Sie haben eine Klage von Waldorf Frommer erhalten?
Wir verzeichnen in den letzten Wochen (Stand 19.06.2019) vermehrt Anfragen wegen einer Klage von Waldorf Frommer. Wir haben hierzu eine eigene FAQ.Seite eingerichtet, in der die wichtigsten Fragen behandelt werden.
Bundesgerichtshof: Schadensersatz bei Filesharing verjährt in 10 Jahren
Dem Vorgehen von Waldorf Frommer liegt ein Urteil des Bundesgerichtshof (BGH) zu Grunde, über das wir hier berichteten. Demnach verjähren zwar die Unterlassungs- und Aufwendungsersatzansprüche (Anwaltskosten) in drei Jahren. Die Schadensersatzansprüche dagegen verjähren in 10 Jahren. Dies hatten andere Gerichte zuvor mit guten Begründungen anders beurteilt, unter anderem das Amtsgericht Potsdam (diese Entscheidung hatten wir selbst erstritten) und das Amtsgericht Frankfurt am Main.
Waldorf Frommer - 1.000 EUR noch angemessen?
Natürlich kann man sich die Frage stellen, ob die 1.000 Euro tatsächlich gerechtfertigt sind. Wir meinen nicht. Und möglicherweise dient die aus unserer Sicht unangemessen hohe Forderung dazu, Druck aufzubauen und eine Reaktion des Abgemahnten zu erzeugen.
Filesharing und Schadensersatzansprüche - keine überzeugende Rechtsprechung
Es gibt bisher leider keine wirklich überzeugende Rechtsprechung zu der Höhe von Schadensersatzansprüchen bei Filesharing. Bisher sprechen die Gerichte die von den Abmahnern-Kanzleien wie Waldorf Frommer eingeklagten Schadensersatzbeträge mit oft wenig überzeugenden Begründungen zu. Wir haben aber die Erfahrung gemacht, dass Waldorf Frommer sich in der Regel auch in jetzigem Stadium noch verhandlungsbereit zeigt. Sprechen Sie uns gerne hierauf an und profitieren von unseren Erfahrungswerten.