Mit der ePrivacy-Verordnung sollen die Daten der Internetnutzer besser geschützt werden und Werbe-Tracking durch Konzerne wie Google und Facebook einschränkt werden. Der derzeitige Entwurf sieht vor, dass die Internetnutzer mit einer „Do-not-track“-Einstellung im Browser oder ihrem Smartphone-Betriebssystem verhindern können, dass ihre Daten für Werbezwecke gesammelt werden. Zudem sollen nach dem Entwurf sogenannte Tracking-Walls verboten werden, die den Zugang zu einer Webseite an Datenweitergabe koppeln.
Bundesregierung will keine Tracking-Walls
Die Bundesregierung hat auf Ratsebene vorgeschlagen das Verbot von Tracking-Walls aus dem Rechtlinien-Entwurf zu streichen. Nach Auffassung der Bundesregierung sollen werbefinanzierte Onlinedienste auch weiterhin die Möglichkeit haben, ihre Nutzung von der Einwilligung in Cookies für Werbezwecke abhängig zu machen. Nach Auffassung der niederländischen Datenschutzbehörde ist dies bislang nur dann zulässig, wenn dem Besucher alternativ eine kostenpflichtige aber dann trackingfreie Nutzung der Webseite angeboten würde.
Unklare Rechtslage
In Deutschland ist derzeit unklar, wie sich hierzu die Rechtslage darstellt. Die deutschen Datenschutzbehörden vertreten die Auffassung, dass mit Inkrafttreten der DSGVO die Regelung des § 15 Abs. 3 TMG, der bisher das Tracking von Nutzerdaten zu Werbezwecken geregelt hat, außer Kraft gesetzt hat. Nach der DSGVO gilt jedoch der Grundsatz, dass es zum Tracking von Nutzerdaten eine Einwilligung des NButzers eingeholt werden muss oder aber das Tracking mit dem überwiegenden Interesse des Werbetreibenden an der Erhebung der Nutzerdaten zu rechtfertigen sein muss. Hier ist aber zu der jeweiligen Trackingmaßnahme noch vieles im Dunklen.
Wir haben uns in einem längeren Beitrag zum Webtracking und Retargeting mit der derzeit unklaren Rechtslage beschäftigt.
Cookie-Banner-Plage
Ein Auswuchs der unklaren Rechtslage ist die derzeitige Cookie-Banner-Plage. Fast auf jeder Webseite sind derzeit diese Cookie-Banner in unterschiedlicher Ausgestaltung zu finden. Die meisten dürften datenschutzrechtlich wirkungslos sein, da mit Ihnen keine wirksame Einwilligung eingeholt wird. Und bei den wenigen Cookie-Bannern, über die tatsächlich eine wirksame Einwilligung eingeholt wird, stellt sich die Frage, wie der Webseitenbetreiber hier seiner Dokumentations- und Nachweispflicht nachkommen soll. Wir selbst verwenden daher derzeit keine Cookie-Banner auf unseren Webseiten.