Die neue EU-Datenschutzgrundverordnung – viele Unternehmen unzureichend vorbereitet

von Carl Christian Müller

Die Umsetzungsverpflichtung der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) steht kurz bevor: Am 25. Mai 2018 müssen alle Unternehmer, die personenbezogene Daten verarbeiten, die Regeln der DSVGO beachten. Gleichwohl sind nach einer Mitteilung des eco-Verbandes nur die wenigsten Unternehmen ausreichend auf die demnächst auf sie zukommenden Anforderungen vorbereitet: Danach sehen sich lediglich 13 Prozent der Unternehmer auf der rechtlich sicheren Seite, so der eco-Verband in seiner Mitteilung. 56 Prozent der befragten Firmen seien derzeit noch dabei die notwendigen Änderungen einzurichten, während 27 Prozent der Befragten noch überhaupt nicht angefangen hätten, sich auf die für sie absehbaren Anforderungen einzustellen.

Neue Anforderungen für das E-Mail-Marketing

Eine sicher nachweisbare Einwilligung für den Empfang von Werbemails, etwa ein Double Opt-In, läge lediglich für jede zweite E-Mail Adresse vor. Zudem existiere für immerhin 22 Prozent der betroffenen Werbemails keine rechtskonforme Einwilligung. Wie die Verantwortlich nach dem 25. Mai mit diesen E-Mail-Adressen verfahren wollen, konnten viele noch nicht sagen – 47 Prozent seien derzeit dabei, eine geeignete Vorgehensweise zu finden, so der eco-Verband weiter.

Umsetzungsdefizite in der Pharmabranche 

Besonders die Pharmabranche befindet sich laut Umfragen im Verzug: Hier halten demnach 48 Prozent der Befragten noch an alten Betriebspraktiken fest und haben keinerlei Veränderungen eingeleitet. Auch beachteten 52 Prozent der Unternehmen dieser Branche die Vorschriften zu personenbezogenen Daten noch nicht und verlangten weiterhin Daten in einem zu umfassenden Ausmaß von ihren Kunden. Leider werde auch die Einholung von Werbeeinwilligungen in der Praxis bislang noch nicht vollständig umgesetzt: 12 Prozent der Betriebe hätten angegeben, auch in Zukunft Werbung ohne entsprechende Einwilligung an ihre Kunden aussenden zu wollen.

Jetzt handeln – Bußgelder und Abmahnungen vermeiden

Von einem solchen risikoreichen Umgang mit den Vorgaben der DSGVO ist dringend abzuraten. Verstöße gegen die Datenschutzgrundverordnung können in der Zukunft mit hohen Bußgeldern geahndet werden. Denn auch der entsprechende Bußgeldrahmen wird signifikant angehoben und kann, je nachdem, welcher Betrag höher ist, 4 Prozent des weltweit erzielten Jahresumsatzes oder bis zu 20 Mio. Euro betragen. Unternehmen sollten nun eilends handeln.

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