Mit der Abmahnungen werden Unterlassungsansprüche sowie in diesem Fall Anwaltskosten aus einem Gegenstandswert von 30.000 Euro geltend gemacht. Auch wenn die gesetzte Frist zur Abgabe der Unterlassungserklärung sehr kurz gesetzt ist, raten wir dazu, die Unterlassungserklärung nicht vorschnell zu unterzeichnen. Bitte beachten Sie, dass Sie zunächst die Angebote bei eBay rechtskonform ausgestalten müssen. Ändern Sie die Angebot nicht, wird nach Abgabe der Unterlassungserklärung eine Vertragsstrafe fällig.
Abmahnsichere Rechtstexte nach Abmahnung von Volker Jakob
Sofern Sie dies wünschen, liefern wir Ihnen AGB, Widerrufsbelehrung, Datenschutzerklärung und Impressum zu fairen Pauschalpreisen. Zudem können Sie unseren Update-Service buchen. In diesem Fall halten wir Sie über aktuelle Entwicklungen in Gesetzgebung und Rechtsprechung auf dem Laufenden und informieren Sie über erforderlich werdende Änderungen an Ihren Rechtstexten. Sprechen Sie einen unsere Anwälte in einem kostenfreien Erstgespräche gerne hierauf an.
Gegenstandswert von 30.000 Euro angemessen?
Wir halten das jedenfalls für fraglich. In dem konkreten Fall ging es um einen "kleinen eBay-Händler" der kaum relevante Umsätze mit seinem Shop erzielte. Wir haben in einem vergleichbaren Fall vor dem OLG Düsseldorf eine Reduzierung des Streitwertes auf 700,00 EUR erreicht. Das Landgericht Düsseldorf war in der ersten Instanz noch von einem Streitwert in Höhe von 15.000,00 EUR ausgegangen. Das OLG Düsseldorf sah dies in Anwendung des mit dem Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken neu eingeführten § 51 Abs. 3 Satz 2 GKG als überhöht an. Das OLG Düsseldorf hat insofern ausgeführt:
"Bei der Klage eines Mitbewerbers im Sinne des § 8 Abs. 3 Nr. 1 UWG ist der Bewertungsmaßstab allein das Eigeninteresse des Antragstellers, nicht das Interesse Dritter oder der Allgemeinheit. Der Gebührenstreitwert dient allein der Bestimmung der im Einzelfall angemessenen Gerichts- und Rechtsanwaltsgebühren. ...
Dabei kann es auch nicht darauf ankommen, ob die sich aus dem Gebührenstreitwert ergebende Rechtsanwaltsvergütung im konkreten Fall auskömmlich ist. Der Gesetzgeber hat sich im Interesse einer einfachen Bestimmbarkeit für eine Streitwertabhängigkeit der Gebühren entschieden und dabei in Kauf genommen, dass die dem Rechtsanwalt zufließende Vergütung im Einzelfall hinter der nach dem Aufwand gebotenen zurückbleibt. Allerdings hat der Gesetzgeber diese Gefahr für das Lauterkeitsrecht zuletzt weniger gesehen. Zweck der neuen Regelungen des § 51 GKG durch das Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken vom 01.10.2013 war es viel mehr, die massenhafte Abmahnung geringfügiger Wettbewerbsverstöße durch darauf spezialisierte Anwälte zu verhindern, die Gegenstandswerte festgelegten, die zu nicht gerechtfertigten Gebühren führten.
Nach unseren Erfahrungswerten lassen sich die Gegenstandswerte bzw. die außergerichtlichen Zahlungsforderungen im Verhandlungswege etwas reduzieren.