Verbraucherzentrale NRW mahnt Online-Tickethändler Eventim ab

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Eventim lehnt Ticketpreis-Rückerstattung von verschobenen Veranstaltungen ab

Durch die staatlichen Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Krise sind Veranstalter gezwungen ihre Kultur-, Sport- und Freizeitveranstaltungen abzusagen oder zu verschieben. Wird ein Veranstaltungstermin verschoben, können Verbraucherinnen und Verbraucher grundsätzlich den Eintrittspreis vom Veranstalter zurückverlangen. Nach Angaben der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen verweigert die CTS Eventim AG & Co KGaA verweigert bislang die Rückerstattung des Eintrittsgeldes mit der Begründung, die Tickets hätten nach wie vor ihre Gültigkeit. Die Verbraucherzentrale NRW wertet dieses Vorgehen als Rechtsverstoß.

Verbraucher nimmt Gutschein aus Portemonnaie mit Gummi Handschuhen
Foto: Andrey Popov/AdobeStock

„Solidarität ist keine Einbahnstraße“, kommentiert Wolfgang Schuldzinski, Vorstand Verbraucherzentrale

Nach Auffassung der Verbraucherzentrale NRW sollte das Eintrittsgeld zurückverlangt werden können, wenn ein Ersatztermin nicht wahrgenommen werden kann oder eine Person in eine finanzielle Notlage gerät. Verbraucher würden aktuell großes Verständnis zeigen in ihrer Bereitschaft Ersatztermine wahrzunehmen oder Gutscheine statt Rückerstattung zu akzeptieren, während Tickethändler wie Eventim dagegen ihre Interessen auf dem Rücken der Verbraucher durchsetzen würden, meint Wolfgang Schuldzinski, Vorstand der Verbraucherzentrale.

 

Bundestag diskutiert Gesetzesentwurf zur Ausgabe von Gutscheinen statt Rückerstattung

Im Bundestag wird aktuell ein Gesetzesentwurf diskutiert, der vorsieht, dass Verbraucherinnen und Verbraucher zukünftig ausschließlich Gutscheine statt einer Rückerstattung des Eintrittsgeldes bekommen sollen. Vorstand Schuldzinski sieht diesen Entwurf kritisch: „Dass nun die Bundesregierung die Verbraucher sogar verpflichten will, Gutscheinangebote zu akzeptieren und damit in schwierigen Zeiten auf eigene Geldmittel zu verzichten, halten wir für extrem unfair und lehnen diesen Lösungsvorschlag entschieden ab“.

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