Textilien mit Frida Kahlos Konterfei werden abgemahnt
Frida Kahlo war eine mexikanische Künstlerin, die von 1907 bis 1954 lebte. Zeitlebens litt die Malerin an den Verletzungen, die sie nach einem Busunfall im Alter von 18 Jahren davontrug, und musste sich diverser Operationen unterziehen. Die Liebe ihres Lebens zum Maler Diego Rivera blieb kinderlos und wurde überschattet von seiner Affäre mit ihrer jüngeren Schwester. Ihre Emotionen verarbeitete Kahlo in ihrer Kunst, die schon zu ihren Lebzeiten Ikonen-Status erlangten. Besonders bekannt sind ihre Selbstporträts, mit Blumen im Haar, in mexikanischer Tracht, mit Flechtfrisur und ihren markanten Augenbrauen. Die Münchner Kanzlei Ziehrhut IP mahnt im Auftrag der Frida Kahlo Corporation die Verwendung von Abbildungen Frida Kahlos ab. Das Unternehmen ist Inhaberin der Wort- und Bildmarke "Frida Kahlo". In uns bekannten Fällen wurden Schmuckwaren, insbesondere Ketten und Ohrringe, Kissen, T-Shirts, Taschen sowie Stoffe zum Nähen und Handarbeiten, die Frida Kahlos Porträt zeigen, abgemahnt.
Abmahner fordern Zahlung von über 3 000 EUR
Die Münchner Kanzlei fordert von den abgemahnten Personen regelmäßig die Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie Auskünfte über Umsatz und Erlös, gewerbliche Abnehmer sowie Art und Umfang der getätigten Werbung. Die Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung enthält eine Vertragsstrafe in Höhe von 5 100 EUR, die bei erneuter Zuwiderhandlung gefordert werden kann. Um diesen Ansprüchen nachzukommen wird den Abgemahnten eine kurze Frist von einer Woche gesetzt. Darüberhinaus wird angekündigt, dass anhand der Informationen aus dem Auskunftsanspruch die Höhe des Schadensersatzes berechnet wird. Zuletzt fordert die Zierhut IP die Bezahlung der Anwaltskosten, die der Frida Kahlo Corporation durch die Beauftragung der Münchner Kanzlei, entstanden sein sollen. Dabei legen sie einen Gegenstandswert von 250 000 EUR für die Berechnung zugrunde (3 379,50 EUR). Regelmäßig macht die Zierhut IP das Angebot, den Schadensersatz- und Auskunftsanspruch entfallen zu lassen, wenn stattdessen innerhalb von zwei Wochen der Betrag von 2 616, 90 EUR gezahlt wird (Gegenstandswert: 187 500 EUR). Die Unterzeichnung der Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung wird dennoch weiterhin gefordert.
Ist meine Abmahnung berechtigt?
Der Schock ist immens, wenn innerhalb von einer beziehungsweise zwei Wochen über 2 000 EUR gezahlt und eine Erklärung über die Unterlassung und Verpflichtung zur Zahlung einer Vertragsstrafe unterzeichnet werden sollen. Uns erreicht dann regelmäßig die Frage: Ist meine Abmahnung berechtigt? Eine Abmahnung wegen einer Markenrechtsverletzung ist dann berechtigt, wenn die Marke ohne Erlaubnis des Inhabers im geschäftlichen Verkehr verwendet wurde. Die Erlaubnis des Markeninhabers wird allgemein als Lizenz bezeichnet. Wurde die Marke nicht von den abgemahnten Personen lizensiert, kommt es darauf an, ob die Person die Marke im geschäftlichen Verkehr verwendet hat. Der geschäftliche Verkehr wird von privaten Tätigkeiten abgegrenzt. Wenn beispielsweise ein einzelnes Produkt über ein Verkaufsportal wie ebay angeboten wird, stellt dies kein Handeln im geschäftlichen Verkehr dar und mithin auch keine Markenrechtsverletzung.
Verteidigung gegen eine Abmahnung erfordert Einzelfallbetrachtung
Die Unterscheidung zwischen Handeln im geschäftlichen Verkehr und privater Tätigkeit hängt von diversen Kriterien ab und bedarf grundsätzlich der Einzelfallbetrachtung. Jedenfalls bedeutet eine Handlung im geschäftlichen Verkehr die Nutzung der Marke für eine kommerzielle Tätigkeit. Gemäß der Rechtsprechung ist allerdings weder eine Gewinnerzielungsabsicht, noch die Entgeltlichkeit maßgebliches Kriterium, d.h. auch ohne eine Absicht Gewinne zu erzielen, kann eine Handlung im geschäftlichen Verkehr bejaht werden. Allgemein greift bei Gewerbetreibenden eine Vermutungswirkung, sodass alle durchgeführten Transaktion erstmal als geschäftliche Handlung gewertet werden, bis das Gegenteil bewiesen wurde. Gerne prüfen wir im Rahmen unseres Abmahnungs-Gratis-Check, ob in Ihrer Angelegenheit eine Markenrechtsverletzung vorliegt. Selbst wenn Sie zu dem Schluss kommen, dass in Ihrem Fall eine Markenrechtsverletzung vorliegt, lohnt sich unsere kostenfreie Erstberatung. Wir können für Sie eine modifizierte Unterlassungserklärung ohne Vertragsstrafe abgeben und mit der Gegenseite in Verhandlung treten, um erhobene Forderungen gegen Sie zu reduzieren.
Abmahnungen können teuer werden
Die Kosten einer Abmahnung setzen sich aus den Anwaltskosten, gegebenenfalls weiteren Aufwendungsersatzansprüchen (beispielsweise Ermittlungskosten) und Schadensersatzansprüchen zusammen. Die Anwaltskosten bei markenrechtlichen Abmahnungen sind regelmäßig sehr kostspielig. In den uns vorliegenden Abmahnungen der Zierhut IP für die Frida Kahlo Corp. wird die Erstattung von über 3 000 EUR gefordert. Dies liegt daran, dass die Gegenstandswerte für die Unterlassungsansprüche sehr hoch sind. Immer wieder liegen die Werte zwischen 50 000 und 100 000 EUR. Bei sehr bekannten Marken, kann dieser Wert deutlich höher sein. Die Zierhut IP berechnet die Kosten ihres Tätigwerdens auf Grundlage eines Gegenstandswertes von über 250 000 EUR. Sollten Sie sich für eine Verteidigung gegen Ihre Abmahnung durch uns entscheiden, berechnen wir für unsere Tätigkeiten niedrige Pauschalsätze. Mit der Zahlung unserer Pauschale wird die gesamte außergerichtliche Vertretung abgegolten. Wir haben stets ihr finanziellen Interessen im Blick! Zudem ist unser Erstberatungsgespräch vollständig kostenfrei, sodass wir Sie gerne beraten und Ihnen alle Fragen beantworten. Danach können Sie immer noch entscheiden, ob Sie uns beauftragen wollen oder nicht.