Was ist die beste Verteidigung gegen die Waldorf Frommer Abmahnung?
Das kann nicht pauschal gesagt werden, denn es kommt auf den Einzelfall an. Immer dann, wenn Dritte (Familienmitglieder, Besucher, Mieter, WG-Mitglieder) den Film John Wick Chapter Three über ein Filesharing-Netzwerk hochgeladen haben, ist der Anschlussinhaber rechtlich nicht verantwortlich für die Urheberrechtsverletzung. Der BGH hat für die meisten Fallkonstellationen geklärt, dass der Inhaber eines Internetanschlusses nicht automatisch für Filesharing-Aktivitäten von Mitnutzern gerade stehen muss. Zudem haften Betreiber eines offenen WLAN Netzwerkes seit einer im Oktober 2017 in Kraft getretenen Gesetzesänderung nicht mehr für Rechtsverletzungen, die Nutzer über ihren WLAN-Anschluss begangen haben. Eine Haftung für Dritte als sogenannter Störer kommt damit eigentlich nur noch in Fällen in Betracht, bei denen nicht aufgeklärte Minderjährige den Film John Wick Chapter Three hochgeladen haben. Gleichwohl reicht es in diesen Fällen nicht aus, sich bequem zurückzulehnen und nichts zu tun - sie werden schnell merken, dass dies in vielen Fällen zu einem Mahnbescheid oder Klageverfahren führt. Daher kommt es auf die substantiierte außergerichtliche Verteidigung an.
Ich habe den Film John Wick selbst runtergeladen - muss ich zahlen?
Auch in diesen Fällen raten wir zu einer außergerichtlichen Verteidigung - denn in der Regel lassen sich die Kosten der Abmahnung mit dem richtigen Vorgehen erheblich reduzieren. Insbesondere dann, wenn der für die Uheberrechtsverletzung Verantwortliche ein niedriges Einkommen hat, Schüler, in der Ausbildung oder aber Empfänger von Sozialtransfer (Arbeitslosengeld, Hartz-IV) ist, lässt sich die Forderung weitestgehend reduzieren. Zudem kommt in diesen Fällen die oftmals die Beanspruchung von Beratungshilfe in Betracht. In diesen Fällen werden die Kosten, die für unsere Arbeit anfallen, bis auf einen vom Abgemahnten zu leistenden Eigenanteil in Höhe von 14,99 EUR von der Justizkasse übernommen.
Soforthilfe bei Abmahnungen von Waldorf Frommer wegen des Films John Wick
✓ Kostenfreie Ersteinschätzung
Nutzen Sie unseren Service der garantiert kostenfreien Ersteinschätzung. Wir werden Ihre Fragen individuell beantworten und geben Ihnen einer erste Einschätzung zu den Erfolgsaussichten Ihres Falls. danach können Sie in Ruhe überlegen, ob Sie uns beauftragen wollen.
✓ Wir setzen uns für Ihr Recht ein
Wir beraten und vertreten seit 2007 Mandanten, die wegen der unerlaubten Verwendung von urheberrechtlich geschütztem Material abgemahnt worden sind. Wir verfügen über umfangreiche Erfahrungswerte im Umgang mit den abmahnenden Kanzleien. Wir kämpfen an Ihrer Seite. Wir haben nicht nur ihre rechtlichen sondern auch wirtschaftlichen Interessen stets im Blick. Unser Ziel: Sie zahlen weniger oder nichts.
✓ Vertretung zu fairen Pauschalpreisen
Bereits im kostenfreien Erstgesprächs informieren wir Sie transparent über die hier anfallenden Kosten. Bei Verbraucher-Massenabmahnungen vertreten wir zu fairen Pauschalpreisen. Sofern Sie sich aus wirtschaftlichen Gründen keinen Rechtsanwalt leisten können, unterstützen wir Sie gerne auch bei einem Beratungshilfeantrag. Sofern die Voraussetzungen der Beratungshilfe vorliegen, übernimmt die Justizkasse die Kosten des Rechtsanwaltes mit Ausnahme einer Eigenbeteiligung in Höhe von 14,99 EUR inkl. Mehrwertsteuer. Auch hierauf können Sie uns gerne ansprechen.