„Solidarität ist keine Einbahnstraße“, kommentiert Wolfgang Schuldzinski, Vorstand Verbraucherzentrale
Nach Auffassung der Verbraucherzentrale NRW sollte das Eintrittsgeld zurückverlangt werden können, wenn ein Ersatztermin nicht wahrgenommen werden kann oder eine Person in eine finanzielle Notlage gerät. Verbraucher würden aktuell großes Verständnis zeigen in ihrer Bereitschaft Ersatztermine wahrzunehmen oder Gutscheine statt Rückerstattung zu akzeptieren, während Tickethändler wie Eventim dagegen ihre Interessen auf dem Rücken der Verbraucher durchsetzen würden, meint Wolfgang Schuldzinski, Vorstand der Verbraucherzentrale.
Bundestag diskutiert Gesetzesentwurf zur Ausgabe von Gutscheinen statt Rückerstattung
Im Bundestag wird aktuell ein Gesetzesentwurf diskutiert, der vorsieht, dass Verbraucherinnen und Verbraucher zukünftig ausschließlich Gutscheine statt einer Rückerstattung des Eintrittsgeldes bekommen sollen. Vorstand Schuldzinski sieht diesen Entwurf kritisch: „Dass nun die Bundesregierung die Verbraucher sogar verpflichten will, Gutscheinangebote zu akzeptieren und damit in schwierigen Zeiten auf eigene Geldmittel zu verzichten, halten wir für extrem unfair und lehnen diesen Lösungsvorschlag entschieden ab“.