Carl Christian Müller, LL.M.
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht

Abmahnung von Sebastian Deubelli?

Haben Sie eine Abmahnung von Sebastian Deubelli erhalten?

Wir können Ihnen helfen!
Wir kämpfen für Ihr Recht – und Ihren Geldbeutel.

Unser Ziel: Sie zahlen weniger oder nichts. Rechtsanwalt Carl Christian Müller ist Fachanwalt für Urheber- & Medienrecht und hat bereits mehrere tausend Abmahnungen verteidigt.

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Ich stehe Ihnen bei einer Abmahnung von Sebastian Deubelli zur Seite. Ich verteidige seit 15 Jahren Mandanten gegen Abmahnungen aus dem Urheberrecht, Wettbewerbsrecht und Markenrecht. Profitieren Sie von meinen Erfahrungswerten.

Carl Christian Müller, LL.M.
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht

Abmahnung von Sebastian Deubelli erhalten? Was tun?

Sie haben eine Abmahnung von Sebastian Deubelli in ihrem Briefkasten vorgefunden? Sie sollen eine Unterlassungserklärung unterschreiben und für die Nutzung eines Lichtbildes mehrere hundert oder mehrere tausend Euro zahlen? Als Fachanwälte für Urheber- und Medienrecht sowie den gewerblichen Rechtsschutz hatten wir schon oft mit den Abmahnungen von Herrn Deubelli zu tun. Wir raten unseren Mandanten die Abmahnung von Rechtsanwalt Deubelli nicht zu unterschreiben, sondern die Abmahnung anwaltlich direkt überprüfen zu lassen. Denn mit Ihrer Unterschrift binden Sie sich lebenslang und riskieren die Zahlung hoher Vertragsstrafen, wenn Sie den abgemahnten Verstoß jemals wiederholen sollten. Wir verfügen über umfangreiche Erfahrungswerte und haben sowohl Ihre rechtlichen als auch wirtschaftlichen Interessen stets im Blick.

Abmahnung von Sebastian Deubelli - das Wichtigste in Kürze:

Ruhe bewahren, aber schnell reagieren!

Verpassen Sie die von Herrn Deubelli gesetzte First, kann das zur Erhebung einer Unterlassungsklage führen, die die Sache in jedem Fall verteuert. Wir reagieren für Sie auf die Abmahnung. Kontaktieren Sie uns direkt nach Erhalt.

Nichts ungeprüft unterschreiben

Unterschreiben Sie die Unterlassungserklärung ungeprüft, laufen Sie überdies auch Gefahr eine unberechtigte oder rechtsmissbräuchliche Abmahnung zu unterschreiben und verpflichten sich zu der Erfüllung von Ansprüchen, die gar nicht bestehen.

Nicht zahlen!

Nicht in jedem Fall bestehen die Zahlungsansprüche - jedenfalls aber lassen sich diese reduzieren. Deswegen kontaktieren Sie uns bevor Sie eine Zahlung veranlassen.

Kostenfreie Ersteinschätzung

In einem garantiert kostenfreien Erstgespräch beantworten wir Ihre Fragen und können Ihnen eine Handlungsempfehlung geben.

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Was ist bei einer Abmahnung von Sebastian Deubelli zu tun?

Abmahnung von Sebastian Deubelli
Typisches Schreiben von Sebastian Deubelli

Werden sie aktiv! Sie müssen das Schreiben ernst nehmen und reagieren. Wenn Sie gesetzte Fristen verstreichen lassen, dann riskieren Sie es gerichtlich in Anspruch genommen zu werden. Wir wissen, dass der Rechtsanwalt aus Landshut die Urheberrechtsverletzung nicht auf sich beruhen lassen wird. Vermeiden Sie höhere Abmahnkosten und wehren sich. Häufig sind die geltend gemachten Ansprüche überzogen, sodass wir diese erheblich reduzieren können. Bei einer Abmahnung kommt es nicht selten vor, dass viele der Abgemahnten überhaupt nicht haften, weil beispielsweise eine Lizenz nachgewiesen werden kann oder Nachweis der Urhebernennung - anders als behauptet - in einer Weise erbracht wurde, die den hieran gestellten Anforderungen genügen. Profitieren Sie von unseren umfangreichen Erfahrungswerten und nehmen Sie das Schreiben nicht einfach so hin.

Wir vertreten seit einigen Jahren Mandanten, die von Sebastian Deubelli abgemahnt wurden. Wir verfügen im Bereich der Bilderabmahnungen über umfangreiche Erfahrungswerte und haben hierzu zu Gunsten der Abgemahnten die Rechtsprechung mitgeprägt. Wir kämpfen an Ihrer Seite. Dabei haben wir sowohl Ihre rechtlichen als auch Ihre wirtschaftlichen Interessen stets im Blick.

Abmahnungs-Gratischeck: so einfach geht’s:
  • Schicken Sie uns Ihre Abmahnung unverbindlich zu.
  • Wir prüfen die Rechtslage und rufen Sie schnellstmöglich zurück.
  • Wir geben Ihnen eine telefonische kostenfreie Erstberatung über das Kostenrisiko und Erfolgsaussichten des Falls.
  • Termine vor Ort sind nicht erforderlich, sind aber auf Anfrage ebenfalls möglich.
  • Wir reagieren unmittelbar nach Mandatserteilung und bearbeiten Ihren Fall sofort und fristgerecht.

Wer ist Rechtsanwalt Sebastian Deubelli?

Die Anwaltskanzlei mit Sitz in Landshut gehört zu den aktivsten im Bereich der Abmahnung von Bildern. In der Regel wird den Abgemahnten vorgeworfen, dass Bilder ohne notwendige Berechtigungen genutzt werden. Entsprechend lassen sich nach unseren Erfahrungswerten neben Bildrechte-Agenturen auch einzelne Bildrechteinhaber vertreten.

Handelt es sich bei dem Brief um Abzocke, Fake oder Betrug?

Abmahnung von Sebastian Deubelli
Ranking der aktivsten Abmahnkanzleien

Leider nein! Sie müssen das Schreiben ernst nehmen. Diese Kanzlei gilt seit Jahren als eine der aktivsten in in der Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen. Sie vertritt vorwiegend Bildrechte-Agenturen, wie Blickwinkel (vertreten durch Torsten Schröer), die Knieper Verwaltungs GmbH oder Chromorange.

Welche Ansprüche werden geltend gemacht?

Schreiben dieser Kanzlei sind sehr standardisiert, sodass wir Ihnen einen Überblick über die geltend gemachten Ansprüche geben können.

Unterlassungsanspruch

Zunächst wird Ihnen erklärt, dass dem Rechteinhaber ein Anspruch auf Unterlassung weiterer Rechtsverletzungen zustehe. Demzufolge werden Sie zur sofortigen Unterlassung der Verbreitung von urheberrechtlich geschützten Werken durch Anbieten zum Download aufgefordert. Weiter wird Ihnen dann eine knappe Frist zur Abgabe der Unterlassungserklärung genannt.

Schadensersatz

Neben dem Unterlassungsanspruch wird gegen Sie ein Anspruch auf Ersatz des entstandenen Schadens geltend gemacht. Wie hoch dieser Schaden im Einzelfall ausfällt, wird dann anhand der sogenannten „Lizenzanalogie“ berechnet. Zur Schätzung der Schadenshöhe wird dann die Honorarempfehlungen der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM-Empfehlungen) herangezogen. In aller Regel belaufen sich die aufgerufenen Lizenzgebühren auf das Doppelte, weil der Urheber bei Veröffentlichung nicht namentlich genannt wurde.

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Ist die Höhe des Schadenersatzanspruchs in der Höhe gerechtfertigt?

Sofern Sie das Foto unberechtigt genutzt haben, besteht ein Anspruch auf Schadensersatz. Aber die anhand der Lizenzanalogie errechnete Höhe erscheint uns bei einer Vielzahl von Schreiben als zu hoch angesetzt.

Je nach Nutzungsart und Nutzungsdauer kann die Höhe des Schadensersatzanspruchs variieren. In aller Regel wird der Schadenersatzanspruch nach der sogenannten Lizenzanalogie berechnet. Zur Errechnung des Schadensersatzanspruchs wird in der Regel auf die sogenannte Lizenzanalogie zurückgegriffen. In allen uns bekannten Fällen wird dabei auf die Tarife der MFM Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing zurückgegriffen.

Was ist die MFM-Tabelle?

Die Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM) ermittelt jährlich die aktuellen Honorare für Fotonutzungen in Deutschland und gibt diese unter dem Titel Bildhonorare als Broschüre heraus. Problematisch ist, dass die MFM Honorartabelle auf Meinungsumfragen von professionellen Marktteilnehmern basiert und zu Gunsten der Fotografen zu einseitig ausfällt. Daher führt dieses Berechnungsmodell dann schnell zu absurd teuren Schadensersatzforderungen zu Lasten des Abgemahnten.

MFM-Tarife anwendbar?

Da die MFM-Tarife zu einseitig festgelegt werden, besteht an ihrer Anwendbarkeit in der Rechtsprechung Zweifel. Die Anwendbarkeit der MFM-Tarife setzt jedoch in jedem Fall voraus, dass das Bild nicht im rein privaten Kontext genutzt wurde und die Fotografie zudem von einem Berufsfotografen stammt (OLG Hamm, Urteil vom 13.02.2014, Az. 22 U 98/13) bzw. in seiner Qualität an eine professionelle Aufnahme heranreicht (OLG München, Urteil vom 05.12.2013, Az. 6 U 1448/13; LG Düsseldorf, Urteil vom 24.10.2012, Az. 23 S 386/11; LG Köln, Urteil vom 27.05.2014, Az.: 14 S 38/13).

Hierzu haben wir zu Gunsten der Abgemahnten die Rechtsprechung mitgeprägt. In zwei von uns erstrittenen Entscheidungen vor dem Berliner Landgericht (LG Berlin, Urt. v. 22.12.2015 – 16 O 38/15 sowie Urt. v. 29.1.2016 - 16 O 522/14) wurde festgestellt, dass der abmahnende Rechteinhaber bei der Bemessung der Schadensersatzansprüche die MFM-Tabelle nur dann anwenden, wenn er eine entsprechende Lizenzierungspraxis nachweisen kann. Dazu muss durch geschriebene Rechnungen belegt werden, dass in der Vergangenheit tatsächlich entsprechende Beträge für die Nutzung der Fotografie bezahlt wurden. Letzteres gelingt aus unseren Erfahrungen kaum!

Rufen Sie uns an und lassen sich umfassend beraten. Profitieren Sie von unserer Erfahrung. Wir können die Schadensersatzansprüche erheblich reduzieren. Nehmen Sie die viel zu hohen Ansprüche nicht einfach hin.

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Ich sitze in Österreich oder in der Schweiz - muss ich das Schreiben ernst nehmen?

Ja! Auch wenn Sie in Österreich oder in der Schweiz sitzen, müssen Sie den Brief ernst nehmen.

Immer häufiger wenden sich Mandanten aus der Schweiz oder Österreich an uns, die einen Brief von Sebastian Deubelli erhalten haben. In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage, ob Forderungen aus einer Abmahnung im europäischen Ausland durchsetzbar sind. Grundsätzlich kann hierzu gesagt werden, dass mit der neueren höchstrichterlichen Rechtsprechung deutsche Gerichte für Urheberrechtsverletzungen dann international zuständig sind, wenn die rechtsverletzende Internetseite in Deutschland abrufbar ist. Zudem stellt die Zustellung und Anerkennung einer Entscheidung eines deutschen Gerichts ins europäische Ausland heute keine große Hürde mehr dar.

Wir beraten und vertreten inzwischen eine Vielzahl von Mandanten aus dem europäischen Ausland, die eine Abmahnung wegen der Verletzung von Urheberrechten erhalten haben, hier insbesondere aus der Schweiz und Österreich.

Wie soll ich mich verhalten?

Handeln Sie. Werden Sie aktiv und lassen vor allem die gesetzten Fristen nicht verstreichen, da die Abmahnung sonst teurer werden kann. Womöglich müssen Sie die geltend gemachten Ansprüche gar nicht erfüllen. Daher sollten Sie nichts unterschreiben, was nicht vorher durch einen erfahrenen Rechtsanwalt geprüft wurde.

Gerne können Sie uns kontaktieren. Wir werden Ihnen mit unserer Expertise weiterhelfen. Lassen Sie sich im Rahmen unserer kostenlosen Erstberatung umfangreich aufklären.

Einfach unterschreiben und nichts oder 100,00 EUR zahlen?

Auch die oft empfohlene Strategie, die vorgefertigte Unterlassungserklärung oder aber eine modifizierte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen und nichts oder 100,00 EUR zu zahlen, ist nicht zu empfehlen. Dies wird in der Regel lediglich dazu führen, dass die Gegenseite den Differenzbetrag geltend machen wird.

Ich habe bereits einen Mahnbescheid, eine Klage oder eine einstweilige Verfügung erhalten – und nun?

Spätestens jetzt müssen Sie aktiv werden – anderenfalls wird es nur teurer. Beachten Sie unbedingt die vom Gericht gesetzten Fristen. Insbesondere die sogenannten Notfristen sind nicht verlängerbar. Werden diese versäumt, ergeht eine gerichtliche Entscheidung, die in jedem Fall Kosten auslöst. Die Erfolgsaussichten, die Beträge im Klageverfahren zu reduzieren stehen in der Regel nicht schlecht. Die jüngere Rechtsprechung tendiert jedenfalls dazu, die üppigen Schadensersatzbeträge zu reduzieren.

Mehr Infos zur richtigen Verhaltensweise bei einer Klage, einem Mahnbescheid oder einer einstweiligen Verfügung finden Sie hier.

Schreiben einfach ignorieren?

Nein! Handeln Sie. Nach unseren Erfahrungen handelt es sich hierbei um einen Rechtsanwalt, der ausstehende Forderungen gerichtlich geltend macht.

Was sollte man unbedingt beachten?

Jedenfalls die gesetzten Fristen sollte man nicht fahrlässig verstreichen lassen, da die abmahnende Kanzlei zu denen gehört, die die Forderungen ihrer Mandaten – auch im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahrens – gerichtlich durchsetzen.

Ausführliche Antworten zu den häufigsten Fragen rund um das Thema Abmahnung wegen Fotomaterial finden Sie hier auf unserer hierzu eigens eingerichteten Themenseite. Zu diesem Thema haben wir in den vergangenen Jahren zudem regelmäßig publiziert.

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Das Ziel von SOS ABMAHNUNG

Eine gewissenhafte, zielgerichtet und individuelle Bearbeitung sind unsere Ansprüche an uns selbst. Mit SOS ABMAHNUNG steht Ihnen unter anderem die Expertise eines Fachanwalts für Urheber- und Medienrecht und die eines motivierten Teams zur Verfügung. Unsere Mandanten schätzen unsere umfangreichen Erfahrungen und lösungsorientierten Ansätze in Bezug auf Abmahnungen von Sebastian Deubelli, von denen Sie auch profitieren können. Wir stehen auch Ihnen mit unserem ganzen Wissen gerne zur Seite. Unser erklärtes Ziel für Ihre Abmahnung von Sebastian Deubelli ist es, dass Sie keinen oder weniger Schadensersatz zahlen.

Probieren Sie uns aus! Schicken Sie uns Ihre Abmahnung zu. Wir rufen Sie gerne zurück und beraten Sie garantiert kostenfrei!

Kostenfreie Erstberatung bei einer Abmahnung von Sebastian Deubelli

Suchen Sie sich anwaltlichen Rat! Gerne können Sie uns kontaktieren. Rufen Sie uns an oder senden Sie uns Ihre Unterlagen per Email, Fax oder über unser Kontaktformular. Sie erhalten von unseren Anwälten eine garantiert kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung zu der Frage, ob die Forderung tatsächlich berechtigt ist. Falls Sie sich aus wirtschaftlichen Gründen keinen Rechtsanwalt leisten können, unterstützen wir Sie gerne auch bei einem Beratungshilfeantrag. Sofern die Voraussetzungen der Beratungshilfe vorliegen, übernimmt die Justizkasse die Kosten des Rechtsanwalts mit Ausnahme einer Eigenbeteiligung in Höhe von EURO 15,00 inkl. Mehrwertsteuer. Auch hierauf können Sie uns im Rahmen der kostenlosen Erstberatung ansprechen.

Abmahnung von Sebastian Deubelli - was wir für Sie tun können:

Nutzen Sie unsere kostenfreie Ersteinschätzung. Bei uns sprechen Sie mit einem Rechtsanwalt - kein Callcenter.

Und so geht's:

1. Schicken Sie uns Ihre Abmahnung von Sebastian Deubelli einfach über das Kontaktformular zu.

2. Einer unserer erfahrenen Rechtsanwälte schaut sich Ihre Abmahnung an, prüft umfassend die Rechtslage und ruft Sie schnellstmöglich zurück. Garantiert kostenfrei!

3. Nach dem Telefongespräch erhalten Sie eine E-Mail mit allen relevanten Informationen. Sie können dann ganz in Ruhe überlegen, ob Sie sich von uns vertreten lassen wollen.

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