Datenschutzerklärungen entsprechen oftmals nicht den Vorgaben der DSGVO

von Carl Christian Müller

NRW Datenschutzbehörde überprüft Webseiten

Mit Inkrafttreten der DSGVO ist die Verarbeitung personenbezogener Daten durch Unternehmen, Online-Händler, Vereine oder Webseitenbetreiber deutlich strenger geregelt worden. Wie bislang auch schon müssen Verbraucher müssen über die Verarbeitung Ihrer Daten wie Name, Adresse, E-Mail-Adresse etc. informiert werden. Allerdings sind die Anforderungen an die Hinweispflichten gestiegen. Nun haben de Datenschützer in NRW eine Zwischenbilanz gezogen und festgestellt, dass viele Unternehmen keine ordnungsgemäße oder überhaupt keine Datenschutzerklärung vorhalten.

Mit SOS Datenschutzgenerator DSGVO konforme Datenschutzerklärung erstellen
Mit SOS Datenschutzgenerator DSGVO konforme Datenschutzerklärung erstellen

Zwar sind hat die Behörde wegen der fehlenden oder fehlerhaften Datenschutzerklärung bisher keine Bußgelder verhängt. Der Sprecher der Behörde, Daniel Strunk, gab der DPA gegenüber insofern lediglich zu Protokoll, dass die Fehler auf Hinweis der Behörde beseitigt worden seien. Allerdings habe es 2018 aber auch schon 52 Bußgeldverfahren mit einem Gesamtvolumen von 32.000 Euro gegeben. Die Bußgelder seinen meist deshalb verhängt worden, weil Unternehmen auf Anfragen der Datenschutzbehörde keine Auskunft gegeben hätten.

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Abmahnungen und Bußgelder vermeiden

Bereits ein Kontaktformular auf Ihrer Webseite muss technisch bestimmten Anforderungen genügen, um DSGVO-konform ausgestaltet zu sein. Hier hat es in letzter Zeit vermehrt Abmahnungen gegeben. Lassen Sie sich von uns beraten. Der Erstkontakt ist kostenfrei und unverbindlich.

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