Endlich: Facebook bietet Auftragsverarbeitungsvertrag für Fanpages an

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Erster Schritt in die Rechtskonformität

Facebook hat gehandelt: Das Unternehmen bietet ab den Fanpage-Betreiber nunmehr an, eine sogenannte "Page Controller Addendum"-Vereinbarung abzuschließen. Damit kommt Facebook einer zentralen Forderung der Deutschern Datenschützer nach, die in einem aktuellen Beschluss (wir berichteten letzte Woche) zum wiederholten Male gefordert hatten, dass Facebook und die Fanpage-Betreiber ein Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art 26 DSGVO abzuschließen haben. Nun hat Facebook gehandelt und bietet ab sofort eine entsprechende Vereinbarung, die als "Page Controller Addendum" bezeichnet wird, an und die hier abrufbar ist.  

Wir empfehlen jedem Fanpage-Betreiber die Vereinbarung mit Facebook zu schließen, denn damit dürfte jedenfalls eine der Forderungen der Datenschützer erfüllt sein und im Übrigen insofern auch ein rechtswidriger Zustand beendet werden, denn tatsächlich bedarf einer solchen Vereinbarung nach Art. 26 DSGVO. Ob diese in allen Punkten den strengen Anforderungen der Datenschützer genügen wird, bleibt abzuwarten. Zudem ist klar zustellen, dass hiermit nur eine von verschiedenen Forderungen der Datenschützer erfüllt ist. Nach wie vor sind Fanpage-Betreiber nicht in der Lage, die gesetzlichen Informationspflichten zu erfüllen, also ihren Seitenbesuchern darüber Auskunft zu erteilen, was Facebook mit ihren Daten macht.

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