Carl Christian Müller, LL.M.
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht

Yussof Sarwari Abmahnung?

Haben Sie eine Yussof Sarwari Abmahnung erhalten?

Wir können Ihnen helfen! Wir sind Rechtsanwälte in Berlin und auf die Verteidigung von Filesharing Abmahnungen spezialisiert.

Unser Ziel: Sie zahlen weniger oder nichts. Rechtsanwalt Carl Christian Müller ist Fachanwalt für Urheber- & Medienrecht und hat bereits mehrere tausend Abmahnungen verteidigt.

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Ich verteidige seit 15 Jahren Mandanten gegen Abmahnungen aus dem Urheberrecht, Wettbewerbsrecht und Markenrecht. Profitieren Sie von meinen Erfahrungswerten.

Carl Christian Müller, LL.M.
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht

Haben Sie eine Abmahnung von Yussof Sarwari erhalten?

Sie haben eine Abmahnung von Yussof Sarwari erhalten? Sie sollen erotisches Filmmaterial über eine Internet-Tauschbörse hochgeladen haben? Jetzt sollen für den Download eines Pornofilms Anwaltsgebühren und 650 Euro zahlen? Die meisten Betroffenen sind nach dem Erhalt der Abmahnung der Kanzlei Sarwari erst mal schockiert. Zum einen stellt eine solche Abmahnung natürlich einen Eingriff in die Intimsphäre dar, in dem man sich unbeobachtet fühlte oder jedenfalls unbeobachtet sein will. Zum anderen werden mit der Abmahnung stattliche Summen verlangt. Wir beraten und vertreten seit vielen Jahren Mandanten, die eine Abmahnung wegen Filesharings von Yussof Sarwari erhalten haben. Wir können Ihnen helfen!

Die Erstberatung ist kostenfrei.

Erste Handlungsempfehlung nach Erhalt einer Abmahnung von Yussof Sarwari

Tief durchatmen und Ruhe bewahren

Nichts wird so heiß gegessen, wie es gekocht wird. Wir haben umfangreiche Erfahrungen mit der Kanzlei Sarwari und stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.

Nichts unterschreiben!

Unterschreiben Sie die von Yussof Sarwari vorformulierte Unterlassungserklärung nicht übereilt. Rufen Sie auch nicht bei Yussof Sarwari an. Machen Sie keine Fehler. Wir können Ihnen helfen. Wir behandeln Ihren Fall routiniert und diskret.

Nichts zahlen

Nicht in jedem Fall bestehen die Zahlungsansprüche - jedenfalls aber lassen sich diese reduzieren.

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Soforthilfe bundesweit unter 030 213 003 290

Wir beantworten sämtliche Ihrer Fragen zu einer Abmahnung der Kanzlei Yussuf Sarwari in einem garantiert kostenfreien Erstgespräch – das nimmt Ihnen die erste Nervosität.

Wehren Sie sich und profitieren von unserer Erfahrung!

Setzen Sie sich gegen die in der Abmahnung geltend gemachten Forderungen zur Wehr! Bleiben Sie untätig, bedeutet das zwar nicht gleich, dass Sie mit gerichtlichen Schritten rechnen müssen. Wir wissen aber von vielen Betroffenen, die nicht gleich nach Erhalt der Abmahnung um Rat fragen, dass diese nach einigen Monaten gerichtliche Mahnbescheide erhalten haben. In diesem Fall wird es dann noch teurer, als es schon jetzt ist. Wir haben schon viele Abmahnungen der Kanzlei Sarwari verteidigt. Wir wissen wo man den Hebel ansetzt. Unser Ziel ist. Sie zahlen nichts. Nutzen Sie unsere langjährigen Erfahrungen im Bereich der Abmahnungen wegen Filesharings.

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Yussof Sarwari Abmahnung

Wer ist Rechtsanwalt Yussof Sarwari?

Die Kanzlei Yussof Sarwari mit Sitz in Hamburg gehört zu den aktivsten Kanzleien im Bereich von Filesharing-Abmahnungen. Die Kanzlei mit Fokus auf urheberrechtliche Sachverhalte verlassen täglich Abmahnbriefe, sodass uns viele Abgemahnte kontaktieren. Die Besonderheit einer Abmahnung von Yussof Sarwari liegt darin, dass diese hauptsächlich erotisches Filmmaterial zum Gegenstand haben. Aus unserer langjährigen Erfahrung wissen wir, wie wir mit solch besonderen Umständen umzugehen haben.

Handelt es sich bei einer Yussof Sarwari Abmahnung um Abzocke, Fake oder Betrug?

Nein, die Schreiben von diesem Abmahnanwalt müssen Sie ernst nehmen, auch wenn hiermit "nur" der Upload von erotischem Filmmaterial abgemahnt wird. Auch wenn unter Juristen durchaus darüber gestritten wird, ob erotisches Filmmaterial überhaupt die Voraussetzungen erfüllt, um urheberrechtlichen Schutz beanspruchen zu können (LG München I, Beschluss vom 29.05.2013, Az. 7 O 22293/12), kommt zumindest urheberrechtlicher Leistungsschutz für sogenannte Laufbilder in Betracht, wenn der Film in Deutschland ersterschienen ist bzw. bei einem Ersterscheinen im Ausland ein Nacherscheinen in Deutschland innerhalb von 30 Tagen bewiesen werden kann. Rechtsanwalt Sarwari vertritt unter anderem folgende Filmhersteller.:

  • Berlin Media Art e.K.
  • G&G Media Foto-Film GmbH
  • VPS Film-Entertainment GmbH

Welche Ansprüche werden mit der Abmahnung der Kanzlei Sarwari geltend gemacht?

Yussof Sarwari Abmahnung

Aus dem Hamburger Büro werden stets Briefe verschickt, die im Aufbau identisch sind. Daher können wir Ihnen auch einen guten Überblick über die geltend gemachten Ansprüche geben.

Unterlassungsanspruch

Zunächst wird der Rechtsverletzer darüber informiert, dass dem Rechteinhaber ein Anspruch auf Unterlassung weiterer Rechtsverletzungen zustehe. Daher wird von Ihnen die sofortige Unterlassung der Verbreitung des vermeintlich rechtswidrig erlangten urheberrechtlich geschützten Werkes verlangt. Dazu wird dann eine knappe Frist zu Abgabe einer Unterlassungserklärung genannt. Nehmen Sie diese Frist bitte ernst und lassen diese nicht fahrlässig verstreichen.

Schadensersatz

Neben dem Unterlassungsanspruch wird gegen Sie ein Anspruch auf Ersatz des entstandenen Schadens geltend gemacht. Wie hoch dieser Schaden im Einzelfall ausfällt, wird anhand einer Tabelle berechnet. Lassen Sie sich jedoch nicht von allzu hohen Abmahnkosten irritieren, das diese grundsätzlich reduzierbar sind.

Vernichtung des rechtswidrig erlangten Filmwerks

Zudem wird von Ihnen unter Fristsetzung verlangt, das jeweilige Filmwerk von Ihrem Computer endgültig zu entfernen und nicht mehr in sogenannten Peer-to-Peer-Netzwerken zum Download zugänglich zu machen.

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Müssen die Ansprüche aus der Yussof Sarwari Abmahnung erfüllt werden?

Auch wenn der abgemahnte Urheberrechtsverstoß begangen wurde, heißt dies noch lange nicht, dass Sie den geltend gemachten Forderung wortgetreu nachkommen müssen. Dies wissen wir zu verhindern!

Kontaktieren Sie uns! Wir bieten Ihnen eine kostenfreie Erstberatung und klären Sie in einem unverbindlichen und persönlichen Gespräch allumfassend auf. Das Gespräch wird Ihnen ihre Nervosität nehmen können, sodass Sie sich keinen unnötigen Stress mehr machen werden.

Mit den nachstehenden Fragen beantworten wir Ihnen die am häufigsten gestellten Fragen unserer Mandanten.

Wann ist eine Rechtsverteidigung sinnvoll?

Wenn in Ihrem Fall der Sachverhalt so liegt, dass Sie sich selbst keine urheberrechtlich geschützten Dateien auf eine Tauschbörse eingestellt haben, aber nicht ausschließen können, dass Ihre Kinder, Ihr Partner, Ihr Mitbewohner oder sonst ein Dritter für die Rechtsverletzung verantwortlich ist, ist eine Rechtsverteidigung gegen die Abmahnung oftmals sinnvoll. In diesen Drittbeteiligungsfällen entscheiden die Gerichte immer öfter zu Gunsten der Anschlussinhaber. Aber auch dann, wenn Sie selbst für die Urheberechtsverletzung verantwortlich sind, kann eine Verteidigung sinnvoll sein. Insbesondere der geforderte Schadensersatz erscheint oftmals überhöht.

Einfach ignorieren?

Wir raten ab! Sie werden selbst sehr schnell feststellen, dass die Kanzlei Yussof Sarwari die Sache nicht auf sich sitzen lässt. Nach unseren Erfahrungswerten leitet sie, nachdem Sie nochmals angeschrieben wurden, gerichtliche Schritte zur Durchsetzung der Forderung ein - in der Regel durch das Beantragen eines Mahnbescheides. Ignorieren Sie auch diesen und wird dieser in Form eines Vollstreckungsbescheides bestandskräftig, dann müssen Sie zahlen. Durch die anfallenden Verfahrenskosten wird es absehbar teurer. Zudem: Für den Erfolg Ihrer Rechtsverteidigung ist es wichtig, dass Sie den Sachverhalt dokumentieren und festhalten, wie es zum Rechtsverstoß gekommen ist. Es fällt oftmals sehr schwer, dies später in einem gerichtlichen Verfahren zu rekonstruieren. Misslingt dies, droht ein teurer Prozessverlust.

Einfach unterschreiben und nichts oder 100,00 EUR zahlen?

Auch die oft (übrigens auch von Anwälten) empfohlene Strategie, die vorgefertigte Unterlassungserklärung oder eine modifizierte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen und nichts oder 100,00 EUR zu zahlen, ist nach unseren Erfahrungswerten nicht erfolgreich, denn der Abmahnanwalt wird in der Regel ihren Mandanten nicht empfehlen, sich mit diesem Betrag zufrieden zu geben, sondern den Differenzbetrag zu der Forderung einklagen. Zudem: Möglicherweise müssen Sie auch gar nichts zahlen. Nutzen Sie daher unsere kostenlose Ersteinschätzung, um sich hier näher zu informieren.

Bei der Abmahnkanzlei selbst anrufen?

Auch das ist keine gute Idee. Geben Sie keine Informationen preis, die Ihre Rechtsverteidigung unnötig erschweren. Selbst wenn Sie als Anschlussinhaber für die Rechtsverletzung selbst verantwortlich sind, ist gerade bei „Porno-Abmahnungen“ fraglich, ob der geforderte Schadensersatz angemessen ist. Gerichte sprechen nach unseren Erfahrungswerten in diesen Fällen deutlich niedrigere Schadensersatzsumme zu, als bei regulären Filmwerken. Das ist der Kanzlei Yussof Sarwari auch bekannt.

Was sollte man unbedingt beachten?

Die gesetzten Fristen sollte man nicht fahrlässig verstreichen lassen, da diese Abmahnkanzlei zu denen gehört, die die Forderungen ihrer Mandanten gerichtlich durchsetzen.

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Was soll ich bei einer Yussof Sarwari Abmahnung tun?

Wehren Sie sich! Wer dieses Schreiben ignoriert, riskiert es gerichtlich in Anspruch genommen zu werden. Aus unseren umfangreichen Erfahrungswerten können wir Ihnen sagen, dass dieser Rechtsanwalt die Abmahnung nicht auf sich beruhen lassen wird. Wir raten Ihnen die gesetzten Fristen ernst zu nehmen. Wer gesetzte Fristen fahrlässig verstreichen lässt, riskiert es gerichtlich in Anspruch genommen zu werden. In der Regel wird es hierdurch absehbar teurer. Vermeiden Sie höhere Kosten und wehren sich.

Nutzen sie unsere kostenlose Erstberatung und lassen sich von einem erfahrenen Rechtsanwalt umfangreich aufklären. Wir beraten und vertreten seit vielen Jahren Mandanten, die wegen Filesharing abgemahnt worden sind. Das Vorgehen der Abmahnkanzlei ist uns bestens bekannt. Daher wissen wir auch um die Sensibilität einer Yussof Sarwari Abmahnung, die vornehmlich Erotikfilme zum Gegenstand hat. Wir verfügen über umfangreiche Erfahrungswerte aus mehreren tausend Fällen und wissen, dass derartige Fälle besondere Diskretion bedürfen. Dazu beantworten wir sämtliche Ihrer Fragen in einem kostenfreien Erstgespräch – das nimmt Ihnen die erste Nervosität.

Mahnbescheid, Klage oder einstweilige Verfügung von Yussof Sarwari?

Falls Sie bereits einen Mahnbescheid, eine Klage oder eine einstweilige Verfügung von Yussof Sarwari erhalten haben, heißt dies, dass Fristen nicht wahrgenommen wurden. Spätestens jetzt müssen Sie aktiv werden, andernfalls wird es nur noch teurer. Bedenken Sie, dass die vom Gericht gesetzten Fristen ebenfalls ernst zu nehmen sind. Insbesondere die sogenannten Notfristen sind nicht verlängerbar. Bei Versäumnis dieser, ergeht eine gerichtliche Entscheidung, die in jedem Fall Kosten auslöst. Die Erfolgsaussichten, die Beträge im Klageverfahren zu reduzieren stehen in der Regel nicht schlecht. Die jüngere Rechtsprechung tendiert jedenfalls dazu, die üppigen Schadensersatzbeträge zu reduzieren.

Das Ziel von SOS ABMAHNUNG

Sämtliche Fälle werden individuell bearbeitet. Häufig sind die Schreiben der Abmahner zwar standardisiert, aber wir gehen auf die jeweiligen Umstände unserer Mandanten ein. Besonders sogenannten „Porno-Abmahnungen“ sind stets sensibel abzuarbeiten, da oftmals auf Seiten des Abgemahnten nicht gewünscht wird, dass das nähere Umfeld davon mitbekommt. Wir können Ihnen dies bieten! Wir haben stets Ihre Zufriedenheit im Blick. Mit SOS ABMAHNUNG steht Ihnen unter anderem die Expertise eines Fachanwalts für Urheber- und Medienrecht und die eines motivierten Teams zur Verfügung. Unsere Mandanten schätzen unsere umfangreichen Erfahrungen und lösungsorientierten Ansätze in Bezug auf Yussof Sarwari Abmahnungen, von denen Sie auch profitieren können. Wir stehen auch Ihnen mit unserem ganzen Wissen gerne zur Seite. Unser erklärtes Ziel ist es, dass Sie keine oder wenige Anwaltskosten und Schadensersatz zahlen.

Kostenfreie Erstberatung bei einer Yussof Sarwari Abmahnung

Suchen Sie sich anwaltlichen Rat! Gerne können Sie auch uns kontaktieren. Rufen Sie uns an oder senden Sie uns Ihre Yussof Sarwari Abmahnung per Email, Fax oder über unser Kontaktformular. Sie erhalten von unseren Anwälten eine garantiert kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung zu der Frage, ob die Abmahnung tatsächlich berechtigt ist. Falls Sie sich aus wirtschaftlichen Gründen keinen Rechtsanwalt leisten können, unterstützen wir Sie gerne auch bei einem Beratungshilfeantrag. Sofern die Voraussetzungen der Beratungshilfe vorliegen, übernimmt die Justizkasse die Kosten des Rechtsanwalts mit Ausnahme einer Eigenbeteiligung in Höhe von EURO 15,00 inkl. Mehrwertsteuer. Auch hierauf können Sie uns im Rahmen der kostenlosen Erstberatung ansprechen.

Probieren Sie uns aus! Schicken Sie uns Ihre Abmahnung zu. Wir rufen Sie gerne zurück und beraten Sie garantiert kostenfrei. Sollten Sie eine Abmahnung oder sonstige Schriftstücke erhalten haben, können Sie diese Ihrer Anfrage direkt beifügen.

Haben auch Sie eine Abmahnung von Yussof Sarwari erhalten?

Abmahnungs-Gratischeck: so einfach geht’s:
  • Schicken Sie uns Ihre Abmahnung unverbindlich zu.
  • Wir prüfen die Rechtslage und rufen Sie schnellstmöglich zurück.
  • Wir geben Ihnen eine telefonische kostenfreie Erstberatung über das Kostenrisiko und Erfolgsaussichten des Falls.
  • Termine vor Ort sind nicht erforderlich, sind aber auf Anfrage ebenfalls möglich.
  • Wir reagieren unmittelbar nach Mandatserteilung und bearbeiten Ihren Fall sofort und fristgerecht.
Abmahnung - Was wir für Sie tun können:

Nutzen Sie unsere kostenfreie Ersteinschätzung. Bei uns sprechen Sie mit einem Rechtsanwalt - kein Callcenter.

Und so geht's:

1. Schicken Sie uns Ihre Abmahnung einfach über das Kontaktformular zu.

2. Einer unserer erfahrenen Rechtsanwälte schaut sich Ihre Abmahnung an, prüft umfassend die Rechtslage und ruft Sie schnellstmöglich zurück. Garantiert kostenfrei!

3. Nach dem Telefongespräch erhalten Sie eine E-Mail mit allen relevanten Informationen. Sie können dann ganz in Ruhe überlegen, ob Sie sich von uns vertreten lassen wollen.

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