Ich verteidige seit 15 Jahren Mandanten gegen Abmahnungen aus dem Urheberrecht, Wettbewerbsrecht und Markenrecht. Profitieren Sie von meinen Erfahrungswerten.
Carl Christian Müller, LL.M
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
Tief durchatmen und Ruhe bewahren
Wir haben umfangreiche Erfahrungen mit Abmahnungen von den Nimrod Rechtsanwälten und stehen Ihnen gerne zur Seite. Wir beantworten Ihre Fragen in einem garantiert kostenfreien Erstgespräch. Bei uns sprechen Sie immer mit einem Anwalt - kein Collcenter. Das Gespräch ist kostenfrei.
Nichts unterschreiben
Unterschreiben Sie die vorformulierte Unterlassungserklärung der Kanzlei Nimrod nicht ungeprüft. Hierbei handelt es sich um einen Vertrag auf Lebenszeit, der ausschließlich Belastungen mit sich bringt. Rufen Sie auch nicht bei Nimrod an.
Nichts zahlen
Auch bei einer im Grunde berechtigten Abmahnung sind die geforderten Beträge nicht selten übersetzt. Zudem kann es teurer werden, wenn nicht oder falsch reagiert wird. Unser Ziel bei Ihrer Nimrod Abmahnung: Sie zahlen nichts oder deutlich weniger.
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Wir beantworten sämtliche Ihrer Fragen zu einer Abmahnung der Nimrod Rechtsanwälte in einem garantiert kostenfreien Erstgespräch – das nimmt Ihnen die erste Nervosität.
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Abmahnung von NIMROD: Ist das Abzocke, Fake oder Betrug?
Ganz klar: Nein! Das Schreiben müssen Sie ernst nehmen. Ignorieren Sie die Abmahnung, wird die Kanzlei Nimrod nach unseren Erfahrungswerten zwar nicht sofort gerichtliche Schritte gegen Sie in die Wege leiten. Vielmehr werden Sie zunächst weitere Schreiben erhalten, mit dem Sie Nimrod dazu auffordert, vor allem die Zahlungsforderungen zu erfüllen. Nach unserer Erfahrung werden aber gerade diejenigen, die nicht reagieren und sich nicht versiert wehren irgendwann gerichtlich in Anspruch genommen. Das kann sogar noch Jahre später passieren.
Woher hat Nimrod meine Adresse?
In der Abmahnung von Nimrod heißt es dazu, dass die Computerspiele Hersteller wie Astragon Sales & Services die Kanzlei mit der Überwachung von Tauschbörsen beauftragt habe und sie hierbei von einem technischen Dienstleister unterstützt werde. Dieser wiederum setzt eine Software ein, mit der die IP-Adresse des Abgemahnten, die diesem zu diesem Zeitpunkt von dessen Internetprovider zugeordnet war sowie der Hashwert der Computerspieledatei gespeichert werden. Diese IP-Adresse wird dann Gegenstand eines sogenannten Auskunftsverfahren: Die Kanzlei Nimrod beantragt bei dem Landgericht, das für den jeweiligen Internetprovider zuständig ist, die hinter der IP-Adresse stehenden Adressdaten herauszugeben.
Ich kann mir nicht erklären, wie es zur Abmahnung gekommen ist - da muss ein Fehler vorliegen
Jedenfalls in technischer Hinsicht sind Fehler bei den Ermittlungen schwer bis gar nicht nachzuweisen. Regelmäßig attestieren Sachverständigen in gerichtlichen Verfahren, dass die zur Ermittlung der Rechtsverletzung eingesetzte Ermittlungs-Software zuverlässig arbeitet. Aus diesem Grunde raten unseren Mandanten in gerichtlichen Verfahren davon ab, die Richtigkeit der Ermittlungsergebnisse zu bestreiten, da ein solches Sachverständigengutachten sehr kostspielig ist (3.000 bis 5.000 Euro) werden kann. Diese Kosten gehören zu den Kosten des Rechtsstreites, der derjenige zu tragen hat, der das Verfahren verliert.
"Die in der Abmahnung genannte IP Adresse ist falsch"
Diesen Einwand hören wir regelmäßig in unseren Erstberatungsgesprächen. Tatsächlich ist es so, dass es sich bei den von den Abgemahnten verwendeten IP-Adressen regelmäßig um so genannte dynamische IP-Adressen handelt. Eine dynamische IP-Adresse wird dem Nutzer vom Internet-Provider bei jedem Einwahlvorgang neu zugeordnet. Ihre IP-Adresse, die Ihnen in diesem Moment zugeordnet ist, kann also nicht mit derjenigen identisch sein, die Ihnen zum Zeitpunkt der Urheberrechtverletzung zugeordnet war.
Wer sind NIMROD Rechtsanwälte?
NIMROD Rechtsanwälte ist eine Berliner Rechtsanwaltskanzlei mit medienrechtlicher Spezialisierung. Die Kanzlei gehört zu den größten Abmahnkanzleien in Deutschland. Nach eigener Darstellung der Kanzlei sind die Nimrod Rechtsanwälte für Mandanten aus der Softwareindustrie, der Filmindustrie, namhafter Markenartikler und Fotografen tätig und gehen für diese gegen Urheberrechtsverletzung und Produktpiraterie vor. Auf der Kanzleihompage (Stand März 2020) heißt es hierzu:
"Ferner beraten wir auf dem Gebiet des Lizenzrechte, des Datenschutzrechts, des Glücksspielsrechts, auch des internationalen, und weiterer für die Softwareindustrie relevanter Rechtsgebiete (ausgewählte Bereiche des Umsatzsteuerrechts, des Vertragsrechts und des Vergaberechts). Durch uns werden unsere von Piraterie gejagten Mandanten zu den Jägern. So dürften die Nimrod Rechtsanwälte die ersten gewesen sein, die den Uploader von durch Sharehoster geteilten Inhalten gerichtlich durch Verantwortung gezogen haben und im Wege des Vergleichs einen erheblichen Schadensersatz durchsetzen konnten."
Hiervon sollten Sie sich aber nicht einschüchtern lassen - mit einem erfahrenen Anwalt an Ihrer Seite werden Sie nicht mehr Ansprüche erfüllen, als unbedingt notwendig.
Für wen mahnt die Kanzlei ab?
Im Bereich des Filesharings ist die Kanzlei vorwiegend für namenhafte Computerspielehersteller tätig. Hier mahnt sie den Download der Spiele über Tauschbörsen ab. Zu den von der Kanzlei Nimrod vertretenen Firmen gehören dabei:
- Astragon Sales & Services GmbH
- Astragon Entertainment GmbH
- Aerosoft GmbH
- Rondomedia Marketing & Vertriebs GmbH
- Daedalic Entertainment GmbH
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Aufbau einer Nimrod Abmahnung
Abmahnungen von Nimrod sind immer gleich aufgebaut. Sie unterscheiden sich lediglich in den Variablen der Daten der Abgemahnten und teilweise auch in der Höhe der geltend gemachten Forderung. Im ersten Absatz wird kurz bekannt gegeben, um was es geht, in wessen Namen die Abmahnung ausgesprochen wird und welches Computerspiel betroffen ist. Danach werden fettgedruckt die Daten der Rechtsverletzung aufgeführt, nämlich der Name der Computerspiel-Datei, deren Hashwert, die IP-Adresse mit der Rechtsverletzung begangen worden sein soll, sowie der Zeitpunkt des Downloads und das Aktenzeichens des Gestattungsverfahrens, über dem es dem Internetprovider gestattet wurde, die Adressdaten des Anschlussinhaber an die Kanzlei Nimrod herauszugeben.
In dem Schreiben werden dann die Ansprüche benannt. Die Zahlungsansprüche werden zunächst sehr hoch angesetzt. Der vermeintliche Schadensersatzanspruch wird mit 2.500 Euro beziffert. Die Kosten der Rechtsanwälte sollen sich auf 1.239,40 Euro belaufen. Im Anschluss wird dann angeboten, auf die Durchsetzung der Forderungen in dieser Höhe zu verzichten, wenn der vergleichsweise angebotene Betrag, der in den meisten uns bekannten Abmahnungen bei 850 Euro liegt, gezahlt wird.
Die Kanzlei setzt dann abschließend eine Frist von 10 Tagen zwei Fristen, innerhalb derer die Abgabe der geforderten Unterlassungserklärung und die Zahlung des Vergleichsbetrages erfolgen soll.
Welche Ansprüche werden mit der Nimrod Abmahnung geltend gemacht?
Aus unserer Erfahrung ähneln sich die versendeten Schreiben sehr stark. Dementsprechend können wir Ihnen einen guten Überblick darüber geben, welchen Ansprüchen Sie konfrontiert sind.
Unterlassungsanspruch
Um eine Wiederholungsgefahr auszuräumen, sind Sie als Rechtsverletzer grundsätzlich dazu verpflichtet eine Unterlassungserklärung abzugeben. Daher wird der Abgemahnte zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung aufgefordert. Ein Entwurf dazu wird bereits dem Brief beigelegt. Für die Abgabe einer Unterlassungserklärung läuft eine Frist, die Sie beachten und ernst nehmen müssen.
Schadensersatz
Zusätzlich zur Unterlassungserklärung sind Sie schadensersatzpflichtig. Im weiteren Verlauf wird Ihnen dann mitgeteilt, dass der Schadensersatz sich nach den Grundsätzen der sogenannten Lizenzanalogie bemisst. Zusätzlich sind von Ihnen die Kosten der Beauftragung von NIMROD Rechtsanwälte zu tragen.
Vergleichsangebot
Im weiteren Verlauf der Abmahnung wird eine Forderung in Höhe von mehreren tausend Euro errechnet. Da diese Summe laut NIMROD zu einer finanziellen Überforderung Ihrerseits führen würde, wird Ihnen ein Vergleichsangebot von 850,00 EUR oder höher gemacht.
Was ist bei einer Abmahnung von NIMROD zu tun?
Sie müssen reagieren! Wer die Abmahnung von NIMROD ignoriert, riskiert es, dass die Angelegenheit nur absehbar teurer wird. Nehmen Sie gesetzte Fristen ernst und lassen sie diese nicht fahrlässig verstreichen. Bei fruchtlosen Verstreichen der gesetzten Fristen ist davon auszugehen, dass der Rechteinhabers die Ansprüche gegen Sie gerichtlich geltend macht. Aus unserer umfassenden Erfahrung können wir diese Vorgehensweise bestätigen und raten Ihnen daher zu reagieren.
Vermeiden Sie höhere Kosten und nutzen unsere kostenlose Erstberatung. Lassen Sie sich durch einen erfahrenen Rechtsanwalt aufklären. Wir beraten und vertreten seit vielen Jahren Mandanten, die wegen Filesharing auf Internettauschbörsen abgemahnt worden sind. Die Erfahrung aus mehreren tausend Fällen und die eines motivierten Teams stehen Ihnen stets zur Verfügung. Klären Sie noch heute all Ihre Fragen in einem kostenfreien Erstgespräch mit einem unserer Anwälte.
Muss ich die Ansprüche erfüllen?
In jedem Fall müssen Sie etwas unternehmen. Ihnen wird stets eine Frist gesetzt, die sie beachten müssen. Lassen Sie diese nicht verstreichen. Sonst riskieren Sie, dass die Berliner Medienrechtskanzlei die Rechte der Rechtsinhaber gerichtlich geltend macht. Dieses Vorgehen wäre für Sie mit höheren Kosten verbunden. Bedenken Sie immer auch, dass Sie womöglich die Ansprüche aus der NIMROD Forderung gar nicht erfüllen müssen. Daher raten wir Ihnen nichts ungeprüft zu unterschreiben. Lassen Sie das Schreiben durch einen Rechtsanwalt prüfen – Gerne übernehmen wir diese Aufgabe für Sie.
Wir raten auch davon ab, sich mit der Abmahnkanzlei in Verbindung zu setzten. Sofern Sie Kontakt zu der Kanzlei und ihren Rechtsanwälten aufnehmen, riskieren Sie wertvolle Informationen preiszugeben, die für Ihre Rechtsverteidigung von Vorteil wären.
Zu allen Fragen können Sie uns kontaktieren. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen unverbindlich zu und lassen Sie sich umfangreich durch einen unserer erfahrenen Rechtsanwälte aufklären. Das persönliche Gespräch wird Sie beruhigen, denn nach wie vor gilt: Nichts wird so heiß gegessen, wie es gekocht wird.
Einfach ignorieren?
Nichts tun hilft nichts! Nach unseren Erfahrungswerten werden Sie selbst feststellen, dass ignorieren als Strategie nicht weiterhilft. Wenn Sie nicht reagieren, folgen zwar in der Regel zunächst lediglich weitere schriftliche Aufforderungen, die Forderung zu erfüllen. Spätestens einige Monate vor Ablauf der Verjährungsfrist werden die Forderungen jedoch oftmals gerichtlich geltend gemacht. In der Regel wird es hierdurch absehbar teurer. Zudem: Für den Erfolg Ihrer Rechtsverteidigung ist es wichtig, dass Sie den Sachverhalt dokumentieren und festhalten, wie es zum Rechtsverstoß gekommen ist. Es fällt oftmals sehr schwer, dies Jahre später in einem gerichtlichen Verfahren zu rekonstruieren. Misslingt dies, droht ein teurer Prozessverlust.
Einfach unterschreiben und nichts oder 100,00 EUR zahlen?
Auch die häufig von Anwälten empfohlene Vorgehensweise, die vorgefertigte Unterlassungserklärung oder eine modifizierte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen und nichts oder 100,00 EUR zu zahlen, ist nach unseren Erfahrungswerten nicht erfolgreich. Bei dieser Strategie müssen Sie damit rechnen, dass die abmahnenden Anwälte ihren Mandanten nicht empfehlen werden, sich mit diesem Betrag zufrieden zu geben, sondern den Differenzbetrag zu der Forderung einklagen. Bedenken Sie bitte auch, dass Sie möglicherweise nichts zahlen müssen. Wir können Ihnen sagen, ob dies der Fall ist. Nutzen Sie daher unsere kostenlose Ersteinschätzung zur Klärung des Sachverhalts. Wir werden Ihnen helfen!
Bei der Abmahnkanzlei selbst anrufen?
Wir raten immer ab! Die Gefahr, dass Sie wertvolle Informationen preisgeben ist einfach zu groß. Damit erschweren Sie ihre eigene Rechtsverteidigung. Selbst wenn Sie als Anschlussinhaber für die Rechtsverletzung selbst verantwortlich sind, erscheint es aus unserer Sicht immer noch äußerst fraglich, ob der geforderte Schadensersatz angemessen ist. Zudem besteht auch die Möglichkeit, dass die Anschlussinhaberdaten fehlerhaft oder unter Verstoß gegen geltende Datenschutzbestimmungen ermittelt wurden. Schließlich kann eine Abmahnung auch an formalen Fehlern scheitern.
Wann ist eine Rechtsverteidigung erfolgreich?
Eine Rechtsverteidigung erachten wir immer als sinnvoll, da Sie in der Regel weniger als ursprünglich zahlen. Besonders bei Drittbeteiligungsfällen ist eine Rechtsverteidigung bei einer Abmahnung von NIMROD Rechtsanwälten empfehlenswert. Bei den Drittbeteiligungsfällen liegt der Sachverhalt so, dass Sie sich selbst keine urheberrechtlich geschützten Dateien auf eine Tauschbörse eingestellt haben, aber nicht ausschließen können, dass Ihre Kinder, Ihr Partner, Ihr Mitbewohner oder sonst ein Dritter für die Rechtsverletzung verantwortlich ist. Gerichte entscheiden in diesen Drittbeteiligungsfällen öfter zu Gunsten der Anschlussinhaber. Erwägen Sie aber auch eine Rechtsverteidigung, wenn Sie selbst für die Urheberechtsverletzung verantwortlich sind. In erster Linie erscheint uns häufig der geforderte Schadensersatz überhöht.
Was müssen Sie unbedingt beachten?
Ganz besonders Fristen! Die in der Abmahnung von NIMROD gesetzten Fristen sollte man nicht fahrlässig verstreichen lassen, da NIMROD zu den Kanzleien gehört, die die Forderungen ihrer Mandanten gerichtlich durchsetzen.
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Mahnbescheid, Klage oder einstweilige Verfügung von Nimrod?
Bei Erhalt eines Mahnbescheides, einer Klage oder einer einstweiligen Verfügung bedeutet dies, dass Fristen nicht wahrgenommen wurden. Spätestens jetzt müssen Sie aktiv werden, andernfalls wird es nur noch teurer. Bedenken Sie, dass die vom Gericht gesetzten Fristen ebenfalls ernst zu nehmen sind. Insbesondere die sogenannten Notfristen sind nicht verlängerbar. Bei Versäumnis dieser, ergeht eine gerichtliche Entscheidung, die in jedem Fall Kosten auslöst. Die Erfolgsaussichten, die Beträge im Klageverfahren zu reduzieren stehen in der Regel nicht schlecht. Die jüngere Rechtsprechung tendiert jedenfalls dazu, die üppigen Schadensersatzbeträge zu reduzieren.
Das Ziel von SOS ABMAHNUNG
Wir nehmen uns Zeit für Ihr Anliegen. Daher genießen wir eine gute Reputation bei unseren Mandanten, die stets unsere lösungsorientierten Wege schätzen. Durch mehrere tausend Abmahnungen haben wir umfangreiche Erfahrungswerte vorzuweisen, von denen Sie nur profitieren können. Bei SOS ABMAHNUNG steht Ihnen unter anderem die Expertise eines Fachanwalts für Urheber- und Medienrecht und die eines motivierten Teams zur Verfügung. Wir stehen Ihnen mit unserem ganzen Wissen tatkräftig zur Seite. Lassen Sie sich von uns bei Ihrer Abmahnung von NIMROD helfen. Unser erklärtes Ziel ist es, dass Sie keine oder wenige Anwaltskosten und Schadensersatz zahlen.
Kostenfreie Erstberatung für Ihr Abmahnschreiben
Suchen Sie sich anwaltlichen Rat! Gerne können Sie auch uns kontaktieren. Rufen Sie uns an oder senden Sie uns Ihre Abmahnung von NIMROD Rechtsanwälte per Email, Fax oder über unser Kontaktformular. Sie erhalten von unseren Anwälten eine garantiert kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung zu der Frage, ob die Abmahnung tatsächlich berechtigt ist. Falls Sie sich aus wirtschaftlichen Gründen keinen Rechtsanwalt leisten können, unterstützen wir Sie gerne auch bei einem Beratungshilfeantrag. Sofern die Voraussetzungen der Beratungshilfe vorliegen, übernimmt die Justizkasse die Kosten des Rechtsanwalts mit Ausnahme einer Eigenbeteiligung in Höhe von EURO 15,00 inkl. Mehrwertsteuer. Auch hierauf können Sie uns im Rahmen der kostenlosen Erstberatung ansprechen.
Probieren Sie uns aus! Schicken Sie uns Ihre Abmahnung zu. Wir rufen Sie gerne zurück und beraten Sie garantiert kostenfrei. Sollten Sie eine Abmahnung oder sonstige Schriftstücke erhalten haben, können Sie diese Ihrer Anfrage direkt beifügen.
Nehmen Sie unser Angebot der kostenfreien Erstberatung in Anspruch. Sie sprechen bei uns immer mit einem Anwalt. Wir beantworten Ihnen jede Frage rund um eine Abmahnung der Kanzlei Nimrod.
Carl Christian Müller, LL.M
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Abmahnung von Nimrod Rechtsanwälten: Das können wir für Sie tun:
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Und so geht's:
1. Schicken Sie uns Ihre Abmahnung von Nimrod Rechtsanwälten einfach über das Kontaktformular zu.
2. Einer unserer erfahrenen Rechtsanwälte schaut sich Ihre Abmahnung an, prüft umfassend die Sach- und Rechtslage und ruft Sie schnellstmöglich zurück. Garantiert kostenfrei!
3. Nach dem Telefongespräch erhalten Sie eine E-Mail mit allen relevanten Informationen. Sie können dann ganz in Ruhe überlegen, ob Sie sich von uns vertreten lassen wollen.
Was darf die Abmahnung
kosten?
Sie haben eine Abmahnung erhalten und fragen sich mit welchen Kosten zu rechnen ist? Dann sind Sie hier richtig! Wir klären Sie über die wichtigsten Fragen auf und geben Ihnen wertvolle Ratschläge.
Das große FAQ zum Thema Abmahnung
Sie haben weitere Fragen zum Thema Abmahnung? Auf dieser Seite haben wir in unserer Beratungspraxis häufigst gestellten Fragen zu Abmahnungen zusammengestellt. Hier finden Sie Antworten zu Fragen wie "Wer hat die Abmahnung erfunden?" oder "Warum Abmahnungen - geht's nicht bisschen freundlicher?".
Waldorf Frommer Klage
Sie sind von Waldorf Frommer verklagt worden? Hier erhalten Sie alle relevanten Informationen zu der richtigen Vorgehensweise, zu Ihren Erfolgsaussichten, der richtigen Verteidigungsstrategie und den Kosten, die mit einem solchen Verfahren verbunden sind.
Zeugnis
Dies ist ein Typoblindtext. An ihm kann man sehen, ob alle Buchstaben da sind und wie sie aussehen. Manchmal benutzt man Worte wie Hamburgefonts, Rafgenduks oder Handgloves, um Schriften zu testen. Manchmal Sätze, die alle Buchstaben des Alphabets enthalten - man nennt diese Sätze »Pangrams«.