Verband Sozialer Wettbewerb Berlin (VSW)
Der Verband Sozialer Wettbewerb Berlin vertritt die Interessen seiner Mitglieder und mahnt im Zuge dessen regelmäßig mögliche Rechtsverstöße von Mitbewerbern ab. Aufgrund der jüngst ergangenen Urteile des EuGH zur Einwilligung von Verbrauchern bei der Nutzung von Cookies (EuGH, Urteil vom 1. Oktober 2019, C 673/17 und Urteil vom 28.05.2020, I ZR 7/16) und der darin entschiedenen Änderungen zur Gestaltung von Cookie-Consent-Bannern, mahnt der Verein jetzt verstärkt veraltete Cookie-Consent-Banner ab.
Der Verein mahnt ab, wenn Sie die Nutzer Ihrer Seite nur darüber informieren, dass Sie Cookies verwenden anstatt dem Nutzer eine aktive Möglichkeit zu geben, in die Nutzung einzuwilligen bevor Cookies erhoben worden bzw. die Nutzung zu untersagen. Voreingestellte "JA" oder "OK"-Kästchen sind abmahnfähig.
Wie hole ich die Einwilligung zur Nutzung von Cookies richtig ein?
Der EuGH fordert vom Nutzer eine informierte, selbstständige Einwilligung. Das heißt, Sie müssen Ihren Usern die Möglichkeit geben, die Einwilligung in die Nutzung von Cookies aktiv zu geben. Technisch kann dies mit sogenannten Cookie-Consent-Bannern umgesetzt werden, die beim ersten Aufruf auf der Seite erscheinen. Über einen solchen Banner hat der Nutzer die Möglichkeit, aktiv zu entscheiden, welchen Cookies er zustimmt. Wie diese Consent-Banner im Einzelnen ausgestaltet werden müssen, ist bisher noch nicht geklärt. Ob die in der Praxis zunehmende Gestaltung der Cookie-Banner dahingehend, dass der Nutzer nur die Möglichkeit hat, entweder allen Cookies zuzustimmen oder aber erst mit einem Klick auf den Button "Einstellungen" die einzelnen Cookie-Gruppen auswählen kann, zulässig ist, muss sich erst noch zeigen.
In diesem Beitrag haben wir uns ausführlich mit der Cookie-Hinweis-Pflicht beschäftigt.