Carl Christian Müller, LL.M.
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht

Abmahnung vom VDAK?

Haben Sie eine Abmahnung vom VDAK erhalten?

Ich bin Rechtsanwalt aus Berlin und verteidige bundesweit VDAK Abmahnungen.

Unser Ziel: Rechtssicherheit für Onlinehändler! Rechtsanwalt Carl Christian Müller ist Fachanwalt für Urheber- & Medienrecht und hat schon mehrere tausend Abmahnungen verteidigt.

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Ich verteidige seit 15 Jahren Mandanten gegen Abmahnungen aus dem Urheberrecht, Wettbewerbsrecht und Markenrecht. Profitieren Sie von meinen Erfahrungswerten.

Carl Christian Müller, LL.M
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht

Haben Sie eine Abmahnung vom VDAK erhalten?

Sie haben einen Brief oder ein Fax vom Verein deutscher und ausländischer Kaufleute e.V. mit einer Abmahnung erhalten? Sie sollen wegen einer falschen oder fehlenden Garantie Belehrung eine Unterlassungserklärung unterschreiben und Aufwendungsersatzansprüche oder eine Vertragsstrafe zahlen?

Wir haben bereits eine Vielzahl von VDAK Abmahnungen verteidigt und helfe Ihnen gerne weiter. Lesen Sie nachfolgend, was es mit diesem Schreiben auf sich hat und wo die Schwachpunkte liegen.

Meine Empfehlung:

Tief durchatmen und Ruhe bewahren!

Nichts wird so heiß gegessen, wie es gekocht wird. Wir haben umfangreiche Erfahrungen mit Abmahnungen von wettbewerbsrechtlichen Verbänden wie dem VDAK und stehen Ihnen gerne zur Seite.

Unterschreiben Sie nichts ungeprüft!

Rufen Sie auch nicht beim VDAK an. Unterschreiben Sie nichts, was Sie möglicherweise nicht unterschreiben müssen. Geben Sie keine wertvollen Informationen preis!

Zahlen Sie nichts!

Nicht in jedem Fall bestehen die Zahlungsansprüche. Lassen Sie sich nicht dazu verleiten, den relativ geringen Betrag in Höhe von 142,80 Euro zu zahlen und einfach zu unterschreiben - hierin liegt das größte Risiko.

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Wir beantworten sämtliche Ihrer Fragen in einem garantiert kostenfreien Erstgespräch – das nimmt Ihnen die erste Nervosität und lässt Sie klarer sehen.

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Handelt es sich bei dem Brief um Abzocke, Fake oder Betrug?

Leider nein – das Schreiben müssen Sie ernst nehmen. Der Abmahnverein arbeitet mit Vertragsanwälten. Diese werden nach unseren Erfahrungen die geltend gemachten Unterlassungsansprüche gerichtlich im Wege einer einstweiligen Verfügung oder Unterlassungsklage durchsetzen, sofern Sie nicht reagieren.

Wer oder was ist der VDAK?

VDAK Abmahnung
Unser Ranking der aktivsten Abmahner

Bei diesem Abmahnverein (Verein Deutscher und Ausländischer Kaufleute e. V.) handelt es sich um einen 1994 gegründeten Verband mit Sitz in Recklinghausen. Ihm gehören nach eigenen Angaben bundesweit über 2.000 gewerbliche und freiberufliche Mitglieder sowie andere Wirtschaftsverbände mit ihrerseits mehreren tausend Mitgliedern an. Gemäß der Satzung des Verbandes hat es sich der Verein zur Aufgabe gemacht, branchenübergreifend die Interessen kleiner und mittlerer Betriebe zu bündeln und in deren Sinne unlauterer und krimineller Praktiken im Wirtschaftsleben zu bekämpfen.

Auffällig ist, dass der Verband nach unseren Erfahrungswerten bisher ausschließlich Abmahnungen wegen rechtsfehlerhafter Werbung mit Garantieversprechen ausspricht.

Darf der VDAK überhaupt abmahnen?

VDAK Abmahnung
Unser Ranking der aktivsten Abmahner

Wir werden daher oftmals gefragt, ob dieser Abmahnverein überhaupt berechtigt ist, eine Abmahnung auszusprechen. Nach § 8 Abs. 3 Nr. 2 UWG steht es Verbänden, die die Förderung gewerblicher oder selbständiger beruflicher Interessen bezwecken, zwar grundsätzlich zu, gegen Wettbewerbsverstöße vorzugehen. Aber im Weiteren muss ein Verein hierfür auch Voraussetzungen erfüllen. Denn ein Verband, der im Namen seiner Mitglieder Abmahnungen versendet, muss zum einen für den Bereich, in dem die Abmahnung ausgesprochen wird (bspw. Elektrohandel, etc.) nicht nur über eine nennenswerte Anzahl von Mitgliedern, sondern auch über eine entsprechende personelle und sachliche Ausstattung verfügen.

Für diese Punkte wäre der Verband in einem gerichtlichen Verfahren darlegungs- und beweisbelastet. Der VDAK behauptet mit den Abmahnungen zwar:

„Von gerichtlicher Seite wird unsere wettbewerbsrechtliche Aktivlegitimation nicht beanstandet“.

Allerdings wird dies mit der Abmahnung nicht belegt. Auch auf der Internetseite des VDAK finden sich hierzu keine Angaben. Nach unserer Einschätzung ist der Verband VDAK noch recht neu auf dem Gebiet der Abmahnungen. Es kann daher als unklar gelten, ob der Verband tatsächlich die erforderlichen Voraussetzungen erfüllt, um im Namen seiner Mitglieder eine Abmahnung auf das Wettbewerbsrecht stützen zu können.

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Wie reagiere ich bei einer VDAK Abmahnung richtig?

Aktiv werden! Es ist natürlich ärgerlich, dass Sie sich jetzt mit solch einem Schreiben konfrontiert sehen. Aber ärgern hilft nicht. Finden Sie einen konstruktiven Umgang mit dem Problem.

Gerade dann, wenn an dem behaupteten Rechtsverstoß was dran ist, müssen Sie was unternehmen. Betroffene sollten aber keinesfalls einfach die beigefügte Unterlassungserklärung unterschreiben, sondern die Abmahnung zuvor von einer erfahrenen Rechtsanwaltskanzlei prüfen zu lassen. Neben der Abgabe einer professionell erstellten modifizierten Unterlassungserklärung kann hier möglicherweise auch die Berechtigung des Verbandes abzumahnen bestritten werden.

Einfach unterschreiben und nichts zahlen?

Dieses Vorgehen ist bereits deshalb nicht anzuraten, weil die vom VDAK vorgefertigte und mit der Abmahnung übersendete Unterlassungserklärung eine Anerkennung der geltend gemachten Zahlungsforderungen enthält. Unterschreiben Sie diese Unterlassungserklärung, haben Sie sich vertraglich zur Zahlung verpflichtet. Es kommt dann nicht mehr darauf an, ob die Abmahnung berechtigt ist oder nicht.

Eine modifizierte (abgeänderte) Unterlassungserklärung zu unterzeichnen und nichts zu zahlen, ist ebenfalls kein zu empfehlender Weg. Nach unseren Erfahrungswerten wird der VDAK die Forderungen einklagen. Ein solches Verfahren lohnt sich nicht, sondern macht die Sache absehbar teurer.

Die Zahlungsansprüche sind nicht das eigentliche Problem

Das eigentliche Problem der Abmahnungen des Verbandes VDAK sind nicht die mit 142,80 EUR im Vergleich zu anderen Abmahnungen sehr niedrigen Zahlungsforderungen. Tatsächlich liegt hier gerade die Gefahr: Viele Abgemahnte unterschreiben kurzerhand die Unterlassungserklärung und gleichen die Zahlungsforderung aus, um die Sache vermeintlich schnell zu erledigen - tun aber nichts, um tatsächlich auch die mit der Unterlassungserklärung übernommenen Verpflichtungen zu erfüllen. Dann aber steht das eigentliche Ungemach erst ins Haus. Denn Sie versetzen den VDAK dann in die Lage, die festgesetzte Vertragsstrafe in Höhe von 1.500,00 EUR zu fordern.

Der Verband macht dann die in der vorformulierten Unterlassungserklärung festgesetzte Vertragsstrafeforderung geltend, weil Sie sich zwar mit der Unterlassungserklärung verpflichtet haben, Ihre Angebote hinsichtlich der fehlerhaften Garantieversprechen künftig wettbewerbskonform auszugestalten, sich hieran aber nicht gehalten bzw. nichts geändert haben.

Was können wir für Sie tun?

Wenn Sie die Ihnen vorliegende Unterlassungserklärung unterschreiben, müssen Sie etwas tun. Entweder Sie müssen Ihre Angebote löschen oder wettbewerbskonform ausgestalten. Bei Letzterem helfen wir Ihnen gerne.

Zudem: Bei den meisten Erstberatungen stellen wir fest, dass die abgemahnten Angebote oftmals weitere abmahnfähige Punkte enthalten, wie

  • eine fehlerhafte oder falsche Widerrufsbelehrung,
  • ein fehlender Link auf die OS-Plattform oder
  • Verstöße gegen die Preisabgabenverordnung.

Sprechen Sie uns hierauf gerne bereits in der kostenfreien Erstberatung an und erhalten Sie hier bereits wertvolle Informationen.

Einfach unterschreiben und zahlen?

Die vorgefertigte Unterlassungserklärung oder eine modifizierte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen und die geforderten Beträge zu zahlen, ist aus den oben genannten Gründen nicht in ihrem Sinn und daher nicht zu empfehlen. Es drohen Ihnen hohe Vertragsstrafen, wenn Sie die Unterlassungserklärung ohne Beratung und Prüfung unterschreiben und dann hiergegen verstoßen.

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Dos and Don'ts bei einer VDAK Abmahnung

Beim VDAK selbst anrufen?

Hiervon können wir nur abraten. Bitte geben Sie keine Informationen preis, die Ihre Rechtsverteidigung unnötig erschweren.

VDAK Abmahnung einfach ignorieren?

Nichts tun hilft nichts. Sie werden selbst feststellen, dass die Strategie, eine Abmahnung einfach zu ignorieren, nicht weiterhilft. Wenn Sie auf eine Abmahnung nicht reagieren, drohen nicht nur weitere schriftliche Aufforderungen, die Forderungen aus der Abmahnung zu erfüllen, sondern auch unmittelbar gerichtliche Schritte, insbesondere eine kostspielige einstweilige Verfügung.

Was sollten Sie unbedingt beachten?

Jedenfalls die in der Abmahnung gesetzten Fristen sollte man nicht fahrlässig verstreichen lassen, da ansonsten unmittelbar kostspielige gerichtliche Schritte drohen können.

Wie jetzt weiter?

Die Abmahnung einfach zu ignorieren und das Problem auszusitzen, hilft nicht weiter. In der Regel wird die Sache hierdurch teurer. Werden Sie aktiv und handeln Sie richtig, damit Sie weniger oder gar nichts zahlen. Vermeiden Sie kostspielige gerichtliche Schritte und hohe Vertragsstrafen. Nehmen Sie unsere kostenfreie Ersteinschätzung in Anspruch. Nach dem Gespräch können Sie in Ruhe überlegen, ob Sie uns beauftragen wollen. Nach der Beauftragung erhalten Sie eine individuelle Betreuung zu einem fairen Pauschalpreis.

Kostenfreie Erstberatung bei einer Abmahnung vom VDAK

Haben sie eine Abmahnung vom VDAK erhalten? Suchen Sie sich anwaltlichen Rat! Gerne können Sie auch uns kontaktieren. Rufen Sie uns an oder senden Sie uns Ihre VDAK Abmahnung per Email, Fax oder über unser Kontaktformular. Sie erhalten von unseren Anwälten eine garantiert kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung zu der Frage, ob die Abmahnung tatsächlich berechtigt ist. Falls Sie sich aus wirtschaftlichen Gründen keinen Rechtsanwalt leisten können, unterstützen wir Sie gerne auch bei einem Beratungshilfeantrag. Sofern die Voraussetzungen der Beratungshilfe vorliegen, übernimmt die Justizkasse die Kosten des Rechtsanwalts mit Ausnahme einer Eigenbeteiligung in Höhe von EURO 15,00 inkl. Mehrwertsteuer. Auch hierauf können Sie uns im Rahmen der kostenlosen Erstberatung ansprechen.

Probieren Sie uns aus! Schicken Sie uns Ihre Abmahnung zu und machen Sie von unserem Angebot der garantiert kostenfreien Erstberatung Gebrauch und verschaffen Sie sich Klarheit!

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  • Wir reagieren unmittelbar nach Mandatserteilung und bearbeiten Ihren Fall sofort und fristgerecht.
Abmahnung - Was wir für Sie tun können:

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1. Schicken Sie uns Ihre Abmahnung einfach über das Kontaktformular zu.

2. Einer unserer erfahrenen Rechtsanwälte schaut sich Ihre Abmahnung an, prüft umfassend die Rechtslage und ruft Sie schnellstmöglich zurück. Garantiert kostenfrei!

3. Nach dem Telefongespräch erhalten Sie eine E-Mail mit allen relevanten Informationen. Sie können dann ganz in Ruhe überlegen, ob Sie sich von uns vertreten lassen wollen.

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