Bundespolizei überwacht Bahnsteige und Treppen
Die Kläger hatten für den 01.05.2019, wie bereits im Vorjahr, eine Versammlung angemeldet, deren Auftakt- und Abschlussort der Bahnhofsvorplatz „Am Bahnhof Grunewald“ war. Viele Teilnehmende reisten über den S-Bahnhof an. Die Bundespolizei erließ eine Einrichtungsanordnung, auf deren Grundlage Videoüberwachungstechnik u.a. auf Bahnsteigen, Treppenabgängen und im Empfangsbereich – nicht aber auf dem Bahnhofsvorplatz – installiert wurde. Auf die Kameras wiesen mehrere Schilder in Größe DIN A4 hin. Die Bundespolizei löschte die Videoaufzeichnungen am 15.05.2019. Die auf Feststellung der Rechtswidrigkeit der Videoaufzeichnungen gerichtete Klage begründeten die Kläger u.a. damit, dass diese einen ungerechtfertigten Eingriff in die Versammlungsfreiheit und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung darstellten. Die Beklagte verweist auf das nach den Erfahrungen des Vorjahres bestehende Bedürfnis, eine Überfüllung des Bahnsteigs und des Personentunnels frühzeitig zu erkennen.