?

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Häckchen im Online-Formular berechtigt zur Bankkonto Einsicht

Wie die Schufa erklärte soll "CheckNow" ein Angebot für solche Menschen sein, die aufgrund der jetzigen Schufa-Bewertung ein Score erhalten, dass ihnen den Abschluss von Mietverträgen, Krediten und dergleichen erschwert. Bislang speichert die Schufa lediglich, wie viele Konten eine Person besitzt, inwieweit Kredite eingeräumt und gezahlt wurden sowie ob Handyverträge abgeschlossen wurden. Im Rahmen von "CheckNow" sollen Verbraucher nun ihre Erlaubnis erteilen, dass die Schufa Einsicht in das Konten nehmen darf. Darüberhinaus wird durch die Auskunftei eine freiwillige Einwilligung zur Speicherung von Kontoauszügen und Verwertung dieser Daten verlangt. Der Verbraucher gibt sein Einverständnis durch das Setzen eines Häckchens im Online-Formular. Mit den so neu gewonnenen Daten könnte die Schufa eine neue Art von Scores erstellen, die eine detaillierte Bewertung der Kreditwürdigkeit einer Person ermöglichen würde.

 

Schufa kauft Kontoinformationsdienstleister Finapi GmbH

Nach der EU-Zahlungsdiensterichtlinie werden so genannte "Kontoinformationsdienste" ermächtigt Einblick in die Konten von registrierten Kunden zu erhalten. Ein solchen Dienstleister, die Finapi GmbH, hat die Schufa 2018 erworben. Die Finapi GmbH hat nach Erklärungen der Schufa Zugang zu 58 Millionen Konten. Mittels "CheckNow" will die Schufa auf diese Datensätze nun zugreifen. Unter anderem ließe sich anhand der Kontoauszüge erkennen, wie hoch das Gehalt des Kontoinhabers ist, ob der Kontoinhaber staatliche Leistungen empfängt oder zu Unterhaltszahlungen verpflichtet ist sowie 56 weitere derartige Kategorien auswerten, erklärte ein Finapi-Mitarbeiter. Die neuartige Schufa-Dienstleistung wird momentan durch das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht geprüft.

 

Unverhältnismäßiger Eingriff?

Es erscheint fraglich, ob die Einsicht in ein Bankkonto und die Auswertung der finanziellen Transaktionen gerechtfertigte Mittel sind, um das Interesse an einer Bewertung der Kreditwürdigkeit oder Bonität einer Einzelperson zu befriedigen. Sicherlich sind Angaben, wie die Gehaltshöhe, Empfang von Sozialtransferleistungen oder Unterhaltsverpflichtungen, für diese Beurteilung relevante Faktoren. Allerdings würde die Schufa oder andere Auskunfteien mit ähnlichen Zugriffsrechten viel mehr erfahren, als "bloß" die Gehaltshöhe oder ob der Kontoinhaber ALG II-Empfänger ist. Die Schufa könnte sehen, wo die Person arbeitet, wofür sie Geld ausgibt, ob sie einer Partei, einem Verein oder einer sonstigen Vereinigung angehört, ob und für welche Zwecke sie spendet, wo sie einkauft und wie viel sie für welche Bedürfnisse ausgibt. Zudem betrifft die Einsichtnahme nicht nur die Daten des Kontoinhabers selbst, sondern auch die Daten Dritter, an die Überweisungen getätigt werden, würden der Auskunftei offenbar. Möglicherweise ließe sich sogar auswerten, warum der Kontoinhaber Geld an eine andere Person überweist, soweit sie dies im Verwendungszweck angibt. Auch könnte identifiziert werden, inwieweit ein Kontoinhaber Zahlungen an einen Inkassodienst vornimmt, eine Geldstrafe oder ein Bußgeld zahlen musste. Angesichts der schwere dieses Eingriffs in das grundrechtlich geschützte allgemeine Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 Grundgesetz), gegenüber dem Interesse an einer Bewertung, ob die Person ihre Miete oder die Zahlungsforderung aus einem Vertrag wird zahlen können, ist eine so weitgehende Durchsicht der Kontoauszüge nicht verhältnismäßig. Je nach ausgewerteter Transaktion, könnten auch andere Grundrechte, wie die Glaubens- und Religionsfreiheit, Art. 4 GG, betroffen sein.

 

Linke will Schufa-Auskunft nur für Kredite zulassen

Im Bundestag fordert die Linke mit ihrem Antrag "Schufa und andere private Auskunfteien einen Riegel vorschieben" ein grundsätzliches Verbot der Bonitätsabfrage für den Abschluss von Verbraucherverträgen und Mietverträgen mit Privatpersonen. Nur für Kreditverträge will die Partei eine Ausnahme zulassen. Begründet wird der Antrag damit, dass die Schufa und andere derartige private Auskunfteien einen unzulässigen großen Einfluss auf elementare Lebensbereiche ausüben.

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Carl Christian Müller, LL.M.
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht

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