Der Einsatz von Facebook Custom Audiences verstößt gegen das Datenschutzrecht. Das hat das Verwaltungsgericht Bayreuth am 08.05.2018 in einem von einem Online-Shopbetreiber geführten Eilverfahren gegen das das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht (BayLDA) entschieden.
Der Shop-Betreiber hatte das Werbe-Tool „Custom Audiences“ von Facebook auf seiner Seite im Einsatz. Hiergegen war das BayLDA mit einem Untersagungsbescheid vorgegangen, wogegen der Shop-Betreiber sich vor dem VG Bayreuth vorgegangen war. Nach seiner Auffassung war das Vorgehen rechtmäßig, das er mit Facebook einen sogenannten Auftragsdatenverarbeitungsvertrag geschlossen habe.
SOS Datenschutz bietet bis einschließlich zum 25.05.2018 ein Datenschutz Generator an, mit dem Unternehmen Ihre Datenschutzerklärung kostenfrei erstellen können. Der Datenschutzgenerator beinhaltet die gängigen Plugins und Applikationen im Online-Bereich. Über eine Abfragemaske lassen sich individuelle, auf das jeweilige Online-Angebot abgestimmte Datenschutzerklärungen generieren, die den Anforderungen der DSGVO gerecht werden.
Mit Urteil vom heutigen Tag hat das Verwaltungsgericht Köln festgestellt, dass die Deutsche Telekom nicht verpflichtet ist, im Rahmen der Vorratsdatenspeicherung die Telekommunikationsverbindungsdaten ihrer Kunden zu speichern.
Mit ihrer Klage machte die Deutsche Telekom geltend, für sie bestehe keine Pflicht zur Speicherung von Telekommunikationsverbindungsdaten. Die §§ 113a und b Telekommunikationsgesetz (TKG), die diese Speicherpflicht anordnen, seien mit europäischem Recht nicht vereinbar.
Die neue Datenschutzgrundverordnung tritt am 25. Mai 2018 in Kraft. Viele Unternehmen fürchten den hohen Aufwand, den die vermeintlich komplizierte Regelungsmaterie mit sich bringt. Was viele nicht wissen: Mit der DSGVO soll das europäische Online-Marketing nicht nur vereinheitlicht sondern auch vereinfacht werden.
Die Umsetzungsverpflichtung der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) steht kurz bevor: Am 25. Mai 2018 müssen alle Unternehmer, die personenbezogene Daten verarbeiten, die Regeln der DSVGO beachten. Gleichwohl sind nach einer Mitteilung des eco-Verbandes nur die wenigsten Unternehmen ausreichend auf die demnächst auf sie zukommenden Anforderungen vorbereitet: Danach sehen sich lediglich 13 Prozent der Unternehmer auf der rechtlich sicheren Seite, so der eco-Verband in seiner Mitteilung. 56 Prozent der befragten Firmen seien derzeit noch dabei die notwendigen Änderungen einzurichten, während 27 Prozent der Befragten noch überhaupt nicht angefangen hätten, sich auf die für sie absehbaren Anforderungen einzustellen.
Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 1. Februar 2018 entschieden, dass eine Einwilligungserklärung für mehrere Werbekanäle ausreichend ist (BGH, 01.02.2018 - III ZR 196/17).
Der Entscheidung lag die Frage zu Grunde, ob eine in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthaltene Einwilligung eines Verbrauchers in die Kontaktaufnahme zu Werbezwecken eine Einwilligung in Werbung über unterschiedliche Kommunikationswege umfasst.
Am 25.05.2018 müssen die Regelungen der DSGVO angewendet werden. Auf Webseitenbetreiber und Onlinehändler geht damit ein erheblicher Anpassungsbedarf einher. Das gilt insbesonder auch für die sogenannten Cookies. In der DSGVO sind zwar keine speziellen Normen zu finden, die den Einsatz von Cookies regeln; Da Cookies gem. der Definition des Art 4 Nr. DSGVO als personenbezogene Daten sind, fallen sie gleichwohl in den Anwendungsbereich der DSGVO.
Das OLG Köln hat entschieden, dass eine fehlende Datenschutzerklärung bei einem Kontaktformular ein Wettbewerbsverstoß darstellt (Urteil vom 11.3.2016, Az. 6 U 121/15).
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