Zwar sind hat die Behörde wegen der fehlenden oder fehlerhaften Datenschutzerklärung bisher keine Bußgelder verhängt. Der Sprecher der Behörde, Daniel Strunk, gab der DPA gegenüber insofern lediglich zu Protokoll, dass die Fehler auf Hinweis der Behörde beseitigt worden seien. Allerdings habe es 2018 aber auch schon 52 Bußgeldverfahren mit einem Gesamtvolumen von 32.000 Euro gegeben. Die Bußgelder seinen meist deshalb verhängt worden, weil Unternehmen auf Anfragen der Datenschutzbehörde keine Auskunft gegeben hätten.
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