Die Polizei in Köln muss die Videoüberwachung des Ebertplatzes vorerst nicht einstellen. Dies hat das Verwaltungsgericht (VG) Köln mit am 30.07.2021 den Beteiligten bekannt gegebenem Beschluss entschieden und den Eilantrag eines Bürgers im Wesentlichen abgelehnt (Az. 20 L 2343/20).
Ein Insolvenzschuldner hat einen Löschungsanspruch gegen die Schufa Holding AG, wenn sie diese Daten aus dem Insolvenzbekanntmachungsportal ohne gesetzliche Grundlage länger speichert und verarbeitet als in der Verordnung zu öffentlichen Bekanntmachungen in Insolvenzverfahren im Internet (InsoBekVO) vorgesehen. Das hat das Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts (OLG) mit Urteil vom 02.07.2021 entschieden (Az. 17 U 15/21).
Die Bundesregierung hat am 10.11.2021 ein neues Gesetz zum Datenschutz, das Telekommunikation-Telemedien-Datenschutzgesetz (TTDSG), beschlossen. Das Gesetz soll Rechtsklarheit schaffen, indem die Parallelität zwischen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), dem Telekommunikationsgesetz (TKG) und dem Telemedien-Gesetz (TMG) aufgehoben wird. Das TKG und das TMG werden in dem TTDSG zusammengeführt. In dem neuen Datenschutzgesetz sind u. a. die lang erwarteten Regelungen zur Cookie-Bannern und ähnlichen Anwendungen zum Tracken von Nutzerdaten enthalten. Was die Regelung bedeutet und was sich mit dem TTDSG für die Betreiber von Internetseiten ändert, erklären wir in diesem Beitrag.
Gegenstand des personalvertretungsrechtlichen Verfahrens vor dem Verwaltungsgericht (VG) Wiesbaden war die Frage, ob es bei der Einführung eines Livestreamunterrichtes durch Videokonferenzsysteme neben der Einwilligung der Eltern für ihre Kinder oder der volljährigen Schüler, auch der Einwilligung der jeweiligen Lehrkraft bedarf oder die hier erfolgende Datenverarbeitung durch das Hessisches Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetz (HDSIG) gedeckt ist, sowie über die Frage, welche Rechte der Personalrat hierbei hat (Az.: 23 K 1360/20.WI). Das VG Wiesbaden hat die Fragen zur Klärung dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vorgelegt.
Das Verwaltungsgericht (VG) Schwerin hat mit Urteil vom 26.11.2020 die Klage des Landesverbandes Mecklenburg-Vorpommern der Partei „Alternative für Deutschland“ (AfD) gegen eine Verfügung des Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit abgewiesen (Az. 1 A 1598/19 SN). Der AfD war teilweise untersagt worden ein Internetportal zu betreiben, das Schüler und Eltern dazu motivieren sollte, Lehrer zu melden, die sich kritisch gegenüber der Partei äußern.
Die Wiesbadener Auskunftsdatei Schufa entwickelte im vergangenen Jahr "CheckNow", um zukünftig eine Bonitätsbewertung anhand von Bankkonten erstellen zu können. Aktuell startet eine Testphase zu diesem Angebot in Kooperation mit dem Telekommunikationsanbieter "Telefonica/O2". Damit die Schufa Einsicht in Kontoauszüge nehmen kann, ist die Einwilligung des Kontoinhabers erforderlich. Ist eine solche Abfrage grundsätzlich unverhältnismäßig, der datenschutzrechtliche Eingriff zu weitgehend?
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat den Vertrag zum Datenschutz "Privacy Shield" zwischen der EU und den USA für ungültig erklärt (Az: C-311/18). Auf Grundlage des "Privacy Shields" wurde es Internet-Unternehmen, wie Facebook, Google, Instagram oder Twitter, ermöglicht die Daten ihrer Nutzer in die USA zu übermitteln.
Der BGH hat heute endlich die Frage zur wirksamen Einwilligung beim Setzen von Cookies entschieden. Demnach bedarf es beim Setzen nicht technisch notwendiger Cookies der aktiven (und informierten Einwilligung) des Webseitenbesuchers. Dem Urteil war eine viel diskutierte Entscheidung des EuGH vorangegangen, in deren Folge mehr und mehr Webseitenbetreiber sogenannte Consent-Banner einsetzen.
Die Berliner Datenschutzbeauftragte warnte in einem behördlichen Leitfaden vor den Microsoft-Videokonferenz-Angeboten, Teams und Skype. Nach Ansicht der Behörde weisen die Angebote datenschutzrechtliche Risiken auf. Das Technologieunternehmen regierte mit einer Pressemitteilung und einer Abmahnung der Behörde.
Wie der Bundesfinanzhof (BFH) mit Urteil vom 14.01.2020 (VIII R 27/17) entschieden hat, liegt keine freiberufliche Tätigkeit vor. Der externe Datenschutzbeauftragte ist daher, auch wenn er zugleich als Rechtsanwalt tätig ist, gewerbesteuerpflichtig und bei Überschreiten bestimmter Gewinngrenzen buchführungspflichtig.
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