Aleid Wolfsen, der Präsident der niederländischen Datenschutzbehörde, begründete die Auffassung damit, dass die Verfolgung und Aufzeichnung von Nutzerverhalten mittels Tracking-Software (Google Analytics, Facebook Pixel etc.) eine der intensivsten uns sensibelsten Verarbeitungen von personenbezogener Daten darstelle. Es sei daher unabdingbar, dass man den Besucher einer Webseite die Möglichkeit gebe, in die Tracking-Maßnahme einzuwilligen.
Einwilligung über Cookie-Banner muss freiwillig erteilt werden
Sofern die Erlaubnis des Nutzers in die Tracking-Maßnahme über einen Cookie-Bannner oder einen Cookie-Hinweis angefordert werde und dieser so ausgestaltet sei, dass der Zugriff auf die Webseite nicht möglich sei, wenn das Cookie abgelehnt werde, stünden Menschen unter Druck, ihre personenbezogenen Daten preiszugeben, um die Webseite dann doch nutzen zu können. Das sei aber rechtswidrig und stelle einen DSGVO-Verstoß dar.
Webseitenbesucher muss eine Wahlmöglichkeit haben
Dies bedeutet allerdings nicht, dass der Webseitenbetreiber dem Besucher seiner Webseiten einen stets kosten- und trackingfreien Zugang gewähren müssen. Vielmehr müssen Sie dem Besucher eine Wahlfreiheit lassen. Diese Wahlfreiheit wäre dann gewährleistet, wenn dem Besucher alternativ eine kostenpflichtige aber dann trackingfreie Nutzung der Webseite angeboten würde.
Wir halten die Auffassung für zutreffend, denn den Besuch einer Webseite von der Einwilligung in bestimmte Trackingsmaßnahmen zu machen, stellt einen Verstoß gegen das sogenannte Koppelungsverstoß dar.
Die niederländischen Datenschützer haben angekündigt, dass sie ihre Überwachung von Cookie-Hinweisen in naher Zukunft intensivieren werde.
Zum Thema Cookie-Bannern auf Webseiten haben wir hier eine eigene Beitragsseite.