Keine Regelung zum Web-Tracking von Nutzerdaten vor der Europawahl

von Carl Christian Müller

Keine Einigkeit über die ePrivacy-Verordnung

Der vom EU-Parlament im Oktober 2017 vorgelegte Entwurf zur ePrivacy Verordnung wird wohl nicht mehr vor der Europawahl verabschiedet werden. Das meldet netzpolitik.org in einem aktuellen Beitrag zur ePrivcy-Verordnung. Demnach sollen vor allem "Datenkonzerne und Medienverbände gegen die Reform "lobbyieren". Derzeit liege das Gesetz im Rat der Mitgliedstaaten. Hier sein eine Einigung nicht möglich, da einige Länder den Schutz für Nutzerinnen und Nutzer abschwächen wollen. 

Wann kommt die ePrivacy-Verordnung?
Wann kommt die ePrivacy-Verordnung?

ePricacy Verordnung - Schutz gegen Tracking und Retargeting

Mit der ePrivacy-Verordnung sollen die Daten der Internetnutzer besser geschützt werden und Werbe-Tracking durch Konzerne wie Google und Facebook einschränkt werden. Der derzeitige Entwurf sieht vor, dass die Internetnutzer mit einer „Do-not-track“-Einstellung im Browser oder ihrem Smartphone-Betriebssystem verhindern können, dass ihre Daten für Werbezwecke gesammelt werden. Zudem sollen nach dem Entwurf sogenannte Tracking-Walls verboten werden, die den Zugang zu einer Webseite an Datenweitergabe koppeln. 

Bundesregierung will keine Tracking-Walls

Die Bundesregierung hat auf Ratsebene vorgeschlagen das Verbot von Tracking-Walls aus dem Rechtlinien-Entwurf zu streichen. Nach Auffassung der Bundesregierung sollen werbefinanzierte Onlinedienste auch weiterhin die Möglichkeit haben, ihre Nutzung von der Einwilligung in Cookies für Werbezwecke abhängig zu machen. Nach Auffassung der niederländischen Datenschutzbehörde ist dies bislang nur dann zulässig, wenn dem Besucher alternativ eine kostenpflichtige aber dann trackingfreie Nutzung der Webseite angeboten würde.

Unklare Rechtslage

In Deutschland ist derzeit unklar, wie sich hierzu die Rechtslage darstellt. Die deutschen Datenschutzbehörden vertreten die Auffassung, dass mit Inkrafttreten der DSGVO die Regelung des § 15 Abs. 3 TMG, der bisher das Tracking von Nutzerdaten zu Werbezwecken geregelt hat, außer Kraft gesetzt hat. Nach der DSGVO gilt jedoch der Grundsatz, dass es zum Tracking von Nutzerdaten eine Einwilligung des NButzers eingeholt werden muss oder aber das Tracking mit dem überwiegenden Interesse des Werbetreibenden an der Erhebung der Nutzerdaten zu rechtfertigen sein muss. Hier ist aber zu der jeweiligen Trackingmaßnahme noch vieles im Dunklen. 

Wir haben uns in einem längeren Beitrag zum Webtracking und Retargeting mit der derzeit unklaren Rechtslage beschäftigt.  

Cookie-Banner-Plage

Ein Auswuchs der unklaren Rechtslage ist die derzeitige Cookie-Banner-Plage. Fast auf jeder Webseite sind derzeit diese Cookie-Banner in unterschiedlicher Ausgestaltung zu finden. Die meisten dürften datenschutzrechtlich wirkungslos sein, da mit Ihnen keine wirksame Einwilligung eingeholt wird. Und bei den wenigen Cookie-Bannern, über die tatsächlich eine wirksame Einwilligung eingeholt wird, stellt sich die Frage, wie der Webseitenbetreiber hier seiner Dokumentations- und Nachweispflicht nachkommen soll. Wir selbst verwenden daher derzeit keine Cookie-Banner auf unseren Webseiten. 

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